Liebe Uhrengemeinde,
ich ließ bei einer Uhr eine komplette Grundüberholung incl. Zeigerwechsel vornehmen. Bei Rückkehr wurde sie durch den Konzessionär geprüft und aufgrund falscher Zeigerstellung nochmal eingesandt.
Nun ist sie erneut zurück, gem. Konzessionär i. O. und so ließ ich sie aufgrund Auslandsaufenthaltes von einem Mitarbeiter abholen. Dieser überbrachte sie heut und ich stelle fest, dass der kleine Sekundenzeiger irgendwie leicht verbogen ist - anbei Bilder.
Nun meine Frage- was ist Eure Meinung:
Mitteilung an Konzessionär u. erneut um Einsendung bitten (würde dieser dem nachkommen?) oder ist dies „Malheur“ im Rahmen und vertretbar (evtl.Toleranzgrenze)?
Herzlichen Dank für Eure Meinungen/ Antworten und sorry für die Bildqualität- bin da nicht sehr firm