Vor kurzem habe ich folgende Uhr in der Bucht ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=220128258284
Da die Fotos (insbesondere sie Aufnahmen vom Werk) nicht gerade Bestes befürchten ließen, bat ich den Verkäufer vor der persönlichen Abholung um die Überprüfung der Originalität. Der Verkäufer meinte, er habe die Uhr nur im Auftrag in die Bucht gesetzt. Eine Woche später bekam ich einen Anruf des "Auftraggebers". Er fragte warum noch keine Zahlung erfolgt sei. Ich entgegnete, was nun mit der Originalität sei. Darauf sein Statement: "Hab ich noch nicht überprüft, aber Sie haben die Uhr ja so oder so gekauft. Müssen sie ja nehmen"
Ich konnte mich vor lachen kaum halten und erwiderte, dass die Abwicklung selbstvertändlich kein Problem sei. Ich werde kommen und die Uhr auf Euro und Cent bezahlen, wenn sich dann aber bei der in beiderseitiger Anwesenheit bei einem Konzessionär erfolgenden Prüfung herausstellt, dass die Uhr ein Plagiat ist, wird er sich wünschen, den Vertrag nie abgeschlossen zu haben: neben notfalls zivilgerichtlicher Einforderung sämtlicher mir angefallenen Kosten wird eine Strafanzeige wegen Betrugs dazukommen.
Eben bekam ich eine von ihm über eBay veranlasste Zahlungserinnerung . Die Echtheit bestätigt er natürlich nach wie vor nicht . Ich glaube, ich muss dem ganzen langsam ein wenig Nachdruck verleihen und die Bucht auf ein zigtausendunderstes schwarzes Schaf aufmerksam machen.