GARAGENBILDER. Welches Auto habt ihr in der Garage stehen?

  • Natürlich ist es Geschmackssache und es wird hier auch niemand gezwungen, das gut zu finden.

    Es sollte aber ohne abfällige Bemerkungen anderen zugestanden werden, das schick zu finden. ;)

    Und wen es stört, der kann es an seinem Auto ausschalten - so einfach ist das.

    Sorry, nicht so dünnhäutig.

    Wenn ich sage, ich finde das „kasprig“ heißt das ja noch nicht, dass Du ein Kasper bist, wenn Dir das so bunt und discolike gefällt. Insofern sollte es mir doch schon zustehen, mein Empfinden zur Thematik auch so zu äußern, wie ich es möchte.🙂


    Thilo.

    Tja, schade Amigo. Dann kannst eigentlich nie wieder bei mir mitfahren.

    Ich habe nur lauter „finstere 80er Jahre Autos“….😜

    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind. (Charles Bukowski)

  • Die Sache hat Daniel ja bereits klargestellt, weil er im Allgemeinen „Ambientebeleuchtung“ für weit verbreitet hält - was ja auch richtig ist.

    Mir ging es um die Unterschiede einer Ambientebeleuchtung in einem Polo und eines aktuellen Mercedes mit 64 Farbmöglichkeiten.

    So what….

    Genau, so what ... ;) Alles gut. :)

    Für mich ist es mit den aktuellen technischen Möglichkeiten keine Leistung, mit der man sich von der Masse abhebt, wenn das Farbspektrum ein paar Bits bunter ist. Weder von der technischen Herausforderung her noch von der Wertigkeit und den Herstellungskosten her, die so etwas verursacht (vielleicht einzig bei der Fertigung und Montage von Leuchtmitteln in bestimmter Form und Anordnung). Und irgendein Bunt dann noch mit bestimmten Parametern aus der Steuerung und Regelung zu verknüpfen, ist auch nicht wirklich anspruchsvolle Entwicklungsarbeit.

    Aber wenn es gefällt und Autos verkauft, dann hat es seinen Zweck erfüllt.

    Mir hat sich der Sinn dieser ganzen Farborgien bisher noch nicht erschlossen. Außer "Man macht es, weil man es kann" vielleicht. Wenn man sich im professionellen Bereich umschaut, sind Bereiche, aus denen bei Dunkelheit gute Sicht nach außen gefordert ist, so dunkel wie möglich. Anzeigen sind in der Regel dimmbar und in Farben ausgeführt, die das Dämmerungssehen so wenig wie möglich beeinträchtigen. Es gibt auch Passagen in einschlägigen Standards, die bei dem Thema Vorgaben machen.

    Mit steigendem Alter wird das Dämmerungssehen schlechter. Ob da so ein Mäusekino hilfreich ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. ;)

  • An ein paar Erfahrungswerten wäre ich interessiert. Ich finden den Hyundai Ioniq 5 echt spannend :gut:.

    So, nach rd. 8.000 km kann ich sagen: Ein wirklich tolles Auto.


    Der Durchschnittsverbrauch über diese Distanz liegt bei

    16 kwh/100 km (60 % BAB mit Tempomat auf 120 km/h, 30 % Bundesstraße, 10 % Stadtverkehr).


    Man(n) kommt also gut 450 km weit.


    Gruß Arne


  • Damit es On Topic bleibt hier ein Foto von meinem Problem.


    Ich musste ausweichen dank einem „Linksrauszieher“ der munter weitergefahren ist (polnisches Kennzeichen). Hinter mir hat niemand gehalten, vor mir auch nicht.. habe ich Pech gehabt.


    Das Problem ist die Mercedeswerkstatt sagt mir nun, das der hintere Kotflügel eine Lieferzeit von „irgendwann im September“ hat. Da Vollkasko kein Leihwagen, auch nicht aus Kulanz.


    Hätten sie ja ggf vor Beginn der Reparatur checken können, dann hätte ich einfach über das Gutachten abgerechnet. Aber bei einem Reparaturauftrag für knapp 30k will die Werkstatt bzw. das Autohaus sicher den Auftrag behalten.


    Nunja, da der Schaden weit von meinem Heimatort entfernt entstanden ist wurde mir ein eingescanntes Auftragsformular per Mail zugeschickt. Mal abgesehen davon, dass dort keine rechtsgültige Unterschrift von mir drauf gepackt wurde habe ich gemäß BGH ein Widerrufsrecht weil Fernabsatz, ich war nie bei denen vor Ort. Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe kann ich sogar ein Jahr lang widerrufen.


    Ich fände die Aktion moralisch sehr kacke, aber das Autohaus kommt mir null entgegen (obwohl ich „lustiger weise“ das Auto auch da gekauft habe). Drei Monate Leihwagen bei monatlichen Kilometern von rd 3000-4000 aktuell .. da kann ich gleich Privatinsolvenz anmelden. Ich sehe da also aktuell keine andere Option. Oder habt ihr eine Idee wie man moralisch besser eine vertretbare Lösung finden kann?

    Beste Grüße

  • Moin,


    sorry, aber deine Ausführungen sind nicht leicht zu verstehen, was wohl der Wut geschuldet ist, die noch in dir steckt ;).


    Der Händler gibt dir keinen Leihwagen, da dein Wagen eine Vollkasko-Versicherung hat ? Eine Reparatur dauert bis September, weil der Kotflügel erst dann lieferbar ist ? Musst du bei deiner Werkstatt reparieren lassen und wenn ja, warum, ist doch dein Eigentum das Auto oder nicht und was wolltest du über das Gutachten abrechnen ?


    Was willst du genau widerrufen, den Kaufvertrag, weil die Reparatur solange dauert ?

    Das Auto ist wohl nicht mehr fahrbereit, daher auch der Wunsch nach dem Leihwagen, der aber finanziell für die Wartezeit bis zur Instandsetzung deines Autos viel zu teuer wird, richtig ?


    Meiner Meinung nach könnte der Händler kulant sein, muss es aber nicht, da der Unfall von dir verursacht worden ist (Schuldfrage ist hier egal) und an den Polen kommst du nicht mehr ran.

    Ich wüsste nicht, das es einen Anspruch gibt, wie schnell ein KfZ repariert werden muss, gerade wenn der Händler im Vorfeld sagt, wie lange es dauert.


    Alles sehr unbefriedigend, aber entweder schnell durch eine Fremdwerkstatt reparieren lassen, falls möglich, oder darauf warten.

    Ob du die Karre wirklich zurückgeben kannst, ist fraglich, hatte ja keinen Mangel bei Auslieferung. Ob du es über eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung rückabwicklen kannst, wäre zu prüfen, am besten vom Anwalt.

    Es ist, wie es ist.

    ÖRR ja, Zwang nein, seit 9 Jahren vor Gericht und immer noch nix gezahlt,

    weil der Hobbyjurist schwer einzufangen ist ;)

    Kein Kuchen ist auch keine Lösung.

    Eisenkraut auch Wunschkraut genannt, nicht zu verwechseln mit der Zitronenverbene.


  • Hi Eisenkraut,


    sorry für die schlechte Erläuterung.


    Also ich habe das Auto zu dem Mercedes Händler gebracht (Auto fährt noch ohne Probleme). Dann mit der Versicherung alles geklärt und einen Reparaturauftrag hinsichtlich „Reparatur nach Gutachten“ unterschrieben. Im Gutachten steht 9 Arbeitstage für die Reparatur, es hieß seitens der Werkstatt spätestens in drei Wochen wäre wohl alles fertig.

    Dann gestern der Anruf, ich solle mich setzen. Die Reparatur würde nicht drei Wochen sondern eher drei Monate dauern wegen des einen fehlenden Teils. Alles andere fertig machen und dann, wenn das Teil da ist den Rest wäre sehr schwierig. Einen Leihwagen könne er mir leider nicht geben - Vollkasko eben. Hat er ja recht, aber wenn die nicht an ein Stück Blech kommen .. könnte man ja ggf mal Kulanz zeigen bei einem doch relativ teuren Fahrzeug, was ich ja sogar da gekauft habe. Sprich der Unfall war aus Zufall nur 15 Kilometer von dem Händler entfernt.


    Den Reparaturauftrag habe ich aber via Mail unterschrieben - also gemäß BGH Urteil (2018) Fernabsatz. Jetzt würde ich also im Fall der Fälle widerrufen, mein Auto abholen und mit der Versicherung nach Gutachten abrechnen und das Auto verkaufen. Im Gutachten der Versicherung steht ein Kaufangebot was ich scheinbar bis 15.07 einlösen könnte. Reparaturwert nach Gutachten plus Restwert durch Verkauf ergeben ziemlich genau meinen Kaufpreis.

    E Klassen findet man hier in der Umgebung wundersamer Weise plötzlich genug, Ersatz zu beschaffen geht also deutlich flotter.


    Wollte ich mir aber alles ersparen und einfach in drei, von mir aus auch vier Wochen, wieder mein Auto fahren.. :(

  • Für die Lieferzeiten kann der Händler nichts und einen Leihwagen für dich für so lange Zeit aus eigener Tasche zu bezahlen kann man dem Händler auch nicht zumuten. Alles sehr unbefriedigend für dich, aber der Händler ist da mMn der falsche Baum der angebellt wird,


    Wenn du dich mit dem Gedanken das Fahrzeuges zu verkaufen trägst, wäre dann der Händler eine Option? Deinen Wagen in Zahlung geben und aufgrund der Wartezeit ein gutes Angebot für einen Kauf bei ihm erhalten könnte doch eine Verhandlungsbasis sein.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • OK, verstanden, du widerrufst den Reparaturauftrag und nicht den Kaufvertrag, wäre auch komisch gewesen.

    Dann ist der von dir beschriebene Weg wohl der „schnellste“, bleibt halt doof, aber was willste sonst machen.

    Es ist, wie es ist.

    ÖRR ja, Zwang nein, seit 9 Jahren vor Gericht und immer noch nix gezahlt,

    weil der Hobbyjurist schwer einzufangen ist ;)

    Kein Kuchen ist auch keine Lösung.

    Eisenkraut auch Wunschkraut genannt, nicht zu verwechseln mit der Zitronenverbene.

  • Danke für eure schnellen Antworten.


    Der Händler kann natürlich auch nichts dafür, aber er hätte mal vor Beginn die Lieferzeiten checken sollen, wenn es in der aktuellen Zeit scheinbar regelmäßig absolute Standard Teile nicht gibt.


    Ich kann aber auch nichts dafür und meine einzige Option scheint der Widerruf sein bzw. schauen, ob man sich hinsichtlich Verkauf und Neukaufen einigen kann (danke für den Tipp Vamos).


    Besten Dank noch mal für Eure Beteiligung am frühen Morgen!

  • Viel Erfolg bei der weiteren Klärung GoldenTimes

    Wirklich eine sehr ärgerliche Geschichte und ich bin da vermutlich genau so irritiert wie du. Ich wäre davon ausgegangen, dass mir ein Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, wenn Mercedes sein Zeug nicht liefern kann. Man erteilt einen großen Auftrag und wird dann bei der Mobilität im Regen stehen gelassen.


    Anhand des Bildes hättest du mit dem Wagen aber auch vor Zerlegung nicht mehr weiterfahren können in Hinblick auf den defekten Scheinwerfer und den vorderen Kotflügel, der die Lauffläche gar nicht mehr abdeckt (Was passiert hier beim stärkeren einfedern?).

  • Moin!

    Ich habe 3 Tiefgaragenstellplätze nebeneinander bei meinem Büro.

    1 Stellplatz für mein Cabrio, das abgedeckt parkt, 1 Stellplatz für mich im Alltag, 1 Stellplatz für Kunden (,die das wissen, auch wenn dieser nicht als Kundenparkplatz ausgewiesen ist).

    Bei allen Stellplätzen sind Hinweise, dass es sich um Privatparkplätze handelt und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

    Nun komme ich heute Morgen ins Büro und es parkt so ne alte Möhre mitten auf den 2 freien Stellplätzen, so dass beide Parkplätze blockiert sind.


    Ich könnte ausrasten!... :popo::pistolero:


    Ich habe einen "freundlichen Zettel" inkl. meiner Visitenkarte an das Auto geklemmt und höflich darum gebeten, zukünftig diese Parkplätze nicht mehr zu blockieren.


    Die Möhre steht immer noch da....

    Aber da es sich um Privatparkplätze handelt, sind mir die Hände gebunden, oder?

    Wenn Abschlepper, dann muss ich den bezahlen?

    Polizei kommt bestimmt auch nicht, da kein öffentliches Interesse?


    Mann, hab ich `n Hals! :mad: