Genau Diese Weitergabe ist gesetzlich nicht erlaubt.
Insofern halte ich das für eine gewagte Unterstellung.
Lass dir mal von jemandem, der mittlerweile mehr als dreissig Jahre im Wettbewerbsrecht unterwegs ist sagen, dass die Gesetze diesbezüglich so lückenhaft sind -und auch bewusst so lückenhaft formuliert wurden!- dass sie für alle Beteiligten maximal „hinweisenden Charakter“ haben.