Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Top, Mark :gut: Danke, dass du meinen Eindruck aus dem Telefonat heute früh bestätigst. :verneig: Persönliche Erfahrungen? :lupe:

    Yes, yes....viele Sachen bei Cuscadi gekauft oder machen lassen und auch bei Messer Verrückten gesehen. Alles TOP...manchmal dauert es ein wenig länger, aber die Geduld lohnt sich.

  • Es kommt in Österreich wohl zeitnah ein Messertrage-Verbotsgesetz, das für das gesamte Bundesgebiet (sobald verbaut) Gültigkeit haben wird und auch Schweizer Messer jeder Größe umfasst.


    Anders, als im Artikel dargestellt, liegt aber mW erst ein Gesetzes-Entwurf vor, der im Parlament noch beschlossen werden muss, wobei das nach meiner Erfahrung aber so abgesegnet werden wird.



    Das steht im Gesetz - Waffenverbotszone: 3600 € Strafe für Taschenmesser | krone.at

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Frage: Dürfen Jäger Messer im Ortsgebiet tragen?

    Antwort: Ja, weil Jäger Schusswaffen geladen führen dürfen.


    Logisch... :grb:


    Das Problem wird wie immer sein, dass unbescholtene Bürger unter dem Gesetz leiden, während die übliche messernde Klientel so weiter macht wie bisher. Das Ergebnis für die Sicherheit wird genau Null sein, und das wissen diejenigen, die das Gesetz herbeisehnen, genau. Und das ist das eigentliche Problem.

  • Na ja, das schreibt die Kronen Zeitung. Jäger dürfen Schusswaffen geladen führen, allerdings nur in Ausübung der Jagd. Das wird im verbauten Gebiet eher nicht der Fall sein und im Ortsgebiet gar nicht, weshalb sie mMn da auch kein Messer führen dürfen.


    So wie ich das herauslese dürfen aber alle ein Messer führen, die Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde (Besitzkarte/Pass) sind und darunter fallen Jäger im Normalfall auch, weshalb sie aufgrund dieser Bestimmung Messer führen dürfen.


    Jetzt liegt einmal ein Entwurf vor und nachdem dieser das Parlament passiert hat wird es entsprechende Ausführungsbestimmungen und Kommentare geben.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Frage: was alles ist in Austria ein "Sackerl"??? :grb:


    Zitat: Erlaubt bleibt der Transport eines Messers, allerdings nicht griffbereit. Also beim Auto etwa im Kofferraum, nicht in der Mittelkonsole und zu Fuß im Rucksack, Einkaufskorb oder Sackerl.


    Und: je nach Einkaufskorb ist mein Messer dort schneller zugänglich als in der Hosentasche. :opa:

  • Frage: was alles ist in Austria ein "Sackerl"??? :grb:


    Zitat: Erlaubt bleibt der Transport eines Messers, allerdings nicht griffbereit. Also beim Auto etwa im Kofferraum, nicht in der Mittelkonsole und zu Fuß im Rucksack, Einkaufskorb oder Sackerl.


    Und: je nach Einkaufskorb ist mein Messer dort schneller zugänglich als in der Hosentasche. :opa:

    Was hier zu lesen ist, ist nur eine Interpretation der Kronen Zeitung. Der Begriff "Sackerl" wird sich eher nicht im Gesetzestext wiederfinden und den "Einkaufskorb" bezweifle ich auch. ;)


    Nach meiner Erfahrung wird der Begriff "Behältnis" Einzug finden. Wie sich das dann definiert ist in weiterer Folge auszuführen.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Das ist wieder so ein Unsinn, jeder Handwerker hat ein Messer dabei, sei es ein Cuttermesser oder Taschenmesser. Ein Messer ist immer noch ein Werkzeug. Wo fängt das an und wo hört das auf?

    Ich will ja kein Schwarzmaler sein, aber wo das anfängt, ist hier; und wo das aufhört, ist im Geschichtsbuch. Da stand es aber schonmal drin… des öfteren.

  • Was hier zu lesen ist, ist nur eine Interpretation der Kronen Zeitung. Der Begriff "Sackerl" wird sich eher nicht im Gesetzestext wiederfinden und den "Einkaufskorb" bezweifle ich auch. ;)


    Nach meiner Erfahrung wird der Begriff "Behältnis" Einzug finden. Wie sich das dann definiert ist in weiterer Folge auszuführen.

    Jetzt habe ich gerade gelesen, das die WBK (Österreich) keinen Vorteil bringt....

  • Betrifft das Messertrageverbot in A mit Update vom Innenministerium heute Nachmittag.


    Quelle ORF


    Nicht verboten ist jedoch der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (Jäger, militärische ÖBH-Angehörige), sind von der neuen Regelung ausgenommen.

    Am Nachmittag präzisierte das Innenministerium, dass Taschenmesser wie beispielsweise Schweizermesser, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können, nicht unter das Verbot fallen dürften.

  • Da Karner und die ganze ÖVP Riege aus den Bundesländern kommen, können sie auch nicht wissen, dass Messer in Wien schon immer Tradition hatten. :zwitscher:


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    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

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