Bucht wird immer ungeheuerlicher!

  • Zitat

    Original von RufusMücke
    Komm Emil, können wir nicht noch etwas Nachilfe gebrauchen :lol:, laß ihn doch weiter dozieren... :gut:


    Ich habe nichts dagegen. Lerne auch gerne dazu und Mr. Rolex scheint mir sehr geeignet. Zumindest subjektiv ist er schließlich voll auf der Höhe.

  • Zitat

    Original von Mr.Rolex


    Wie wäre es z.B. mit einem ausnahmsweise konstruktiven Beitrag zum "Fall" anstatt irgendwelcher inhaltsleerer Schmähschriften!?


    Warum das Zitat des Louis Vuitton-Falls? Angeboten wurde eine solche Tasche unter vorerst lediglicher Erwähnung des Herstellernamens bei Bebilderung der tatsächlich zum Verkauf stehenden Tasche.
    Was wurde in "meinem" Fall angeboten? Eine Rolex-Uhr unter Angabe des Herstellernamens mit einem (Zitat) "Rolex-Kaliber" bei Bebilderung der tatsächlich zum Verkauf stehenden Uhr.
    Klingelt"s? Könnten da vielleicht irgendwelche Gedankengänge in Hinsicht eines Quervergleichs kommen...?



    Zitat Mr. Rolex:


    "Soll heißen: neben dem wohl immer stärker notwendigen "Ausrotten" solcher Gauner aus Gründen eines sichereren Handels ist durchaus auch der monetäre Aspekt nicht zu vernachlässigen... ;) "

  • Zitat

    Original von Mr.Rolex


    Nicht weiter rumquäken! Butter bei die Fische, wir warten auf qualifizierte Ratschläge des einzig wahren Juristen :verneig: :G


    Nur einer hat hier immer wieder mit seiner angeblichen jur. Qualifikation geprahlt. Rate mal wer das war... :wink:

  • @watoo: Wer wird denn gleich....?:maul:


    Ansonsten: Sollten wir nicht den rechtlichen Teil der Diskussion verlassen, da die Ausführungen von Mr. Rolex unzweifelhaft geltendem Recht entsprechen. Da kann ich sogar mit meinem BWLer-Jura folgen.


    Es stellt sich doch hier immer mehr heraus, daß es um die moralisch / ethischen Zusammenhänge dieser Handlung geht, oder?
    Da auch zu diesem Punkt wohl alles gesagt wurde, sollten wir mal abwarten, was passiert, wenn die Theorie auf die Praxis trifft und wie Mr. Rolex in diesem Fall tatsächlich weiterverfährt.


    Gruß Enrico:wink:

  • Hmmm, also interessieren würde mich das ganze auch, zumal ja die Juristen hier durchaus unterschiedlicher Meinung sind, welche Ansprüche der Käufer geltend machen kann.


    Wir alle wissen, daß Juristen untereinander keine Chorknaben (bisweilen) sind und Härte in der Sache ist durchaus etwas, was ich gut abkann.


    Emil: Warum siehst Du Deiner Meinung nach keinen Anspruch auf Herausgabe einer echten Rolex zum Versteigerungspreis? Das ist für mich eine Frage von Interesse, nicht weil ich Dein Wissen testen will, sondern einfach weil ich es wissen will.


    Danach kann ja Mr. Rolex und Stephan den jeweiligen Standpunkt erläutern, vielleicht wird es dann für einen Laien verständlich.


    Danke!

  • ...bin schon neugierig auf die Auflösung - auch noch für lau - denn die Büroleiterin eines Anwalts, der mich schon ein paar mal vertreten hat, fragt mich immer nach einer kurzen "Einlassung, worum es geht" ganz süß:"Na, Hr.X, was is Ihnen denn die Sache wert?"

  • Zitat

    Original von 416rimless
    ...bin schon neugierig auf die Auflösung - auch noch für lau - denn die Büroleiterin eines Anwalts, der mich schon ein paar mal vertreten hat, fragt mich immer nach einer kurzen "Einlassung, worum es geht" ganz süß:"Na, Hr.X, was is Ihnen denn die Sache wert?"


    Andi, ich glaube, diese Frage hat keinen monetären Hintergrund :lol:

  • Zitat

    Original von Ducati
    @watoo: Wer wird denn gleich....?:maul:


    Ansonsten: Sollten wir nicht den rechtlichen Teil der Diskussion verlassen, da die Ausführungen von Mr. Rolex unzweifelhaft geltendem Recht entsprechen. Da kann ich sogar mit meinem BWLer-Jura folgen.
    Es stellt sich doch hier immer mehr heraus, daß es um die moralisch / ethischen Zusammenhänge dieser Handlung geht, oder?
    Da auch zu diesem Punkt wohl alles gesagt wurde, sollten wir mal abwarten, was passiert, wenn die Theorie auf die Praxis trifft und wie Mr. Rolex in diesem Fall tatsächlich weiterverfährt.


    Gruß Enrico:wink:


    Nein, das tun sie keineswegs. Mr. Rolex macht sich beim Abschluss seines Geschäfts gerade keine falschen Vorstellungen von der Ware und wird deswegen auch nicht geschützt, geschweige denn mit Schadensersatz belohnt.




  • sagen wir mal so:



    herausVERLANGEN ja, bekommen: zweifelhaft....



    in der Regel handelt es sich bei solchen Vögeln um Herrschaften, die eh nix mehr haben, von daher


    a) gutes Geld dem bösen hinterhergeworfen und


    b) zu 99 % verlorene Liebesmüh

    Gruß Stefan :insoman:


    Im Knast bringt es nichts mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft :bgdev:

  • Emil, zum Zeitpunkt des Kaufs war er sich nach Angabe nicht sicher- würde dann dieser von Dir beschriebene "Käuferschutz" durch das Gesetz greifen?


    @ insoman: Stefan, schon klar, das steht aber auf nem anderen Blatt


  • Mr.Rolex hat juristisch gesehen absolut recht.