Händler verweigert Rücknahme der Uhr

  • Liebe Uhrenfreunde,

    hab ein großes Problem, darum bitte ich euch um eure Meinung!


    Es handelt sich in diesem Fall um eine AP, denke aber das Thema Rücknahme ist hier richtig im Hauptforum!


    Habe Ende Dezember 21 bei einem netten, seriösen „freien Händler“ ein AP gekauft! Nach kurzer Zeit (5-6 Monate) machte die Uhr Probleme!


    Zwei Mal musste ich sie einschicken, da der Minutenzeiger immer wieder nicht mit der Zeit vom Stundenzeiger übereinstimmte (Minutenzeiger auf 10:30, Stundenzeiger auf 10:00). Die Uhr wurde jedes Mal zu einem autorisierten AP-Servicecenter geschickt und vermeintlich repariert! Nach dem 2. Mal einschicken passten die Zeiger dann, aber danach blieb jedes Mal das Datum bei 27.hängen! Sie wurde dann das 3. Mal eingeschickt und dann kam eine spezielle Platine als Update hinein, die AP extra für dieses Werk empfiehlt, da es anscheinend bei diesem Werk des öfteren zu diesem Problem kommen kann! Leider hat das wieder nicht geholfen und mein Händler meinte, dieses autorisierte AP-Servicecenter soll es auf deren Kosten direkt in die Schweiz zu AP schicken, weil zuvor der Händler schon die Kosten an das Servicecenter bezahlt hat! So wurde sie das 4. Mal eingeschickt!!


    So jetzt ist sie nach über 8 Wochen retour gekommen! Geschickt vom besagten autorisierten Servicecenter an mich, in einem Mini-Überkarton, der genau so groß war wie der Servicekarton von AP, dh ohne irgendeinem Füllmaterial als Dämpfung! Ich machte den Karton auf, die Uhr war komplett verschoben im Servicekarton, innen in der Folie auf der Uhr konnte man den deutlichen Abrieb des Kartons erkennen, die Lünette hatte nichts abbekommen, jedoch die Uhr zieht sich nur mehr teilweise auf, das sieht man an der optischen Gangreserve!


    Bei aller Geduld ich habe mittlerweile keine Lust und Nerven mehr, die Uhr das 5. Mal einzuschicken! Die Uhr war jetzt gefühlt schon länger im Service als bei mir, geschweige auf meinem Handgelenk!

    Mittlerweile noch tragischer, vor 3 Monate hatte ich eine wirkliche fixe Zusage dass mir einer meiner besten Freunde die Uhr abkauft, weil ich mir ein Jumbo gekauft habe, dieser möchte verständlicher Weise die Uhr nach den ganzen Geschichten jetzt nicht mehr!


    Ich mag sie leider auch nicht mehr, hab so eine negative Erfahrung mit dieser Uhr gemacht, dass mir die Freude an der Uhr komplett genommen wurde!


    Noch zu erwähnen, der Händler gibt/gab freiwillig 2 Jahre Garantie, was aber sowieso in diesem Fall meiner Meinung nicht relevant ist!


    Der Händler weigert sich jetzt die Uhr zurückzunehmen, weil sie natürlich auch preislich um knappe 9.000€ gefallen ist!


    Es tut mir wirklich für den Händler leid, aber gerade aus diesem Grund habe ich die Uhr bei einem Händler gekauft und nicht privat!


    Ich bin gespannt was ihr an meiner Stelle machen würdet!

  • Ich habe einen ähnlichen Fall im letzten Jahr mit einer Uhr von Frederique Constant erlebt. Der Ticker war 10 Monate weg, zweimal beim FC-Service in Deutschland und dann noch im Werk in Genf. Trotz 3 Reparaturversuchen haben die es nicht geschafft, den Fehler im hauseigenen Werk zu beheben. Und als die Uhr dann nach dem 3. erfolglosen Versuch und nach 10 Monaten Ärger und dutzenden Mails zurück kam, gab es nicht mal ein "Tut uns leid" o.ä. Mein Händler (ein bekannter und über jeden Zweifel erhabener Grauer), den ich immer auf dem Laufenden hielt, bot mir nach dem 3. gescheiterten Reparaturversuch direkt von sich aus an, den scheiß Ticker zurück zu nehmen und mir den vollen Kaufpreis zu erstatten. Somit nahm dieser ärgerliche Fall ein gutes Ende für mich, wenngleich mein Entsetzen über meinen einst liebsten Uhrenhersteller blieb.


    Ich bin kein Jurist, meine aber sicher zu sein, dass Du nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen vom Kaufvertrag zurück treten und die Rücknahme verlangen kannst, sofern die Gewährleistung noch läuft (Paragraphen 440 BGB + 346-361 BGB). Du solltest da nicht so schnell aufgeben.


    Beste Grüße

    Tom

  • Ich bin ebenfalls kein Jurist und mir ist das mit den 2 Reparaturversuchen auch bekannt, allerdings zählen diese 2 Reparaturversuche meines Wissens nach nur, wenn es auch um den gleichen Fehler geht.


    In diesem Fall war es zuerst die Zeigergeschichte, danach die Sache mit dem Datum und am Ende lässt sie sich schwer aufziehen.


    Somit wären dies verschiedene Probleme und jeweils 2 Reparaturversuche (so sehr ich den Ärger auch nachvollziehen kann)

    Gruß Daniel (bekennende "polishing-cloth-Pussy") :G


    Aktuelle Uhren in der Box:
    Omega Aqua Terra >15.000 Gauss / Omega Speedmaster Moonwatch
    Omega Seamaster 300 Diver / Rolex Submariner 114060

    Tag Heuer Aquaracer 300m

  • Guten Morgen,


    Das ist wirklich mehr als ärgerlich. Ich würde dazu tatsächlich einen Anwalt zur Rate ziehen, um zu erfahren, welche Chance du mit einer juristischen Auseinandersetzung hättest.


    Um was für eine AP handelt es sich denn?

  • Kurz und knapp: der Drops ist gelutscht. Du hast die Uhr im Dezember 2021 gekauft. Die Händlergewährleistung beträgt 2 Jahre, kann aber auf 1 Jahr reduziert werden. Wie man es dreht und wendet: 2024 kannst du da nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten. Und die Gewährleistungsfristen fangen auch nicht mit jedem Nachbesserungsversuch an neu zu laufen.


    Daran ändert auch die (freiwillige) Garantie von 2 Jahren, die der Händler gewährt hat.

  • dkh99 sehe ich eigentlich genau so. Aber es ist doch etwas kleinteiliger.


    Steht in Deinem Vertrag Garantie oder Gewährleistung? Das ist schon mal ein Riesen Unterschied. Für Dich ist die Garantie besser. Und dann kann es durchaus sein, dass es eine Form der Kettengewährleistung gibt. Bedeutet, dass auf eine Reparatur auch eine neue Gewährleistung auf die Teile besteht. Bedeutet aber auch, dass ein Teil der Uhr bereits keine Garantie oder Gewährleistung mehr hat und getauschte Teile eben schon. Die Zeit in der Du die Uhr eingeschickt hattest wahrscheinlich nicht angerechnet.

    Aber, und das ist ganz wichtig, das kann nur ein Anwalt regeln, der sich damit auskennt. Nimm 300€ in die Hand für eine Stunde der Beratung. Bereite Dich gut vor und setz mit ihm ein Schreiben auf. Vielleicht funktioniert es ja.


    Ich kann deinen Ärger aber verstehen. Ich hätte auch keinen Bock mehr auf die Uhr, auf den grauen und AP.


    Falls es nicht klappt mit der Rücknahme:

    Ich würde sie so oft zurückschicken bis sie einwandfrei läuft. Kauf dir eine Zeitwaage und sieh zu dass Du den Leuten richtig auf den Sack gehst.


    Das kann Dich mit der Uhr auch zusammenschweißen. Du musst dafür kämpfen, dass Sie funktioniert, wofür sie gebaut wurde 💪🏼💪🏼

    lG Bernd
    ____________________________________________________________________________________________________________


    Si, Si Senor, das machen wir perfekt und schnell. Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell!! :pistolero:

  • Na wenn du das anders siehst, seggi, dann ist doch der ganze Thread überflüssig. Dann kennst du ja deine Rechte besser... :)


    Solange du nicht innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist den Rücktritt erklärt hast, sind deine Rechte verjährt. Und überhaupt: kannst du nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand? Innerhalb der ersten 6 Monate greift zwar die Beweislastumkehr ein. Was ist mit den weiteren Mängel? Vermutlich wurde die Uhr im Rahmen der Beschaffenheitsgarantie repariert. Das ist von der Gewährleistung und den im Gewährleistungsrecht verankerten Rechte zu trennen.


    Natürlich kann man hier darüber nachdenken, ob die Verjährung gehemmt ist durch die Nachbesserung. Allerdings müsste es sich auch wirklich immer um den selben Mangel handeln und das Verhalten des Verkäufers als Anerkenntnis zu verstehen sein. Hier kommt es wirklich auf die Details an, und die werden aus deinem Sachverhalt nicht ersichtlich.

  • Und: es kommt auch darauf an wie die Reparatur erfolgt ist. Als Garantieleistung , Gewährleistungsanspruch oder auf Kulanz. Je nachdem ist es gesetzlich anders geregelt….


    Aber ich vermute, dass es am Ende auf das hinausläuft was Alex schreibt. Der Drops ist gelutscht.


    Bei so viel Geld würde ich trotzdem die Beratung in Anspruch nehmen.


    Außer Alex ist vom Fach und die Beratung ist bereits abgeschlossen :G

    lG Bernd
    ____________________________________________________________________________________________________________


    Si, Si Senor, das machen wir perfekt und schnell. Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell!! :pistolero:

  • :D

  • Da hilft leider nur eines, die Uhr erneut einschicken und vorab mit einem Verantwortlichen besprechen wie das sein kann und ob diese Versandart so üblich ist. Ich hoffe du hast alles ordentlich dokumentiert, damit es nicht heißt das du den aktuellen Zustand verursacht hast. Das erinnert mich an meine AP Service Geschichte vor Jahren mit einem AP Offshore Diver. Jedesmal wenn die Uhr zurück kam (2x), war ein neuer defekt eingebaut worden. Bis ich dann letztendlich auf eine Verantwortliche traf, die mein Anliegen ernst nahm und sich für eine ordnungsgemäße Ausführung einsetzte. Davor waren die Aussage von AP (Boutique) lapidar, das man die Arbeiten nach bestem Gewissen und gemäß des Audemars Piguet Standards erledigt hätte. Ich meinte nur, wenn das der AP Standard ist, dann gute Nacht. Zerkratztes Gehäuse, zerkratzte Zeiger, zerkratztes Werk, Flecken auf dem Zifferblatt. Die Uhr war fast Neuwertig vor dem einsenden, und war nur bei denen wegen den Gangwerten und einem Fleck auf einem der Zahnräder :bash: . Letzendlich wurde die Uhr dann in die Schweiz geschickt, vorher waren das anscheinend nur die F-Liga der AP Uhrmacher in anderen Servicezentren. Ende des Liedes: die Uhr war ca. 8 Monate unterwegs, und das Erlebnis so dermassen enttäuschend (und auch teils lachhaft aufgrund des Verhaltens von AP) das ich keinen Spaß mehr an der Uhr hatte. Ach ja, Nachgang hatte Sie danach immer noch... Sie wurde verkauft, und die Marke ist für mich gestorben.

  • Bevor jetzt ein allgemeines Bashing startet:


    Wenn man die Geschichte des Themenstarters im Nachbarforum liest, wird schnell klar, dass die Uhr wohl nicht beim offiziellen Service von AP selbst war. Klingt alles etwas nebulös.

  • Lieber Ralf,

    auch hier in diesem Forum, was ist für dich nebulös?


    Es stehen eigentlich alle wichtigen Eckpunkte im Themenstart!


    Ich habe eine AP bei einem freien Händler gekauft, dh. Graumarkt, dh. gebraucht, über ihn wurde es leider immer wieder in eine unfähige autorisierte Servicestelle in der Nähe des Händlers gebracht. Die haben es jetzt 4 Mal verbockt, leider ist sie am Ende wieder über diese Servicstelle in die Schweiz zu AP geschickt worden, dort repariert, jedoch leider nicht direkt zu mir sondern wieder über diese Servicestelle! Dadurch haben die leider wieder den Fehler gemacht und die Uhr so stümperhaft verschickt (Mini-Karton ohne Dämpfung), ohne GoRocket, ohne Anruf, einfach in meine Firma abgeben! Jetzt ist sie wieder defekt, Ganganzeige ist inkorrekt und Rotor zieht sich nur in eine Richtung auf!

    Und das nervt mich extrem weil sie jetzt das 5. Mal wieder weg muss, innerhalb von 2 Jahren und mittlerweile 2,5 Monaten! Jedoch das letzte Mal wurde sie vor dem 2Jährigen Garantieende weggeschickt die der Händler beim Kauf zusagte!


    Die Uhr ist optisch neuwertig, weil sie so gut wie nie getragen wurde und wurde natürlich auch nie von mir in irgendeiner Weise beschädigt!

  • Nur ganz kurz mein unwesentlicher Beitrag ohne genau alle Details zu kennen: Wenn die Uhr mehrmals bei der Reparatur war und jedes Mal wieder kam, ohne dass sie je funktioniert hätte, verstehe ich nicht, warum da etwas "verjährt" sein könnte. Nach meinem Verständnis sollte maßgeblich sein, wann die defekte Uhr reklamiert wurde. Dass dann mehrmals vergeblich versucht wurde, die Uhr zu reparieren, ist doch das Problem des Händlers. Dass damit Ansprüche verjähren, erscheint mir dagegen unlogisch.


    Nebenbei bin ich gerade auf einem ähnlichen Trip mit IWC / Richemont und meiner IWC Dual Time. Die ist jetzt seit letzten Sommer zum 3. Mal dort. Jedes Mal, wenn ich sie abholen will, ist was anderes, und sie geht postwendend wieder zurück. Inzwischen habe ich schon ca. 12 h Fahrzeit (!) zu/von der IWC Boutique hinter mir.

  • Du brauchst- wie das hier schon steht - fachliche Hilfe also einen Anwalt.

    Ohne deine Unterlagen - Vertrag, Versandnachweise, Schriftwechsel etc. zu prüfen kann dir niemand verbindlich sagen ob du im Recht bist oder nicht,

    Gruß

    Martin

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Euch gehen die Entschuldigungen aus - uns die Zeit........

  • Nur ganz kurz mein unwesentlicher Beitrag ohne genau alle Details zu kennen: Wenn die Uhr mehrmals bei der Reparatur war und jedes Mal wieder kam, ohne dass sie je funktioniert hätte, verstehe ich nicht, warum da etwas "verjährt" sein könnte. Nach meinem Verständnis sollte maßgeblich sein, wann die defekte Uhr reklamiert wurde. Dass dann mehrmals vergeblich versucht wurde, die Uhr zu reparieren, ist doch das Problem des Händlers. Dass damit Ansprüche verjähren, erscheint mir dagegen unlogisch.


    Nebenbei bin ich gerade auf einem ähnlichen Trip mit IWC / Richemont und meiner IWC Dual Time. Die ist jetzt seit letzten Sommer zum 3. Mal dort. Jedes Mal, wenn ich sie abholen will, ist was anderes, und sie geht postwendend wieder zurück. Inzwischen habe ich schon ca. 12 h Fahrzeit (!) zu/von der IWC Boutique hinter mir.

    Ohne die letzten Details wird man dir diese Frage nicht beantworten können. Es kommt eben auf den konkreten Fall an:


    1. Mängelgewährleistungsrechte verjähren in 2 Jahren.


    2. Gewährleistungsrechte schützen nur vor einem Mangel, der bereits bei Gefahrübergang vorlag.

    Soll heißen: ich als Käufer muss nachweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Viel Spaß bei der Beweisführung. Innerhalb der ersten 6 Monate seit Gefahrübergang wird widerleglich vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Der TE schreibt, innerhalb der ersten 5 bis 6 Monate. Das ist entscheidend. Und entscheidend ist auch das Verhalten des Verkäufers... Hat er bei den weiteren Nachbesserungsversuchen eingesehen, dass die Uhr bei Gefahrübergang nie frei von Sachmängeln war und im Rahmen seiner Pflichten die Nachbesserung ausgeführt oder nur aus Kulanz oder im Rahmen der freiwilligen Garantie. Auch der ist entscheidend.


    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn das Recht auf Nachbesserung noch nicht verjährt ist. Nach über 2 Jahren ist das Recht auf Nachbesserung nur dann nicht verjährt, wenn die Verjährung gehemmt ist. Und diese ist nur dann gehemmt, wenn es sich um den gleichen Mangel handelt und der Verkäufer die Sache im Zuge seiner Nachbesserungspflicht reparieren ließ. Wenn er dagegen nur aus Kulanz oder im Zuge der Beschaffenheitsgarantie gehandelt hat (weil es sich um einen neuen Mangel handelt, der eben nicht bei Gefahrübergang vorlag), dann ist da eben auch nix gehemmt.