Für mich eigentlich ne klare Angelegenheit.
Wenn der Herr wirklich Uhrmacher ist (ich nehme das jetzt mal als gegeben an) muss er auch sehen, in welchem Zustand das Werk ist. Glauben wir jetzt dem Darmstädter Uhrmacher, ist das Werk fertig.
Also verkauft der Herr ein fertiges Werk, ohne im geringsten darauf hinzuweisen. Schön auf Risiko, nach dem Motto..." Wenn das Ding noch 6 Monate durchhält, bin ich raus aus der Geschichte"
Also müsste, bei einer Reklamation dieser Art (geht nicht um Schönheitsfehler, geschönte Bilder etc.) die Uhr klaglos zurückgenommen werden.
Das bei dem Kaufpreis keine Vollrevision verlangt werden kann ist mir klar. Laufen sollte sie aber schon, oder es wird explizit darauf hingewiesen, dass sie dies nicht tut.
Alles natürlich aus der Ferne beurteilt, wäre schön wenn der TS sich nochmal äussern würde???!