Betrifft das Messertrageverbot in A mit Update vom Innenministerium heute Nachmittag.
Quelle ORF
Nicht verboten ist jedoch der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (Jäger, militärische ÖBH-Angehörige), sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Am Nachmittag präzisierte das Innenministerium, dass Taschenmesser wie beispielsweise Schweizermesser, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können, nicht unter das Verbot fallen dürften.