Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Hallo!


    Mein Anliegen passt zwar nicht ganz in den Tread, aber ich möchte mir gerne Steakmesser zulegen.
    Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Empfehlung für schöne Steakmesser. Das Budget liegt bei ca. 100 Euro pro Stück.
    Laguiole muss es nicht sein.


    Ich freue mich auf Eure Empfehlungen.


    MfG


    Whee

  • Ich bedaure es, wenn diese Frage schon zu oft gefragt und beantwortet wurde, aber ich stehe vor folgendem Problem:
    Nach langem durchstöbern dieses Threads wurde mein Interesse für Messer geweckt. Ich suche für den täglichen Gebrauch ein Messer, kann es mir aber in keinster Weise erlauben, etwas bei mir zu haben, was ich nicht führen darf. Nein ich bin nicht vorbestraft, allerdings im öffentlichen Dienst tätig und Vorstrafen oder ähnliches kommen da gar nicht gut :maul:.


    Nach intensivem Studieren von sowohl dem Waffengesetz als auch der Zusammenfassung der Rechtslage auf der Böker Seite bin ich nun nicht ganz sicher, was man denn genau darf oder nicht. Ich fasse daher mal kurz zusammen was ich meine verstanden zu haben:
    1. Jedes Messer mit einer feststehenden Klinge über 12cm darf ich nicht führen (ich suche was kleineres und vor allem Klappbares von demher ist das für mich wurst)
    2. Jedes Einbandmesser (d.h. Messer mit einer einhändig zu öffnenden Klinge) darf ich nicht führen (bedeutet die Pins am Messer reichen, damit es nicht geführt werden darf?).


    Nun steht auf der Böker-Seite, dass manche (sie) der Meinung sind, dass ein Messer was zwar mit einer Hand zu öffnen ist, aber nicht arretiert werden, doch kein Messer ist, was als Einhandmesser zählt. Gibt es dazu eine vernünftige Rechtssprechung oder ist das eine großzügige aber nicht zulässige Auslegung?
    Ist z.B. das Böker subcom mit Slip joint Verriegelung ein Messer, das geführt werden darf, oder nicht? (Kann man denke ich mit einer Hand öffnen aber es hält nur mit einer Feder...)
    Wie sieht es mit einem Buck Metro aus? Das Ding kann festgestellt werden und lässt sich mit einer Hand öffnen, hat aber eine so kleine Klinge, dass man es eigentlich kaum Messer nennen kann. Andererseits nennt das Gesetz auch keine Klingenlänge mehr.
    Am ehesten würde mir ein Messer mit Clip zusagen, dass etwa die Größe eines Schweizer Messers hat (aber eben nicht sowas ist :G), cool aussieht und rechtlich unbedenklich ist.


    Danke schon einmal im Voraus für die Hilfe :gut:

  • Ist eigentlich garnicht so kompliziert.


    Klinge einhändig zu öffnen, aber nicht verriegelbar = OK
    Klinge zweihändig zu öffnen und verriegelbar = OK
    Klinge einhändig zu öffnen und verriegelbar = NICHT OK.


    Ob die Klinge 1cm oder 10cm lang ist, ist hierbei egal.
    Slipjoint wäre OK, da es nicht verriegelt.


    hier mal ein paar Beispiel für Messer die §42a Konform sind.
    http://www.boker.de/taschenmes…aschenmesser/01BO601.html
    http://www.boker.de/taschenmes…aschenmesser/01BO750.html
    http://www.boker.de/taschenmes…er/jagdmesser/111632.html
    http://www.boker.de/taschenmes…er/jagdmesser/110617.html
    http://www.amazon.de/PohlForce…ords=pohl+force+bravo+one


    Die definition "nicht wie ein Schweizer Messer" ist allerdings etwas wage.
    Kannst du etwas genauer sagen was dir gefallen würde?
    Holzgriff? Titan? Carbon? Klassich, Elegant, Taktisch?
    Die Klinge lieber schwarz, stahl matt oder poliert?
    Was bist du bereit auszugeben?

  • Relativ einfach, Fu hast es schon fast selbst gehabt:
    Feststehend unter 12 cm ist ok.
    Klappbar nicht arretierbar ist ok, egal ob mit Daumenpin oder Loch oder Nagelrille, also egal ob mit einer oder zwei Händen zu öffnen.
    Klappbar und arretierbar ist nur ok, solange es mit zwei Händen zu öffnen ist.


    Generell ist das Gesetz aber extrem Wischiwaschi formuliert, "sicher" bist Du nie, da es viel Interpretation des zuständigen Beamten zulässt. Es gibt auch viele Messer die für eine Zweihändige Öffnung konstruiert würde und mit etwas Geschick doch mit einer Hand zu öffnen sind.


    Sicherer fährst Du definitiv wenn es nicht arretierbar ist, hier ist der Auslegungsspielraum geringer. Am sichersten bist Du sicher mit einem Schweizer Messer ;)


    Im Alltag macht aber der Ton die Musik, also die allgemeine Situation. Im bayrischen Biergarten sein arretierbares Einhandmesser herausholen ist wohl egal, in der U-Bahn mit seinem erlaubten Slipjoint Folder spielen kann schlecht ausgelegt werden.
    Ich persönlich würde also nicht so viel Wert auf das Gesetz als solches legen sondern eher auf den situativen Umgang mit dem Messer und vor allem das ein wenig martialisches Auftreten des Messers. Aber das ist nur meine Einstellung, ich trage arretierbare Einhandmesser, mir würde ja auch nicht einfallen mich bei einem Auto zwischen Servolenkung und Airbag entscheiden zu müssen.

  • :pony: Konform oder nicht ist oftmals völlig egal.


    Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und bin z. B. mit diesem nicht § 42a konformen Messer durch die Sicherheitskontrolle im Flughafen Hamburg gekommen.



    Der Sicherheitsbeamte lächelte und sagte, dass es ein schönes Stück sei.



    Zum täglichen Gebrauch habe ich im Normalfall dieses konforme Laguiole dabei.



    Im Vergleich zu einem traditionellen Laguiole hat es einen Backlock sowie einen Anschlagpin, der verhindert, dass die Klinge beim Schließen aufschlägt.



    In beiden Fällen hatte ich nie Schwierigkeiten.


    Steffen war schneller.



    Nachtrag zur Größe der Messer:


    Das Lionsteel Mini hat ~ 6 cm Klingenlänge und das Fontenille-Pataud XS ~ 7,5 cm.

    :kaffee: Gruß, Rainer


    Ich habe alle meine fünf Sinne beisammen: Unsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Wahnsinn und Irrsinn :opa:



    bachus.gif

  • Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Grundsätzlich meine ich mit Schweizer Messer das klassische Taschen/offiziersmesser mit zahlreichen Werkzeugen. Davon liegt hier nämlich schon einiges rum, was auch Verwendung findet. Ich suche schlichtweg nach einem "nur" Messer, das per Clip tragbar ist.


    Vom Design her, trifft es der Begriff "taktisch" schon ganz gut. Klinge matt, eher nicht poliert und auch nicht schwarz. Zur Verwendung: Nein ich werde sicher nicht in der Bahn sitzen und damit spielen wie ein 15-jähriger :G. Es soll vielmehr zum öffnen von Paketen und Briefen, Schneiden eines Apfels, Einritzen einer Mandarinenschale, Abschneiden eines Fadens an Klamotten und so stink normale Dinge des Lebens dienen und dazu cool aussehen. Da ich Einsteiger bin hatte ich vor bei meinem ersten Messer mal unter 100 Ecken zu bleiben, sofern sich in dem Preisrahmen was Vernünftiges finden lässt. Anforderungen zusammengefasst also:
    - handlich (nicht zu groß nicht winzig)
    - Clip
    - taktisches Design
    - möglichst "legal" im Sinne des Führens (daher vlt. keine Arretierung, Pin möglich, vlt. verschraubt und abnehmbar)
    - Preisrahmen bis 100€


    Die vorgestellten Böker treffen es alle irgendwie nicht richtig. Beim Baker Nano trifft es die Form nicht, gleiches beim war toad. Die sind zwar wirklich hübsch aber nicht das was ich im Moment suche. Also was für später. Die anderen gehen von der Form in die richtige Richtung, sind aber entweder etwas bzw. doppelt so teuer oder haben nen Hozgriff.
    Ihr seht ich bin kein leichter Kunde :lol: aber wir kommen der Sache schon näher :D

  • :grb:


    Evtl. wäre sowas für dich klick mich :lupe: auch wenn es optisch keine taktischen Messer sind und sie gibt es ja auch mit Horngriff.


    Als das EDC wird oft das Benchmade Mini Griptilian empfohlen - nur nich § 42 a konform.

    :kaffee: Gruß, Rainer


    Ich habe alle meine fünf Sinne beisammen: Unsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Wahnsinn und Irrsinn :opa:



    bachus.gif

  • Habe ja dasselbe Laguiole Modell und lässt sich locker einhaendig öffnen, trotzdem konform. Dieses Gesetz muss sich ein Vollkoffer ausgedacht haben. Und Automaten/Schmetterlinge darf man ja nicht mal zuhause liegen haben. Unfassbar!