Ich habe einen Artikel auf Watchpro gelesen, nach welchem von der französischen Wettbewerbsbehörde eine Strafe von 91,6 Millionen Euro gegen Rolex verhangen wurde, weil die Manufaktur den Onlineverkauf seiner Uhren verhindert hatte. H I E R der Artikel.
Ich bin ja nun in den Interna von Rolex und seinen Händlern nicht so drin. Vielleicht sehe ich es auch falsch, aber: Ich meine, jeder, der ein Produkt herstellt (mal von Arznei o.ä. abgesehen) hat das gute Recht, entscheiden zu können, wo und auf welchen Wegen das Produkt verkauft und vermarktet wird. Wenn ich Badelatschen herstelle und meine, diese ausschließlich in Fleischerfachgeschäften verkaufen zu müssen, dann mag das etwas eigenartig sein, wäre aber mein gutes Recht als Produzent dieser Dinger. Und wenn Rolex aus Tradition und sicher auch anderen Beweggründen sagt, wir verkaufen unsere Uhren nur in auserwählten Geschäften im stationären Handel, dann ist das deren Entscheidung ... Ende! Wenn das einem Händler nicht passt, soll er seine Konzession zurück geben und mit einem anderen Uhrenhersteller einen Vertrag schließen, dessen Produkte er online vermarkten kann ... fertig! Warum da eine Behörde meint, sich einmischen und eine Strafe verhängen zu müssen, erschließt sich mir nicht.
Beste Grüße
Tom