GARAGENBILDER. Welches Auto habt ihr in der Garage stehen?


  • Es ist wirklich so richtig nervig - merke ich gerade auch bei meinem Motorrad.
    Von “was hast Du denn da für ein Tei XY verbaut” über “die Farbe gefällt mir nicht so, aber sonst schönes Motorrad...wie wäre es mit 50% des Kaufpreises?” Und die tollen Anfragen “was letzte Preis” ist alles dabei...

    Am schlimmsten sind aber aus meiner Sicht die Menschen, die vorbei kommen und einem einfach nur die Zeit rauben (leider auch bei dem Motorrad schon vorgekommen).


    Es kommt aber denke ich auch stark darauf an, was Du verkaufst.


    Ich würde es dennoch versuchen - wenn das “Schmerzensgeld” passt.

    Unbedingt in die Anzeige schreiben:


    Kein Notverkauf, keine letzte Preis Anfragen, kein Tausch. Privatverkauf, keine Garantie und Gewährleistung. Geringe Verhandlungsbasis gegeben - Probefahrt nur nach Anzahlung, Probefahrttouristen haben keine Chance!

  • Privat verkaufen bringt definitiv mehr Geld. Das ist leider der Preis dafür, dass man sich mit irgendwelchen Bananenbiegern rumärgern muss, die meinen, man wäre dumm.


    Ich geb meine Kannen grundsätzlich an Händler oder Gewerbetreibende, weil fast alle meine Autos (ausser dem 1er und dem Cabrio) auf die Firma zugelassen sind und dadurch viele Fallstricke bzgl. Steuern und vor allem Gewährleistungen entstehen. Wenn der Jag in deinem Privatbesitz ist, kannste den getrost privat verhöckern, diese Anfragen a'la:" Was's letzte Preis." Einfach ignorieren und den Mehrerlös einsacken. Solltest du gewerblich unterwegs sein, solltest du meiner Meinung nach...


    1. Mal mit deinem Steuerberater sprechen...


    Und


    2. dich mal über die Gewährleistungen im Fall eines gewerblichen Verkaufs an Privat informieren.

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


    - Spezialist für jeden Mist -


    oder auch - Createur de Malheur -


    - um mich zu holen, säuft sich sogar der Teufel erstmal Mut an -:bgdev:


    - Ich werde hier definitiv nicht angemessen verehrt -:holly:

  • Da würde ich beim Motorrad sogar noch weiter gehen...Probefahrt nur nach Hinterlegung des vollständigen Kaufpreises. Damit hat sich das "nur-mal-gucken-und-fahren-aber-nicht-kaufen"-Problem meistens automatisch erledigt ;).

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben: mach ich identisch - und seitdem macht Motorrad-Verkaufen fast schon wieder Spaß.


    Ok, jetzt muss man natürlich auch sagen, dass Du oder ich jetzt wohl auch nicht das Äquivalent einer runtergeranzten Quarz-Fossil-Modeuhr in Motorradform verkaufen.


    Aber auf der Basis habe ich inzwischen eine extrem hohe Trefferquote. Klar:


    - "letze Preis"-Anfragen werden ignoriert

    - dubiose Versand-Preis-Western-Union-Speditions-Abholer-Anfragen ebenso

    - bevor er oder sie kommt, wird telefoniert - wenn er oder sie mir am Telefon unsympathisch ist, wird abgebrochen

    - wie oben geschrieben: Probefahrt? Kaufpreis in voller Höhe - am besten sogar in Richtung "an sich sind wir uns einig, jetzt nur noch eine Probefahrt"

    - dabei fahre ich immer auf einem zweiten Mopped mit


    ... wenn ich recht überlege, ist auf der Basis in den letzten Jahren quasi JEDES Mopped beim ersten Besuch vom Hof gegangen... ok, eins wurde erst am nächsten Wochenende abgeholt, aber er hat sofort bar bezahlt und den Brief von mir in die Hand gedrückt bekommen...


    Resümee: klar, ich habe den einen oder anderen potentiellen Käufer damit abgeschreckt - das ist mir aber a) egal und b) auch vollkommen bewusst.


    Bei Uhren mache ich es inzwischen quasi genauso und auch bei Autos wüsste ich keinen Grund, es nicht ebenso zu tun...

  • genau so mache ich das auch - die letzten 4 Moppeds sind so verkauft wurden.

    Es kommen nämlich immer nur "echte" Interessenten - bei mir hat immer der erste, der gekommen ist, auch gekauft :gut:

    Wobei ich dazu sagen muss, dass ich bei meinen Moppeds eine PTM bin. Alle immer technisch und optisch perfekt!

  • Ok, jetzt muss man natürlich auch sagen, dass Du oder ich jetzt wohl auch nicht das Äquivalent einer runtergeranzten Quarz-Fossil-Modeuhr in Motorradform verkaufen.

    Genau so ist es. Meine Maschine ist über 21 Jahre alt, wird seit 2002 nicht mehr gebaut und den Hersteller in seiner ursprünglichen Form gibt es seit 2009 nicht mehr. Ersatzteile sind je nach Part schwer oder gar nicht zu bekommen (und wenn doch, dann teilweise zu Preisen, die jenseits von Gut und Böse sind); mit kundigen Werkstätten bzw. Schraubern sieht es ähnlich aus.


    Regelmäßig wird mir von anderen Motorradfahrern und dem TÜV bestätigt, wie toll gepflegt das Motorrad sei und wie selten man sowas auf der Straße sieht.


    Und mit all dem im Hinterkopf würde ich es überhaupt nicht einsehen, dass ich mir das Risiko mit Ärger und Rennerei ans Bein binden soll, nur weil irgendein Honk die Maschine auf einer nicht per entsprechendem Deponat abgesicherten Probefahrt und ohne ehrliche Kaufabsicht im nächstbesten Acker versenkt.

  • Siehst, ich musste gar nicht relativieren! Hast du du selbst erledigt!


    Wenn ich jetzt aber nach nem „allerwelts Mopped/oder hunderttausendfach gebauten Auto suche...Dann sehe ich eine solche Herangehensweise als schädlich für den Verkauf ;)

  • Siehst, ich musste gar nicht relativieren! Hast du du selbst erledigt!

    Ich hatte von Anfang an geschrieben "ICH würde..." - insofern war das bereits relativ ;).

    Wenn ich jetzt aber nach nem „allerwelts Mopped/oder hunderttausendfach gebauten Auto suche...Dann sehe ich eine solche Herangehensweise als schädlich für den Verkauf ;)

    Zustimmung meinerseits :gut:.

  • Weil das Thema gerade aufkam.
    Wie ist das wenn jemand ein zum Beispiel 15 Jahre altes Auto gewerblich mit ausgewiesener MwSt verkauft. Ganz normal als Händler.....es gibt ja Garantie welche man kaufen kann.
    Aber eine Gewährleistung muss er per Gesetz geben, oder? Wenn ja wie lange?


    Und was ist mit den Händlern welche „im Kundenauftrag“ verkaufen....? Meistens ist sowas nicht der Fall meiner Meinung nach und wollen somit die Gewährleistung umgehen....was muss er da einem vorlegen damit ein verkauf im Kundenauftrag plausibel ist?

  • Weil das Thema gerade aufkam.
    Wie ist das wenn jemand ein zum Beispiel 15 Jahre altes Auto gewerblich mit ausgewiesener MwSt verkauft. Ganz normal als Händler.....es gibt ja Garantie welche man kaufen kann.
    Aber eine Gewährleistung muss er per Gesetz geben, oder? Wenn ja wie lange?

    Wenn du bei einem Händler kaufst, egal ob neu oder gebraucht, hast du gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche, und zwar von 2 Jahren. Bei Neuwagen kann der Händler die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nicht beschränken, bei Gebrauchtwagen dagegen auf 1 Jahr, s. §476 Abs. 2 BGB

  • Btw. die Schwäche der Gewährleistung liegt darin, dass sie nur Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren abdeckt. Wenn du beispielsweise das Fahrzeug übernimmst und vom Hof fährst, 2 Wochen später der Motor hochgeht, hast du grundsätzlich keinen Mangelbeseitigungsanspruch, da ja der Motor offensichtlich bei Gefahrübergang noch i. O. war. In diesem Falle musst du beweisen, dass der Motor bereits bei Gefahrübergang defekt war. Hier greift aber für Verbraucher in den ersten 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr ein. Bei einem in den ersten 6 Monaten eintretenden Mangel wird wiederleglich vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.


    Übrigens: die namhaften großen Autohersteller scheinen sich auf diese Schwächen nicht zu berufen und akzeptieren in den ersten 2 Jahren alle Mängel. Denn, ich kann jedenfalls von Mercedes reden, gibt es seit vielen Jahren keine Herstellergarantie für Neuwagen. Ich meine, dass es auch bei VW und BMW keine Herstellergarantie mehr gibt, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung.

    Bei gebrauchten Fahrzeugen werben dagegen die deutschen Hersteller mit Gütesiegel und verkaufen eine Garantie mit (bspw. Junge Stern Garantie).

  • Du kannst Dein Auto doch per Schwacke schönrechnen, aus dem Betriebsvermögen zu dem Kurs ins Privatvermögen nehmen und dann privat zum höheren Kurs verkaufen.

    Mwst ausweisbar ist doch nur für gewerbliche Käufer interessant, wenn Privat verkaufst ist das doch Wurscht und hast auch keine Probs mit Gewährleistungen etc etc

  • Du kannst Dein Auto doch per Schwacke schönrechnen, aus dem Betriebsvermögen zu dem Kurs ins Privatvermögen nehmen und dann privat zum höheren Kurs verkaufen.

    Mwst ausweisbar ist doch nur für gewerbliche Käufer interessant, wenn Privat verkaufst ist das doch Wurscht und hast auch keine Probs mit Gewährleistungen etc etc

    Naahhh, ich glaube so easy ist das nicht... Wenn du den Wagen privat entnimmst wird der Kaufpreis als Einkommen gesehen und als solches versteuert.


    Je nach persönlichem Steuersatz ist das nicht der sinvollste Weg.


    Was anderes ist es glaube ich, wenn du der Firma den Kaufpreis tatsächlich überweist, was aber m.M.n. humbug ist. Ich als privatmann kaufe meiner eigenen Firma das Auto ab, meine eigene Firma führt die Umsatzsteuer ab, die ich als Privatmann ja nicht wieder kriege, demnach müsste das Auto schon äusserst schön gerechnet worden sein, um die 19% da irgendwie abzufedern. Die Steuerprüfer sind insbesondere bei Autos mit äusserst offenen Augen dabei.


    Ich hab bisher alle Steuerprüfungen als Nullnummern überstanden, bei einem mal war allerdings 'ne Diskussion um einen fast 20 Jahre alten VW T4 Bus, weil ich den tatsächlich erst privat entnommen habe um ihn 6 Monate später von Privat verbimmeln zu können. Die Kiste hatte nämlich knapp 270000 km. gerudert, da gibt es auch von mir nur Gewährleistung bis zur Bordsteinkante.


    Mein Glück war, dass ich den länger als 6 Monate auf mich privat zugelassen hatte, sodass die Nummer legitim wurde.


    Ob sich das dann noch gross lohnt, ist ein rechenexempel, da man ja auch die kompletten Unterhaltskosten nicht mehr steuerlich geltend machen kann für 6 Monate.

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


    - Spezialist für jeden Mist -


    oder auch - Createur de Malheur -


    - um mich zu holen, säuft sich sogar der Teufel erstmal Mut an -:bgdev:


    - Ich werde hier definitiv nicht angemessen verehrt -:holly:

  • Den 3er GT hatte ich damals für die höchstmögliche leasingrate geleast (knapp 1000,- netto/ mon.)


    Auf dem Papier sollte der Wagen knapp 65000km. pro Kahr bewegt werden und demnach nach 3 Jahren fast 200000km. auf der Uhr haben.


    In Wahrheit fahr ich knappe 35000km. im Jahr, laufleistung nach 3 Jahren also in Wahrheit ca. 105000km.


    Wenn man jetzt (rein theoretisch natürlich;)) einen Händler hat, der dir als privatmann die Kiste nach 3 Jahren zum Rückkaufwert der Bank verkauft, der dann für die Bank bei etwa 13k netto liegt (weil die ja davon ausgehen, dass die Kiste knapp 200000km. runter hat), du den Wagen von Privat an Privat für 28k weitergibst... Ja dann haste steuerlich was richtig gemacht...


    Firma zahlt, Firma dankt heisst es so schön...


    1000€ Leasingrate schmälern auch deinen Gewinn und demnach die Einkommenssteuer...


    Das sind halt so die kleinen, aber feinen Kniffe, die allerdings völlig legal sind.


    ;)

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


    - Spezialist für jeden Mist -


    oder auch - Createur de Malheur -


    - um mich zu holen, säuft sich sogar der Teufel erstmal Mut an -:bgdev:


    - Ich werde hier definitiv nicht angemessen verehrt -:holly: