Ich habe mich nun mal kurz hier durchgescrollt und weiss nach wie vor nicht ob die gezeigten Werke nun in den besagten BE verbaut werden.
Falls dies der Fall ist, so muss man doch an den gesunden Hausverstand der Entscheider zweifeln.
Lt. aktuellem Wissensstand: in der 318 ja, in der 417 nein. Andere Nachweise stehen aus.