ZitatOriginal von watoo
Mein neues Gefährt, auch aus der Bucht und original, erblasst vor Neid, Uhrenfreunde.
Das Hufeisen überm linken Fenster ist klar gefaked...
ZitatOriginal von watoo
Mein neues Gefährt, auch aus der Bucht und original, erblasst vor Neid, Uhrenfreunde.
Das Hufeisen überm linken Fenster ist klar gefaked...
ZitatOriginal von Brägel
Das Hufeisen überm linken Fenster ist klar gefaked...
Das ist echt 100pro! Ich habs im trikerbumscontainerforum gepostet, die sagen, alles ok!
ZitatOriginal von insoman
Siehst Du, und hier liegt doch der Hase im Pfeffer - DU bist offensichtlich KEIN Laie
Das spielt eben keine Rolle, hab ich doch deutlich zum Ausdruck gebracht! Gewertet wird nach der OBJEKTIVEN LAIENSPHÄRE (nicht subjektiv!!!) , irrelevant ob der Käufer Rolex-Konzessionär oder unwissender Erstkäufer ist. Ein potentielles Sonderwissen hat darauf keinen Einfluss. Wurde zumindest in meinem bisherigen Dasein vor Gericht so und nicht anders gehandhabt...
ZitatOriginal von effendi
Emil, schließe ich aus Deinen Antworten, daß zu meinen Fragen oben bei 1 und 2 der Käufer einen Anspruch auf eine echte Uhr oder Schadensersatz hat und bei 3 nur, wenn er es (unterstellt böswillig) verschweigt?
So dürfte es wohl laufen, leider. Aber das ist die sog. prozessuale Wahrheit.
ZitatOriginal von watoo
Ich hab übrigens gute Connectoins in der Szene.
Wäre das was für Dich Peter?
Wenn der Pfeilbogen funktioniert, sind wir im Geschäft!
Evtl. noch nen anderen Vorhang, vielleicht mit Blümchenmuster, aber den kann man bestimmt nachrüsten, oder?
ZitatOriginal von watoo
Das ist echt 100pro! Ich habs im trikerbumscontainerforum gepostet, die sagen, alles ok!
Wart mal ab, bis die Juristen das trikerbumscontainerforum überschwemmen! Dann gehts dort aber ab die Luzi mit all den gefakten Hymers, Dethleffs, etc. ....
..hört sich ja in der Theorie alles ganz gut an...aber das wars dann auch
ZitatOriginal von Bäda
Wenn der Pfeilbogen funktioniert, sind wir im Geschäft!
Evtl. noch nen anderen Vorhang, vielleicht mit Blümchenmuster, aber den kann man bestimmt nachrüsten, oder?
Wie wärs mit dem?
ZitatOriginal von Mr.Rolex
Das spielt eben keine Rolle, hab ich doch deutlich zum Ausdruck gebracht! Gewertet wird nach der OBJEKTIVEN LAIENSPHÄRE (nicht subjektiv!!!) , irrelevant ob der Käufer Rolex-Konzessionär oder unwissender Erstkäufer ist. Ein potentielles Sonderwissen hat darauf keinen Einfluss. Wurde zumindest in meinem bisherigen Dasein vor Gericht so und nicht anders gehandhabt...
Da sehe ich dramatischen Nachholbedarf. Eine Wertung muss ich nur vornehmen, wenn ich gerade keine Kenntnis habe. Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn. Frag mal Deine Lehrer/Ausbilder.
ZitatOriginal von Brägel
Wart mal ab, bis die Juristen das trikerbumscontainerforum überschwemmen! Dann gehts dort aber ab die Luzi mit all den gefakten Hymers, Dethleffs, etc. ....
Ich würde lieber direkt den Originalvorhang mit galoppierenden Indianerponys nehmen ...
ZitatOriginal von watoo
Wie wärs mit dem?
Der eher nicht! Zuviel Understatement ist jetzt nicht so mein Ding!
Was ist eigentlich die Maximalseitenzahl eines Threads bevor er explodiert?
@Buffel: Haben wir den Rekord schon gebrochen??
ZitatOriginal von Emil
So dürfte es wohl laufen, leider. Aber das ist die sog. prozessuale Wahrheit.
Du meinst, das ist die Geschichte mit "Auf hoher See und vor Gericht...?"
Aber Danke für die Erklärung, jetzt greifts auch beim Laien.
auf jeden Fall laufen hier zwei Themen parallel in einem Thread
ZitatOriginal von Bäda
Der eher nicht! Zuviel Understatement ist jetzt nicht so mein Ding!
Wirklich dezent ist dieser hier.
Leute, ich danke Euch für diese Unterhaltung.
@Mr. Rolex, nimms nicht krumm oder übel, es war einfach ganz entspannend. Wollte Dich nicht abkanzeln.
Jetzt gehe ich eine Stunde joggen und dann muss ich mich wieder mit Tarifkonkurrenz, Tarifbindung u.s.w. beschäftigen.
Ich finde übrigens auch, die Uhr ist zwischenzeitlich Kult. Kauf sie und stelle sie hier ein.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Emil
Leute, ich danke Euch für diese Unterhaltung.
@Mr. Rolex, nimms nicht krumm oder übel, es war einfach ganz entspannend. Wollte Dich nicht abkanzeln.
Jetzt gehe ich eine Stunde joggen und dann muss ich mich wieder mit Tarifkonkurrenz, Tarifbindung u.s.w. beschäftigen.
Ich finde übrigens auch, die Uhr ist zwischenzeitlich Kult. Kauf sie und stelle sie hier ein.
Yeah!!!!!
ZitatOriginal von Emil
Da sehe ich dramatischen Nachholbedarf. Eine Wertung muss ich nur vornehmen, wenn ich gerade keine Kenntnis habe. Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn. Frag mal Deine Lehrer/Ausbilder.
Danke, is auch grad der erste Fall, den ich hab...
Man, wie lang noch ! Es geht um die GERICHTLICHE Wertung. Diese bezieht gerade nicht ein, ob ein Superkenner oder aber ein Blutsanfänger die Uhr erworben hat (selbst wenn dem nicht so wäre, kann von einem Privatkäufer wie mir wohl kaum erwartet werden, die mit Bildern und als Rolex-Kaliber offerierte Uhr sofort als Fake zu erkennen; auch scheinst Du immer noch nicht wahrgenommen zu haben, dass ich beim Kauf gerade NICHT von einem Fake ausgegangen bin!!!!). Relevant ist die Wirkung der Auktionsbeschreibung auf den DURCHSCHNITTSKÄUFER. Nur danach erfolgt die richterliche Wertung.
Das wäre die 99 Seiten-Thread Uhr. Du könntest Sie wieder versteigern !!
Ok, ich bin auch raus und werd mich mit VVG-Reform beschäftigen..
ZitatOriginal von effendi
Du meinst, das ist die Geschichte mit "Auf hoher See und vor Gericht...?"
Aber Danke für die Erklärung, jetzt greifts auch beim Laien.
Das Problem sind immer die Sachverhalte und deren Darstellung. Die Rechtsfolgen (aus den bei Gericht festgestellten Sachverhalten) sind meistens einfach. "Recht haben und Recht bekommen, das ist die Schwierigkeit.
Dennoch zum Abschluss; auch wenn es sich naiv und blöd anhört, aber "der Ehrliche" mit dem richtigen Anwalt kommt am Ende weiter. Den Betrüger beutelt es irgendwann.