Zeitauktion also kingschild in Dresden lieferte mir eine defekte Ulysee Nardin

  • Für mich eigentlich ne klare Angelegenheit.
    Wenn der Herr wirklich Uhrmacher ist (ich nehme das jetzt mal als gegeben an) muss er auch sehen, in welchem Zustand das Werk ist. Glauben wir jetzt dem Darmstädter Uhrmacher, ist das Werk fertig.
    Also verkauft der Herr ein fertiges Werk, ohne im geringsten darauf hinzuweisen. Schön auf Risiko, nach dem Motto..." Wenn das Ding noch 6 Monate durchhält, bin ich raus aus der Geschichte"


    Also müsste, bei einer Reklamation dieser Art (geht nicht um Schönheitsfehler, geschönte Bilder etc.) die Uhr klaglos zurückgenommen werden.


    Das bei dem Kaufpreis keine Vollrevision verlangt werden kann ist mir klar. Laufen sollte sie aber schon, oder es wird explizit darauf hingewiesen, dass sie dies nicht tut.


    Alles natürlich aus der Ferne beurteilt, wäre schön wenn der TS sich nochmal äussern würde???!

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • Er hat 2x von mir eine Uhr gekauft!
    Und beide Male wollte er Geld von mir zurück, da irgendwas
    nicht so war, wie er vermutet! :lol:


    Absolut unseriöser Zeitgenosse! :motz:


    Genau DAS habe ich bisher, auch schon mehrfach, von diesem Händler gehört.


    Er tut sich keinen Gefallen mit solchem Geschäftsgebaren. :rolleyes:


  • Definitiv nein. Wie weiter vorn geschrieben: Was ist in der Zeit seit dem Kauf eventuell mit
    der Uhr passiert? Nicht nachweisbar! Ganz schlechte Karten für den Käufer. Du kannst dem
    VK nichts nachweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ein Widerrufsrecht welches wenn eingehalten,kein Problem darstellt in Sachen Rückabwicklung. Das war meine Frage die bisher nicht beantwortet wurde. Bewegt sich der Mangel innerhalb der Fristen, ja oder nein? Laut Bewertung nein?


    Dass der blöd werden kann und letztlich auch behaupten kann, man habe die Uhr ruiniert, steht erst mal auf einem separaten Blatt ;)

  • Wiederruf ist die eine Geschichte, die andere ist die Sachmängelhaftung, die er als gewerblicher Verkäufer nicht ausschließen kann. Im Rahmen der Sachmängelhaftung müsste der Verkäufer (in den ersten Sechs Monaten) dem Käufer nachweisen, dass er den Mangel selbst herbei geführt hat oder Nacherfüllen, also die Uhr reparieren. Ohne Anwalt wird da aber gar nichts passieren, also entweder als Lehrgeld abhaken oder gleich das erste Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen.

  • ...
    Definitiv nein. Wie weiter vorn geschrieben: Was ist in der Zeit seit dem Kauf eventuell mit
    der Uhr passiert? Nicht nachweisbar! Ganz schlechte Karten für den Käufer. Du kannst dem
    VK nichts nachweisen.


    Die Beweislastumkehr gilt erst nach 6 Monaten. Bis dahin müsste der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Gefahrübergang bestanden hat und nicht umgekehrt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Beweislastumkehr gilt erst nach 6 Monaten. Bis dahin müsste der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Gefahrübergang bestanden hat und nicht umgekehrt.


    Hallo,
    deren Uhrmacher sagt aber, das die Uhr in einen einwandfreiem Zustand war, bei der Übergabe.


    Gedankenspiel:
    Der Verkäufer sagt: O.k., sollte ein Mangel vorliegen, dann sende uns die Uhr zurück. Die Uhr geht zurück zu denen, wird geprüft, und der Uhrmacher stellt fest, das der Schaden durch ein Bedienfehler entstanden ist. Das wird bestritten....
    Es kommt zum Rechtsstreit.


    Wem wird man Glauben ? Einem Kunden, der zwar Uhren mag, und den "angeblichen" Mangel verspätet angezeigt hat, oder einem Uhrmacher, der sagte das die Uhr sachgerecht geprüft wurde, und bei Übergabe alles in Ordnung war ?


    Immerhin wurde die Uhr mehr als Monat täglich getragen.
    Was ist in dieser Zeit mit der Uhr passiert ? Wurde die Uhr sachgerecht behandelt ?


    Die nächste Frage die sich mir stellt ist, bei einem Verkaufspreis von € 605.-, ob ein Rechtsstreit den Wert der Uhr nicht übersteigt ?
    Die Antwort kann nur der TS geben.

  • Ganz ehrlich?


    Das interessanteste an diesem Thread ist der neue Avatar von Bernd - hast endlich mal Deine ISIS-Matte abgemäht...


    :)


    Ansonsten zusammengefasst:


    - der VK ist kein Unbekannter
    - die Situation ist schwierig
    - der TS hat sich aber seit der Erstellung nicht mehr gerührt


    Insofern scheint dann doch alles nicht so wild...


    ... und ich hätte Bernd fast nicht erkannt...

  • Er hat 2x von mir eine Uhr gekauft!
    Und beide Male wollte er Geld von mir zurück, da irgendwas
    nicht so war, wie er vermutet! :lol:


    Absolut unseriöser Zeitgenosse! :motz:


    Willkommen im Club, ging mir mit dem Vogel genauso! Er meinte nach 6 Wochen (!!!), dass die Uhr (die von mir einwandfrei rausging) nicht genau läuft und wollte 50 Euro zurück. Schlimm genug in der Bucht mit seinem unseriösen Verhalten auch noch ne negative Bewertung deswegen verpasst zu bekommen. Schon aufgrund dessen mache ich mit diesem Menschen garantiert kein Geschäft mehr; hab ihn bei eBay-Angeboten sofort unter seinen Accounts gesperrt.

  • Mit einem Account kauft er bei eBay günstig ein, mit dem anderen verkauft er gewinnbringend.
    Scheint seine Masche zu sein, auch noch den letzten Euro an einer Uhr rauszubetrügen...


    Dem Typen sollte man mal das Handwerk legen... :suicid:

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

    • Offizieller Beitrag

    Mit einem Account kauft er bei eBay günstig ein, mit dem anderen verkauft er gewinnbringend.
    Scheint seine Masche zu sein, auch noch den letzten Euro an einer Uhr rauszubetrügen...


    Dem Typen sollte man mal das Handwerk legen... :suicid:


    Bitte mit den Worten wie "rauszubetrügen" vorsichtig umgehen. Das könnte auch nach hinten los gehen....

  • Danke für den rechtlichen Rat! Dennoch stehe ich zu meiner Ausssge!
    Meine Uhren waren in einem Zustand, welcher keine Beanstandungen
    zulässt.


    Und scheinbar erging es schon vielen Verkäufern so. Siehe auch diesen Thread.

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

  • Definitiv nein. Wie weiter vorn geschrieben: Was ist in der Zeit seit dem Kauf eventuell mit
    der Uhr passiert? Nicht nachweisbar! Ganz schlechte Karten für den Käufer. Du kannst dem
    VK nichts nachweisen.


    Ok, ich hätte vielleicht `Sollte`schreiben müssen. Also nach meinem Verständnis von Seriosität. :G
    Von TS kommt offensichtlich nichts mehr, hatte ich mir fast gedacht. Nur mal kurz Dampf ablassen...

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "



  • Hallo,
    deren Uhrmacher sagt aber, das die Uhr in einen einwandfreiem Zustand war, bei der Übergabe.


    Klar sagt er das. Das sagen (fast) alle Verkäufer, wenn mal ein Problem auftaucht.



    Gedankenspiel:
    Der Verkäufer sagt: O.k., sollte ein Mangel vorliegen, dann sende uns die Uhr zurück. Die Uhr geht zurück zu denen, wird geprüft, und der Uhrmacher stellt fest, das der Schaden durch ein Bedienfehler entstanden ist. Das wird bestritten....
    Es kommt zum Rechtsstreit.
    Wem wird man Glauben ?


    Bei diesem Szenario hängt das wohl maßgeblich an der Aussage des Uhrmachers und was für ein Bedienfehler das gewesen sein soll. Ich glaube nicht, dass die Aussage eines offensichtlich zum VK gehörenden Uhrmachers in dieser Sache so viel Gewicht hat. Aber klar, wenn man streiten will, ist es vermutlich cleverer zunächst mit der Uhr zu einem unabhängigen Uhrmacher zu dackeln und erstmal fest stellen zu lassen, was mit der Uhr los ist. Mit einem schriftlichen fixierten Ergebnis und einem Anwalt kann man dem VK dann ganz gut auf die Pelle rücken denke ich.

  • Also ich habe mal eine Uhr an den verkauft und eine gekauft.Meine wurde unter bürgerlichem Namen angekauft und als Gewerblicher poliert und natürlich teurer wiederverkauft.Das kennt man auch in einem Nachbarforum so.Das ist natürlich nicht weiter verwerflich SOFERN die Uhr revidiert wurde.
    Der Inhaber ist aber m.E. reiner Kaufmann und kein Uhrenliebhaber,allein die Zahl der angebotenen Uhren läßt das erkennen.Ok,Geschäft ist Geschäft.


    Die Uhr die ich kaufte war etwa Zustand 3 bei angepriesenem Zustand 1,natürlich.Zufrieden machte mich da nur der Preis,naja muß ich nun auch nicht nochmal haben.