Thema musste laut Rechtsanwalt überarbeitet werden!

  • das könnte man schon als erpressung sehen :grb: ich denke eine anzeige wegen beleidigung und gut is. hab auch gerad so ein fall am laufen. habe den typen sogar zeit gegen sich zu entschuldigen, aber statt dessen kam noch ne beleidigung hinterher. ob *dein* typ wirklich polizist ist ?? selbst wenn, anzeige und gut ist.



    hallo


    ja, das er ein polizist ist, steht hier ausser Frage, dafür verbürge ich mich...


    wenn du willst, zeige ich dir die Polizeiprüfung, die hat er ja ebenfalls vergessen zu löschen ;)


    glaub mir, war komplett so, wie beschrieben.


    würde mich freuen, wenn es anders gewesen wäre...

  • Sowas ist natürlich immer sehr ärgerlich und traurig - egal welchen Beruf der Verkäufer ausübt :(


    Aber welche Ansicht hat der Verkäufer zu der Sache? Aus welcher Motivation handelt er? Man sollte grundsätzlich beide Seiten anhören.



    Naja - wie auch immer : Hoffe, daß sich die Angelegenheit doch noch eingermaßen schmerzfrei lösen lässt :wink:



    Gruss an alle.

  • moment mal - das der Typ Polizist ist gibt Ihm in Deutschland keinen Freifahrtschein. Justizia ist Blind und vor dem Gesetz sind alle gleich.
    Im Gegenteil - die Medienpräsenz ist spanndend in diesem Falle, wie Marcus schreibt.


    Des weiteren. Ruf einfach bei der Rechtschutz an und frag kurz nach. Schildere den Fall. Ich denke die übernehmen das.


    Ein Tip noch - ruf die örtliche Anwaltskammer an und lass Dir eine Liste geben von Anwälten die auf solche Sachen "Betrug" etc.
    spezialisiert sind ... will heissen nicht zum "normalen Anwalt" der nicht auf dem Gebiet spezialisiert ist.


    Punkt 1.: Justizia ist freilich n i c h t blind - weil eben vor dem Gesetz und vor Gericht alle gleich sind.



    Ein besonderer Spezialist wird für derartige Betrugsfälle nicht benötigt, da jeder RA mit Betrugsfällen umzugehen weiß.



    Am einfachsten und kostengüntsigsten wäre es, den Betrüger anzuzeigen (das geht freilich auch ohne Anwalt) und die eigene Forderung (Schadenersatz) im Strafverfahren geltend zu machen. Im Falle des Schuldpruches des Betrügers kann dann die Schadenersatzforderung zugesprochen werden= Exekutionstitel.

  • von einer Anzeige (wenigstens wegen der Beleidigungen) würde ich auf keinen Fall absehen...der muss Es lernen...was für ein Bild entsteht den durch solche Leute von der Polizei in der Gesellschaft.. :bash:


    Ich kenne ja nun einige Mitglieder hier die selber im Polizeidienst sind...meine Frau ist (wenn auch nicht bei der Polizei) Bundesbeamtin....gerade diese Personengruppen haben mal gelernt sich sachlich zu äußern und auch im Extrem nicht beleidigend zu werden (Deeskalationstraining)....und dies sollte man auch privat berücksichtigen...ein Beamter ist halt 24 Std. am Tag Beamter...

    schön gesagt! genau so ist es. dem ist nichts hin zu zu fügen! :gut:


    gruss
    jürgen

    Klar macht Handaufzug Spass, ist wie jeden Tag an ner tollen Frau rumzufummeln ;) Automatik ist wie Verheiratet :bgdev: (C)Aeffsche
    Trink Licherbier, dann steht er dir; trag Doxa Sub, dann hängt er schlapp! :bgdev: (C)Hummel 1603


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  • ich versteh übrigens den ganzen Fred gar nicht ganz richtig, was das eigentlich mit dem Berufsbild des Kerles, welcher Dich (sowie wie Du geschrieben auch andere Betroffene) hier offensichtlich hinhält, um sein Geld bringt und beleidigt zu tun hat?
    Ob der nun Polizist, Anwalt, Stubenhocker oder Backenbläser ist, ist doch völlig secundär, oder sehe ich das falsch? :grb:


    vernünftige Anzeige mit Vorlage der Sachlage und fertig- ist doch eigentlich ganz easy ;):gut:

  • [quote='christoph1',index.php?page=Thread&postID=1356466#post1356466]Punkt 1.: Justizia ist freilich n i c h t blind - weil eben vor dem Gesetz und vor Gericht alle gleich sind.


    christoph1: Justizia ist Blind und vor dem Gesetz sind alle gleich


    was jetzt- blind oder nicht? :grb:


    Auch Berufsgruppen der Executive werden normal verhandelt :gut: -die Polizei hält sich dafür auch direkte Stellen, welche gg. Kollegen intern ermitteln und da gilt nicht das Prinzip: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus- da ist Tacheles angesagt.
    Anzeige aufgeben wie bei einem normalen Bürger und fertig :gut: - (übrigens auf einem anderen Revier, aber ich denke das dürfte klar sein... )
    ...und wenn nicht Deiner gebührend erhört, dann eine Stelle höher anklingeln- ist eigentlich ganz einfach... wie im richtigen Leben ;)
    Viel Glück :blume:

  • das ist aus meiner Erfahrung Käse..........einer meiner besten Freunde ist im gehobenen Polizeidienst...........die Geschichten sind manchmal haarsträubend.........

  • Ganz ehrlich, du solltest gegen ihn alles auffahren was möglich ist. Bei einem Harz4 empfänger könnte man verständnis haben aber nicht bei jemanden der jeden Monat so nen Haufen Geld heimträgt. Außerdem sollte ALLES dagegen getan werden dass so jemand für recht und Gesetz zuständig ist.

  • quote Bei einem Harz4 empfänger könnte man verständnis haben


    Ne, ehrlich gesagt auch nicht. Soooo schlecht geht es den Harz 4 Empfängern in Deutschland nicht. Da tun mir Leute, die für 900€ im Monat Vollzeit arbeiten müssen, viel mehr Leid.

  • Die Belehrungen Deines RA finde ich nicht minder spannend wie den Fall an sich. Anschuldigungen hier im Forum könnten den Beamten den Job kosten? Ich frage mich, auf welche Vorschriften er konkret diese Aussage stützt, denn im dt Bundesgebiet gibt es keine mit der er sie begründen kann. :rolleyes: Anschuldigungen hier im Forum, sofern sie überhaupt den Beamten hinreichend konkretisieren (zB der Name genannt wird), setzen zunächst einmal nur Dich der Gefahr aus, dass er Strafanzeige erstattet, um Dich wegen Übler Nachrede, Verleumdung oder hilfsweise Beleidigung zu belangen. Die Gefahr der Verurteilung ist schwindend gering, eher Verfahrenseinstellung, erst recht, wenn sich die strafrechtliche Relevanz seines Handelns schließlich in einer Verurteilung des Beamten manifestiert. Dann war es vereinfacht gesagt keine üble Nachrede oder dgl., sondern schlicht die Verbreitung der Wahrheit über ein betrügerisches Handeln einer Person.
    Im Übrigen steht auch der Job des Mannes wegen Deines Beitrags nicht auf dem Spiel. Die StA ermittelt, ob er sich durch sein Verhalten (vornehmlich wg Betruges) strafbar gemacht hat und basierend auf dem Ermittlungsergebnis wird entweder ein gerichtliches Verfahren gegen ihn eröffnet oder nicht. Das Beamtenverhältnis eines Beamten, der im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Bundesbeamten- bzw. eines Landesbeamtengesetzes wegen einer vorsätzlichen Tat zur Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zur Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet mit Rechtskraft des Urteils. Wenn der "gute" Mann noch nicht vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, dann wird das Strafmaß idR bei einer Ersttat dahinter zurückbleiben und er behält seinen Job. IÜ ist sich das Gericht sehr wohl über etwaige Konsequenzen für dessen Familie klar und wird den Jobverlust sofern irgend möglich vermeiden.

    Es ist durchaus moeglich, zuviel zu besitzen: Mit einer Uhr
    weiss man, wie spaet es ist - mit zweien ist man nie sicher.