Vor knapp 14 Tagen hatte ich mir über die Bucht aus HK eine Sumo erworben.
Letzten Montag war dann der Benachrichtigungszettel des Zollamts im Kasten. Bei der Abholung teilte man mir dort mit, die Uhr könne nicht ausgehändigt werden, da Seiko einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hätte.
Man würde die Uhr zur Echtheitsprüfung zu Seiko Deutschland schicken.
So weit, so gut.
Heute erhielt ich erneut Post vom Zoll, die aufgeführte Ware wäre gem. Art. 50 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -Zollkodex- in die vorübergehende Verwahrung genommen.
...hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens wird sich der Vertreter des Rechteinhabers "Seiko Corporation" mit Ihnen in Verbindung setzen.
Als Rechtsvertreter war eine RA-Kanzlei in München angegeben.
Diese teilten mir am Telefon mit, als Markeninhaber hätte Seiko das Recht jeden unauthorisierten Eigenimport vom Zoll mitgeteilt zu bekommen und nach Erhalt der Uhr die Herausgabe an den Kunden/Käufer/Besteller wegen Verletzung der Marke zu verhindern, diese Uhren sogar zu schreddern.
Es wäre sogar möglich, wenn Seiko dies wünsche, den Kunden/Käufer/Besteller wegen Markenrechtsverletzung mit einer RA Kostenrechnung wegen Geschäftsführung ohne Auftrag, bemessen nach einem Streitwert von 50.000 Eur, zu belegen, was dann mind. rund 1.600,- RA Gebühren für den Kunden/Käufer/Besteller mit sich brächte.
Und wenn ein Kunden/Käufer/Besteller beim Uhrenversender als Lieferadresse zwecks besserer Erreichbarkeit unter der Woche seine Fa.-Anschrift angibt, müsse man sogar von gewerblicher Einfuhr ausgehen, was noch stärker zu ahnden sei.
Welch ein Käse.
Ich bin nun doch ziemlich überrascht, welchen Verlauf ein solcher Uhrenkauf in Asien nehmen kann.