Die Uhr müßte meines wissens mindestens BJ 2000 haben, da Referenz A13322, in der Mitte die 3, also Chronometerzertifiziert.
Wenn vor 2000, dann A13022.
Richtig ??
Die Uhr müßte meines wissens mindestens BJ 2000 haben, da Referenz A13322, in der Mitte die 3, also Chronometerzertifiziert.
Wenn vor 2000, dann A13022.
Richtig ??
Alles anzeigenMal ehrlich. So einige der Antworten sind m.E. recht fragwürdig
Die Uhr ist von..... 2002 oder früher. Vielleicht ist das Teil auch von 1997.......
Papiere sind dabei. Na klasse!! Leider nicht ausgefüllt und somit nichts dokumentiert.......
Wer soll die Papiere denn nun nachträglich mit den richtigen Daten versehen, im Zweifel der Konzi, der die seinerzeit mal verkauft hat.....ob der das noch kann
Wenn der VK schon so verkauft, wer weiß denn, ob das gute Stück nicht schon poliert wurde, damit man sie als neuwertig verkaufen kann.....
Der VK sichert Eigenschaften zu, die schlicht und ergreifend gelogen sind, was für ein Vertrauensverhältnis ist das wohl.......
Für mich wäre der Fall erledigt und ich würde die Uhr zurückbringen und mein Geld wiederholen, da ich für solche Lügen keine Toleranz habe
Ich, z.b. dachte er hätte beim Konzi gekauft, daher der Tip mit dem nachträglichen Ausfüllen,
Das die Uhr keine Konzineuware war, wurde doch erst etwas später eindeutig.
also auch wenn Dir die Uhr gefällt, finde ich, dass Dich der Typ betrogen hat
Danke noch mal an Alle die mir so schnell gute Ratschläge
gegeben haben!
War heute Morgen mit der Uhr bei einem Konzi in meiner Nähe.
Der hat einen Anruf getätigt, leider weiß ich nicht wen er angerufen hat, den
das Ergebnis war beachtlich: Nach Durchgabe der Seriennummer war klar, dass
meine Breitling 2002 in Süddeutschland von einem Konzi verkauft wurde, Ende
2002 noch einmal von einem zweiten Konzi in Süddeutschland verkauft wurde. Wieso
die Uhr in einem Jahr zweimal von Konzis verkauft worden ist, ist nicht klar. Aber:
Die Garantiekarte die ich habe (auf der das Datum fehlt) ist erst vom 2. Händler.
Wie das Alles zusammenhängt ist mir nicht klar. ???
Die Uhr ist also 8 Jahre alt und hat eine etwas seltsame
Geschichte. Eine Revision ist bei Breitling nicht gemacht worden – scheint bei
den aktuellen Gangwerten aber auch nicht nötig zu sein.
Merkwürdige Geschichte, überzogener Preis- aber eine superschöne
und präzise Uhr.
Der Konzi bei dem ich heute morgen war hat sich die Uhr sehr genau angesehen. Seine Meinung: Uhr in hervorragendem Zustand - quasi neuwertig, nicht aufgearbeitet (er meinte, er könnte das eignetlich immer erkennen) Werk ebenfalls in sehr gutem Zustand.
Alles in Allem werde ich es als Lehrgeld abhacken, bei einem bestimmten
Händler nie wieder etwas kaufen und mich an der tollen Uhr freuen:
Der Breitling unter den Breitling
Ich würde hier nicht locker lassen. Er hat Dir eine Uhr aus 2002 alz zweijährige verkauft. Auch wenn die Uhr neuwertig ist,
ist die Uhr einfach zu teuer. Geh hin zum VK mit nem BGB, er hat unrichtige Angaben gemacht, es fehlt die zugesicherte
Eigenschaft, daß die Uhr zwei Jahre alt ist. Ich würde mir 5-6 Hunnies auszahlen lassen oder wandeln,
Weil für 3000 Öcken bekommst Du was anderes.
Wenigstens hast Du ne Datumsschnellverstellung.
Anscheinend hat er doch zuviel Geld... Der gute Mann...
Ein Lustkauf für 3000 Euro ist schon beachtlich, aber bei unserem Hobby denkbar...
Im Nachhinein auf Kohle zu verzichten, dass ist schon sehr bedenklich...
Fakt ist, dass der "Händler" in betrügerischer Absicht gehandelt hat!
-Täuschungshandlung (Uhr ist aus 2002 und nicht 2008)
- rechtswidrige Bereicherungsabsicht (2008er Uhr bringt mehr wie eine 2002er)
-Vermögen geschädigt (für eine 2002er hätte man weniger gezahlt)
Und ein Händler, der sich mit dem Thema Uhren auseinandersetzt, kann mir nicht erzählen,
dass er die Uhr "so" erworben hat... (Der Kunde hat mir gesagt, sie sei aus 2008... bla bla bla...)
Hingehen, tachles reden und einen gescheiten Preis machen lassen!!!
Und vor allem über die Konsequenzen ein Wörtchen verlieren!
Genau !!!!
Vielleicht mal die Frage: Was für ein Uhrenhändler war das denn überhaupt? Ich meine nciht den Namen sonder überhaupt??
Würde mir gern noch ein bischen Geld auszahlen lassen, aber ich habe nicht die geforderten 2990E bezahlt sonder hatte den Händler um 200E runtergehandelt - immernoch zu teuer is schon klar ! Aber wenn ich jetzt extra für evtl. 200-300 Euro nochmal hinfahre lohnt sich das für mich nicht wirklich. Ich war letzte Woche geschäftlich in der Stadt. Alleine die Anfahrt kostet mich ca. 150 Euro. Plus das Rumärgern mit dem Händler. Auch wenn ich solche Machenschaften überhaupt nicht akzeptieren kann , lohnen sich der Ärger und dann vielleicht 100 oder 200 Euro die ich rausbekomme für mich nicht! Ich hab zwar nix zuverschenken aber tortzdem...
Das Angebot meiner Uhr steht übrigens noch auf Chrono24.com. Möchte hier aus unterschiedlichen Gründen keine Namen nennen, aber wens interessiert wo ich die Uhrgekauft habe, der kann da ja mal gucken: Navitimer als Suchbegriff und Preis 2990Euro als Preis. Für Deutschland gibt es dann nur eine Möglichkeit...
Ein Anruf und die Übermittlung deiner Kontodaten sollten reichen!
Ob zuvor gehandelt oder nicht, spielt keine Rolle! Du hast den Preis für eine 2008er bezahlt!
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du dich gegen den Erhalt einer Rückerstattung wehrst!
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
[warnbox]Leute, haltet mal die Luft an!!
Und wer hier vorschnell mit Begriffen wie "Betrüger" um sich wirft, muss das dann auch belegen können.
[/warnbox]
Kaufdatum 2008: Was heißt das im Zweifelsfall, wenn es zum Rechtsstreit kommt?
Der Händler hat die Uhr 2008 gekauft, nicht mehr und nicht weniger.
Unser Freund hat vielleicht etwas viel für eine wirklich einwandfreie Uhr hingelegt und dann noch 200,00 Euro runtergehandelt.
Also: 2790,00. Kein Schnäppchen, aber im Rahmen dessen, was man Vertragsfreihei nennt.
Also: Ball flach halten
Gruss vom Mod
Klaus
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
Dann verkaufe ich demnächst meine uhren auch
als "gekauft" 2010!!!
Das ist doch völliger Quatsch!
Vom Ball flach halten, würde ich bei dieser
Geschichte nicht sprechen wollen!
Mehr sage ich nicht mehr zum Thema!
Dass die Garantiekarte nicht ausgefüllt ist, liegt wohl daran, dass die Uhr nie von enem Konzi direkt an einen Endkunden sondern nur untereinander bzw. wieder an Händler, wie zuletzt eben den Kölner verkauft wurde.
Und der, da er kein Konzi ist, kann und DARF er diese Breitling-Garantie ja gar nicht geben.
Wenn der Händler wirklich und nachweisbar von Baujahr 2008 gesprochen/geschrieben hat, ist das etwas anderes und man kann durchaus etwas unternehmen,
oder es versuchen, nur dann steht Wort gegen Wort.
Es dauert, und dauert, Gerichtskostenvorschuss, Anwaltskosten etc. etc.
Nur, wie kater179 schon geschrieben hat, lohnt sich bei zu erwartenden max. 200 Euro der Aufwand nicht, zumal die Uhr an sich ok ist.
Nur scheint das manchem hier nicht zu passen und man giesst noch ein bisschen Öl ins Feuer, auf das sich einer übers Wochenende schön ärgert.
DAS meine ich mit Ball flach halten.
Ich würde das als Lehrgeld verbuchen und mich an einem schönen Navitimer MIT Datumsschnellverstellung freuen
Gruss
Klaus
Sehe ich genauso wie Klaus,
wegen der paar Grünen (und das soll nicht überheblich sein) würde ich mir echt nicht die Freude an der Uhr versauen lassen.
Da hab ich schon dümmere Geschäfte gesehen. Wer meint für die zu erwartenden 200-300 Euro so einen Terz starten zu müssen, soll das ruhig machen. Ich würde das auch als Verschwendung von Lebenszeit ansehen und die Sache unter Lehrgeld verbuchen.
Kann jeder halten wie er will, aber rauskommen tut bei der Sache sowieso nichts. Ob man sich jetzt ärgert oder nicht.
Gruß
Alex
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
Genau
Schönen Abend
Klaus
... ist zumindest der Anfangsverdacht des Betruges als gegeben anzusehen.
Ganz schöner Quark, der hier geschrieben steht.
Dass jemand sauer ist, wenn sich der Schnapp nachher nicht als solcher heraus stellt, kann ich menschlich gut verstehen. Ein wenig Selbstkritik seitens des Käufers (vorherige Information war möglich) wäre auch nicht verkehrt.
Dass der Verkäufer nun gleich als Straftäter hingestellt wird - Adresse findet man nach den gegebenen Hinweisen bzgl. chrono24 ja nun auch - grenzt an Verleumdung. Keine Frage - es ist eine Sauerei, wenn die Vorwürfe stimmen. Aber: 1.) hätte sich der Käufer kundig machen können. 2.) ist nichts bewiesen, sondern nur behauptet. 3.) kann sich der Verkäufer auch selbst geirrt haben - aber er bekommt ja hier gleich gar keine Chance zur Klarstellung. Das Urteil lautet: Aufknüpfen! Am nächsten Baum! Der Applaus ist auch bereits bestellt.
Mir fallen noch einige Gründe mehr ein, in diesem Falle den Ball sehr flach zu halten. Händler-bashing, weil man jemand eine Dummheit begangen und knapp 3 T€ ohne vorherige (Preis-)Recherche ausgegeben hat, ist fehl am Platze. Bevor ich mir ein Urteil bilde, gebe ich beiden die Chance zur Darlegung oder halte mich einfach mal zurück.
Ganz ehrlich: Ich verdiene mein Geld zu hart, um 3 T€ als Lustkauf zu tätigen. Wenn ich einen Lustkauf tu´, dann gehört auch dazu, dass der vielleicht in die Hose geht. Für hinterher rumjammern gibts von mir kein Mitleid.
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***