Eigenimport sei Markenrechtsverletzung

  • Vor knapp 14 Tagen hatte ich mir über die Bucht aus HK eine Sumo erworben.


    Letzten Montag war dann der Benachrichtigungszettel des Zollamts im Kasten. Bei der Abholung teilte man mir dort mit, die Uhr könne nicht ausgehändigt werden, da Seiko einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hätte.


    Man würde die Uhr zur Echtheitsprüfung zu Seiko Deutschland schicken.


    So weit, so gut.


    Heute erhielt ich erneut Post vom Zoll, die aufgeführte Ware wäre gem. Art. 50 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -Zollkodex- in die vorübergehende Verwahrung genommen.
    ...hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens wird sich der Vertreter des Rechteinhabers "Seiko Corporation" mit Ihnen in Verbindung setzen.


    Als Rechtsvertreter war eine RA-Kanzlei in München angegeben.


    Diese teilten mir am Telefon mit, als Markeninhaber hätte Seiko das Recht jeden unauthorisierten Eigenimport vom Zoll mitgeteilt zu bekommen und nach Erhalt der Uhr die Herausgabe an den Kunden/Käufer/Besteller wegen Verletzung der Marke zu verhindern, diese Uhren sogar zu schreddern.


    Es wäre sogar möglich, wenn Seiko dies wünsche, den Kunden/Käufer/Besteller wegen Markenrechtsverletzung mit einer RA Kostenrechnung wegen Geschäftsführung ohne Auftrag, bemessen nach einem Streitwert von 50.000 Eur, zu belegen, was dann mind. rund 1.600,- RA Gebühren für den Kunden/Käufer/Besteller mit sich brächte.


    Und wenn ein Kunden/Käufer/Besteller beim Uhrenversender als Lieferadresse zwecks besserer Erreichbarkeit unter der Woche seine Fa.-Anschrift angibt, müsse man sogar von gewerblicher Einfuhr ausgehen, was noch stärker zu ahnden sei.



    Welch ein Käse.


    Ich bin nun doch ziemlich überrascht, welchen Verlauf ein solcher Uhrenkauf in Asien nehmen kann.

  • Hi,


    versuchen kann Seiko dass natürlich, aber ob sie damit durchkommen ist wieder eine andere Sache.


    Eigenimport ist strafbar bei Waren die einer Importbeschränkung unterliegen, sind sie das nicht und du hast die ordnungsgemäss verzollt, dann ist der Staat schon mal raus. Und gerade auf Seikouhren wird wohl kein entsprechendes Gesetz erlassen sein.


    Was Seiko dann noch daraus drehen will ist natürlich eine andere Sache, gerade Abmahnungen mit ungerechtfertigt hohen Streitwerten sind ja seit Ebay sprunghaft gestiegen und belasten die deutschen Gerichte mehr als Ihnen lieb ist. Das doofe ist, dass du ohne Rechtsanwalt dem nicht Herr wirst.


    Abmahnunen kann dich jeder Anwalt (wie es ja auch so schon heisst - ohne Geschäftsführungsauftrag) und braucht dazu nicht mal Seiko ;) Gab es doch mal so einen berühmten Vogel, Freiherr von Dingsda - hab vergessen wie er hiess.


    Bin mal gespannt was der Anwalt dir schreibt - Halt uns auf dem laufenden.


    Viele Grüsse


    Michael

    make swiss-made great again


    Zwei Tage nach der Auktion in Alkmaar, am 5. Februar 1637, hatte der Verfall von Preisen in Haarlem seinen Anfang genommen. Bei einer der regelmäßigen Wirtshausversteigerungen konnte keine der angebotenen Tulpen zu dem erwarteten Preis verkauft werden.

  • Zitat

    Original von wami
    Eigenimport ist strafbar bei Waren die einer Importbeschränkung unterliegen


    Das sei ja auch der Grund, da Seiko als Inhaber der Marke eine Einfuhr an Seiko vorbei untersagt hat und sich nun in seiner Marke verletzt sieht.


    Anders läge die Sache bei Uhren, die auch bei uns oder der EU offiziell angeboten werden. Da kann mit einem Eigenimport kein Markenrecht mehr verletzt werden.


    Blöd nur, dass die sbdc001 in der EU halt nicht offiziell in Verkehr gebracht worden ist.

  • Hast Du Dich mal mit dem Verkäufer auseinander gesetzt? Vielleicht ist der bei Seiko ja gar nicht beliebt, und die wollen auf diesen Weg den Verkäufer austrocknen?

  • Zitat

    Original von Schreibenix
    Hast Du Dich mal mit dem Verkäufer auseinander gesetzt? Vielleicht ist der bei Seiko ja gar nicht beliebt, und die wollen auf diesen Weg den Verkäufer austrocknen?


    Ich hatte auch in den Raum geworfen, dies hier solle doch offensichtlich nur dazu dienen, herauszubekommen, welcher asiatische Händler seine Uhren nach D liefert, um den dann vor Ort zu sanktionieren.


    Die Antwort lautete, " ... versuchen sie mal jemanden in HK oder Jpn zu belangen".


    Dabei hätte ich bislang immer angenommen, für den dort ansässigen Hersteller müsste es doch ein Leichtes sein, jeden seiner Wiederverkäufer zu sanktionieren.


    Offensichtlich ist es dies nicht.

  • Zitat

    Eigenimport ist strafbar bei Waren die einer Importbeschränkung unterliegen


    Diese bezieht sich ausschließlich auf "offizielle" (= gesetzlich verankerte) Importbeschränkung (Waffen, Drogen, Chemikalien usw.).

  • Zitat

    Original von Paulchen
    Dies betrifft jedoch nur gewerblich handelnde Personen. Privatpersonen dürfen Produkte im Ausland erwerben, besitzen und gegebenenfalls auch wieder veräußern.


    Nur weil das Modell hier oder in der EU niemals angeboten wurde, sei Seiko in seiner Marke verletzt worden, hatte man mir erklärt.


    Das hat mit privat oder gewerblichem Handeln offensichtlich nichts zu tun.

  • Zitat

    Nur weil das Modell hier oder in der EU niemals angeboten wurde, sei Seiko in seiner Marke verletzt worden, hatte man mir erklärt.


    Das greift nur bei gewerblich agierenden Personen. Nach meiner Einschätzung versucht SEIKO durch diese (sporadischen) Maßnahmen, Unruhe zu verbreiten und die aus SEIKO-Sicht unerwünschten Privatimporte zu unterbinden bzw. zu reduzieren. Sicherlich entspricht dies auch dem Interesse der offiziellen deutschen SEIKO-Händlerschaft.

  • Hallo zusammen


    was mich wundert ist das der Staat sprich Zoll hier quasi zum Büttel für irgendwelche Firmen gemacht wird und das ohne eine Gesetzesgrundlage.
    Der angebliche Markenschutz wird hier doch offensichtlich als Vorwand benutzt. Wenn ich demnächst einen VW importiere aus den USA, wird der dann auch beschlagnahmt?
    Was mich an***t ist das alles nach Golbal schreit und alles und nichts mit der Globalen Weltwirtschaft begründet wird, nur der Endkunde darf nicht mitspielen. Ich schrieb hier im Forum schon einmal, das Firmen wie SEIKO lieber auf Verbraucherwünsche und Ihre Produktpalette entsprechend der Käuferwünsche eingehen sollten statt Ihre Kundschaft zu vergraulen und eine Staatliche Behörde zu missbrauchen.


    Gruß Christo

  • Moin Jens!
    Das ist ja ................. :eek:


    Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal geschrieben; die Eigeneinfuhr (für dich als Privatperson) ist (soweit mir nun auch Juristen dieses noch einmal bestätigt haben) völlig unproblematisch. Es sei den das du als Gewerblicher grössere Menge importierst, mit dem Ziel in D zu verkaufen. Dem ist ja nicht so!
    Also ich würde das Ganze mal an einen fachlich versierten RA in Hamburg übergeben. Mal sehen was dann tatsächlich dabei heraus kommt.
    Dennoch kann ich persönlich nicht gerade sagen das Seiko D dadurch für mich an Sympathie gewinnt :grb:.
    Vielleicht sollte man sich seitens Seiko D mal Gedanken machen WARUM soviel an Uhren privat von Sammlern importiert werden. :lupe:
    Denn für mich ist eine Spring-Drive zu diesem Preis (es bleibt für mich eine Quarz-Zwiebel, auch wenn es richtig genial ist) nicht begehrenswert. Anders hingegen die Grand-Seiko-Modelle und die Masterlinie bei Seiko, die sind meiner Meinung nach TOPP! Allerdings auch nur solange wie ich auch den realen Preis zahlen muss, welcher in den asiatischen Ländern aufgerufen wird, und nicht den Europa/Deutschland-Aufschlag auch noch bezahlen muss (nach dem Motto "da ist ja Geld, also bitte richtig melken :motz:).


    Halte uns bitte auf dem Laufenden :gut:!


    Viele Grüsse
    Andi :wink:

    Viele Grüße
    Andi


    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Sir Winston Churchill

    3 Mal editiert, zuletzt von Andi ()


  • Naja ne Importbeschränkung gibt der Staat raus, nicht ein Unternehmen und gilt eher für Waffe, Chemie und ähnliches Zeugs.


    Viele Grüsse


    Michael

    make swiss-made great again


    Zwei Tage nach der Auktion in Alkmaar, am 5. Februar 1637, hatte der Verfall von Preisen in Haarlem seinen Anfang genommen. Bei einer der regelmäßigen Wirtshausversteigerungen konnte keine der angebotenen Tulpen zu dem erwarteten Preis verkauft werden.

  • Ich hatte exakt das selbe Problem, siehe hier: Seiko vom Zoll beschlagnahmt!


    Ich habe meine Uhr schlussendlich bekommen, bei Dir wird es nicht anders sein. Meine ursprüngliche Theorie, warum Seiko derart verfährt, vertrete ich nach wie vor: Um den Parallelimport für den Käufer so uninteressant wie möglich zu machen, macht sie die Fa. Seiko den deutschen Zoll zunutze, und lässt die Uhren aufgrund einer Rechtsgrundlage beschlagnahmen, die in meinen Augen gar nicht dafür bestimmt ist. Der Käufer hat den Ärger mit dem Zoll und wird sich beim nächsten Kauf genau überlegen, ob er sich dem ein zweites mal aussetzen möchte.


    Viele Grüße


    Max

  • Update:


    Inzwischen sind bereits 3 Wochen vergangen, seit ich meine kleine Sumo erst- und letztmalig für 3 Sek. gesehen habe. :(


    Immerhin hat mich zwar diese Woche die Zollabwicklung der DHL angrufen, ob ich die Uhr nun in der Zwischenzeit erhalten hätte.


    Aber leider musste ich dies verneinen und blieb mit dem unguten Gefühl zurück, dass man dort anscheinend zumindest den Überblick über den weiteren Verbleib
    der Guten verloren zu haben scheint.


    Und das, obwohl man es dort doch selbst gewesen ist, die die Uhr zum Seikovertreter nach München schickten.


    Anrufe in M blieben für mich bislang recht unbefriedigend, -erst wusste man nichts, dann war die Sachbearbeiterin erkrankt, dann das Wocheende so nah, usw,
    so dass ich augenblicklich immer freitags einfach daran denke, was aus ihr und mir hätte werden können. :sabber:


    Nun stirbt die Hoffnung bekanntlich aber zuletzt und es keimt in mir weiterhin ein Funken Hoffnung, eines Tages könnte sie doch noch kommen und einfach sagen:"get me!"


    Möge es bis dahin nicht mehr gar so lange dauern ...

  • Hatte das Problem mit Casio Uhr!


    Der Anwalt in M vertritt anscheinend die ganze Branche! ;)


    Es ist tatsächlich so das Uhren die nicht für den Europäischen Markt sind einbehalten werdn können! :rolleyes:


    Von alleine wird sich da nichts tun! Du mußt das Gespräch mit dem Anwalt suchen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.Mit Anwalt etc. produzierst Du nur Kosten und der Ausgang ist fraglich.


    Ich habe damals mit dem Anwalt gesprochen und Ihm erklärt das ich Sammler bin und nur diese eine Uhr mir bestellt habe und das nicht wußte.
    Er war freundlich und hat letztlich die Uhr frei gegeben! :jump:


    Wenn Du zu forsch vorgehst wird er auf stur stellen und ob Du dann was davon hast wage ich zu bezweifeln!


    Nur meine 2cent!

  • Zitat

    Original von GTA Alfisti



    Es ist tatsächlich so das Uhren die nicht für den Europäischen Markt sind einbehalten werdn können! :rolleyes:


    Und zum 100. Mal: NEIN DEM IST NICHT SO!


    Lasst Euch mal über eure Rechtschutzversicherung von einem RA beraten!


    Viele Grüsse
    Andi :wink:

    Viele Grüße
    Andi


    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Sir Winston Churchill