Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Sei still :keule::keule::keule::keule::keule::keule: Nur weil ihr in AT OTF, Balisong und co. legal haben dürft, darfst du dich nicht über uns in DE lustig machen :keule::keule::keule::keule:




    Ich nehme auch ganz stark an, dass bei euch die Kriminalität mit Messern mindesten 200% höher ist als bei uns, sonst würde der 42a§ ja keinen Sinn ergeben :prust:

  • Na ja, also „Links“ ist die FPÖ/Kickl nicht einzuordnen Robert. ;)

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Ein neues Gesetz in diese Richtung ist Schwachsinn und wird mein Trageverhalten mit Sicherheit nicht ändern, hab auch trotz 42er mein Sebenza in der Tasche.
    A) weil die Chance kontrolliert zu werden für den Normalo gering ist
    B) weil ich mich dieser Willkür nicht beuge und im Falle eines Falles lieber die Konsequenzen trage.

  • Noch ist das nicht verboten. Und auch zukünftig wird es nicht komplett verboten werden.
    Aber das Führen an bestimmten Orten wird Stück für Stück eingeschränkt (falls die Pläne durchgehen) bis irgendwann jeder Platz außerhalb der eigenen vier Wände einem Führungsverbot unterliegt.
    Das wird nichts an der Kriminalitätsstatistik ändern und ich werde auch weiterhin ein Taschenmesser tragen. Allerdings ist das Problem, dass durch solch ein Gesetz jeder Mensch in entsprechender Zone ohne richtigen Verdacht kontrolliert werden kann, um das Gesetz durchzusetzen. Und wenn am Ende bei einer willkürlichen Kontrolle ein teurer Folder gefunden und vernichtet wird... das tut weh.

  • naja das messerverbot fällt mir bei uns AT auch öfter auf..
    z.B. auf der Wiener Wiesn wollt ich Trachtenkonform halt den hirschfänger mitnehmen und gott sei dank drauf verzichtet .. :(

    Das ist meines Wissens aber Sache des Veranstalters.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Mein Onkel ist Metzgermeister, werde ihn mal bitten mir ein paar Arbeitswerkzeuge zu leihen.
    Dann lege ich mir nen Hauer in den Kofferraum und wenn mich einer fragt helfe ich meinem Onkel ab und an ;)


    Aber ohne scheiss, mich nervt der Generalverdacht , unter den zwischenzeitlich jeder normale Bürger gestellt wird.
    Fakt ist doch, die die wirklich was anstellen wollen juckt es eh nicht.
    Und der normale Bürger wird kriminalisiert und er fragt sich warum....
    Wozu führt das: eine Diskussion wer "Schuld" daran ist (Politiker oder gerne auch Ausländer, wahlweise aus Osteuropa oder Afrika) und der Trotzreaktion jetzt es mal allen zu zeigen und möglichst bei der nächsten Wahl einen Denkzettel zu verpassen. Das vergiftete zivile Klima wird natürlich bei solch einer Gesetzgebung hingenommen.


    Manchmal könnte ich echt nur brechen wenn ich so einen stumpfsinnigen Aktionismus lese :stupid:

    Ich hab gar nicht so viel Zeit wie ich Uhren habe und noch haben will ;)



    Beste Grüße aus dem Sauerland



    Alex

  • da wirst du sicherlich recht haben Rene..
    muss mich da mal echt über die gesetzeslage in AT informieren..
    weil an und für sich: a jeda bua, braucht a messa und a schnua :jump::opa:

    Waren früher Spring-, Fall- und Butterflymesser verboten so fällt mir aktuell keine Messerart ein die in AT verboten wäre. Selbst Faustdolche sind erlaubt.


    Außer sie fallen unter § 17/1/1



    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • hier mal ein Text aus dem österreichischen Gesetz


    "Rechtssatz



    Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser") in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser überdies noch eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge besitzt ("Springmesser" und "Fallmesser" im Sinne des § 11 Abs 1 Z 6 WaffG 1967), ist es eine Stichwaffe und Stoßwaffe und als Waffe im technischen Sinn zu werten."


    Genaueres könnt ihr hier recherchieren: RIS - Rechtsinformationen des Bundes