Bei JLC gibt es ab sofort 8 Jahre Garantie

    • Offizieller Beitrag

    So, das Telefonat wurde erfolgreich durchgeführt.


    Das hier .... : Aus diesem Grund ist es von grundlegender Bedeutung, ihn alle drei Jahre einer Wartung zu unterziehen, um den einwandfreien Betrieb und eine optimale Lebensdauer garantieren zu können.


    .... ist eine Empfehlung und keine zwingende Vorrausetzung.


    Hat eine Uhr die 8 Jahre Garantie, dann ist das vorrangig.
    Muss eine Uhr evtl schon nach 4 Jahren zur Revi, dann bekommt man die gewohnten 2 Jahre Custom-Service-Garantie, aber die verbleibenden 4 Jahre internationale Garantie bleibt bestehen.


    Was genau diese 8 Jahre Garantie abdeckt, das hängt davon ab, wie oder was defekt ist, und wird je nach Einzelfall bewertet.

  • Danke für deine Mühe Bernd.


    Nicht böse sein, aber bei einer Empfehlung müsste diese auch so ausgesprochen werden, also in etwa „....wird unabhängig der Garantieleistung empfohlen alle drei Jahre eine Wartung durchzuführen.....“ oder so ähnlich, aber eindeutig als solche (Empfehlung) erkennbar.


    Ich denke das würde JLC zusammenbringen wenn sie es denn wirklich wollten.


    Das

    Aus diesem Grund ist es von grundlegender Bedeutung, ihn alle drei Jahre einer Wartung zu unterziehen, um den einwandfreien Betrieb und eine optimale Lebensdauer garantieren zu können.

    ist keine Empfehlung.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Also für mich liest sich das so:
    alle JLC Uhren mit ordentlich ausgefüllter Garantiekarte haben ab Kaufdatum 8 Jahre Garantie, ausgenommen USA, Canada und Australien.
    Voraussetzung für Garantieleistungen ist, dass ein eventuell durchgeführter Service der Uhr von einem JLC zertifizierten Techniker gemacht wird. Es gibt keine Verpflichtung für ein bestimmtes Serviceintervall.
    Die Garantie deckt Schäden ab, die Konstruktionsmängel und nicht normalen Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch als Ursache haben.




    Soweit zur Theorie. Nun frage ich mich: wie soll der Konstruktionsmangel festgestellt werden? Der JLC-eigene Techniker wird wohl kaum das eigene Nest beschmutzen.

  • Hat eine Uhr die 8 Jahre Garantie, dann ist das vorrangig.
    Muss eine Uhr evtl schon nach 4 Jahren zur Revi, dann bekommt man die gewohnten 2 Jahre Custom-Service-Garantie, aber die verbleibenden 4 Jahre internationale Garantie bleibt bestehen.


    Das alles ergibt doch kaum Sinn. Zumal die Empfehlung mit den drei Jahren aus einer Zeit stammt, in der JLC lediglich eine zweijährige Garantie gewährte. Und, wenn die Uhr bereits nach vier Jahren revisioniert werden sollte, woher soll der laienhafte Kunde wissen, dass dies nicht aufgrund eines technischen Defekts geschehen muss?

  • Einen Nachteil zur heutigen Garantieregelung sehe ich jetzt nicht.

    Der Nachteil wäre schon da, weil die neue Garantie eine eventuelle Servicierung implizierte.

    Genau so war es gemeint. Danke, Alex. :gut:


    Möglicherweise bin ich auch zu skeptisch, aber wenn Garantiebedingungen so schwammig formuliert werden wie in diesem Fall, dann meistens nicht zu Gunsten des Kunden.

  • Macht aber die Uhr an sich nicht schlechter.
    Die Uhr muss handwerklich gut gebaut sein, da interessiert mich nicht, was in irgendwelchen Regularien steht.
    Bei JLC habe ich da wenig Bedenken, dass nach Ablauf der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung noch irgendwelche Probleme auftreten. Wenn die Uhr einmal gut läuft, dann läuft die.

  • Entschuldige, bitte, aber es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich eine Uhr mit einer zweijährigen oder einer achtjährigen Garantie zum Kauf anbiete. Wenn die achtjährige Garantie mindestens einen Service voraussetzt, dann kann man getrost darauf verzichten. Das bedeutet für mich, dass JLC gerne alle drei bis vier Jahre seine Uhren in seiner Werkstatt sehen möchte. Das hat mit einer echten Garantie(erweiterung), weil die Garantiebedingungen nicht eindeutig genug formuliert wurden, nicht viel gemeinsam. Darüber hinaus behaupte ich jetzt mal, dass sie - die Garantiebedingungen - im Falle eines Falles keiner rechtlichen Prüfung standhalten würden.

  • Wo steht das denn?


    Ich lese auf der JLC Seite folgendes:
    „Aus diesem Grund ist es von grundlegender Bedeutung, ihn alle drei Jahre einer Wartung zu unterziehen, um den einwandfreien Betrieb und eine optimale Lebensdauer garantieren zu können. Sobald die Einstellungen merkliche Unregelmäßigkeiten aufweisen, ist es an der Zeit, die Uhr zur Wartung einzureichen.„


    Die „grundlegende Bedeutung“ ist das eine, das Gangverhalten (2. Satz) das andere und für mich maßgebliche. Diese Aussage wurde mir auch schon letztes Jahr von einem guten Uhrmacher (u.a. AP und JLC zertifiziert) gemacht. So lange die Uhr normal läuft und sich nicht merklich im Gangverhalten ändert, muss man da gar nichts dran machen. Und da ist es dann egal, wie lange das ist. Erst wenn sie Vor/Nachgang, weniger Amplitude oder zu wenig GR hat, ist es Zeit für einen Service.
    Daran halte ich mich und werde meine Uhr auch erst dann zum Service geben. Vermutlich ist das eh erst nach den 8 Jahren...


    Vielleicht bin ich zu blind oder naiv, aber ich lese nirgendwo, dass die 8 Jahre Garantie nur gewährt werden, wenn sie alle 3 bzw. 4 Jahre (woher stammen diese Angaben?) zum Service kommt.

  • Wo steht das denn?


    Ich lese auf der JLC Seite folgendes:
    „Aus diesem Grund ist es von grundlegender Bedeutung, ihn alle drei Jahre einer Wartung zu unterziehen, um den einwandfreien Betrieb und eine optimale Lebensdauer garantieren zu können. Sobald die Einstellungen merkliche Unregelmäßigkeiten aufweisen, ist es an der Zeit, die Uhr zur Wartung einzureichen."

    Findest Du das glasklar formuliert? Was stimmt denn jetzt? Alle drei Jahre oder dann, wenn die Uhr Unregelmässigkeiten aufweist?

    Das hier .... : Aus diesem Grund ist es von grundlegender Bedeutung, ihn alle drei Jahre einer Wartung zu unterziehen, um den einwandfreien Betrieb und eine optimale Lebensdauer garantieren zu können.
    .... ist eine Empfehlung und keine zwingende Vorrausetzung.

    Hat eine Uhr die 8 Jahre Garantie, dann ist das vorrangig.

    Das verstehe ich so, dass eine Revision alle drei jahre durchgeführt werden muss, um überhaupt in den Genuss der achtjährigen Garantie
    zu kommen...
    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Verwirrend finde ich es allemal.

    • Offizieller Beitrag

    Nichts für ungut liebe Leute, aber das ist mal wieder typisch deutsch. ;)


    Es muss alles genaustens ge/beschrieben werden, aber das ist nicht immer möglich.


    BEISPIEL 1.:
    Eine neue Uhr bekommt nun 8 Jahre Garantie.
    Nun muss die Uhr, weil der Sekundenzeiger unregelmäßige Sprünge macht, nach 5 Jahren im Gebrauch, zur Reparatur, und hatte bis dato keine Revi.
    Der Eigentümer, ein Ottonormalverbraucher, geht zum Konzi und zeigt das an. "Die Uhr läuft nicht richtig."
    Der Konziuhrmacher nimmt sich der Uhr an, und stellt fest, was schriftlich festgehalten wird, das Sekundenrad ist defekt.
    Hier läge wohl ein Garantiefall vor, der entsprechend behoben wird.


    BEISPIEL 2.:
    Die Uhr des Ottonormalverbrauchers hat nach 6 Jahren im Gebrauch (ohne Revi), plötzlich einen Vorlauf von 28 Sek./Tag.
    Auch das wird beim Konzi angezeigt, mit der Aussage des Kunden, dass das erst seit Gestern so ist, nachdem er mit dem Fahrrad durchs schwere Gelände gefahren sein.
    Hier würde ein unsachmäßiger Gebrauch vorliegen. Die Garantie würde wohl nicht greifen.



    Eine Garantie die alles absichert, wo man mit der Uhr machen könnte was man will, die hat kein Hersteller. Man findet immer ein Aber......was aber auch verständlich ist.


  • Hallo Bernd,


    schöne Beispiele. So habe ich die Garantieregelung von JLC auch verstanden.

  • Fabian, den Satz mit den drei Jahren gab es schon davor und ich habe ihn als Empfehlung verstanden. Klar, denn welcher Hersteller hätte es nicht gern, seine Uhren alle drei Jahre servicieren zu dürfen? Dass dieser Satz nun als eine der Garantiebedingungen verstanden werden soll, wundert mich doch sehr.