Wempe zerkratzt Uhr

  • Leute, ich würde mal die Kirche im Dorf lassen.
    Wempe allgemein ist für seine gute Arbeit bekannt. Der Uhrmacher in dieser Filiale anscheinend nicht.


    Wempe hat die Schadensregulierung angeboten, das muß doch aber nicht in der Filiale geschehen die den Schaden verursacht
    hat.


    Der Schaden kann z.B. in der Hamburger Werkstatt erledigt werden, die für sehr gute Arbeit bekannt ist.
    Oder man unterbreitet den Vorschlag die Uhr zu Rolex Köln zu geben.


    Wenn die Uhr aus Köln zurück kommt, gehe ich davon aus das sie besser aussieht als jetzt.
    Für die Zeit die Köln benötigt sollte dir Wempe eine Ersatzuhr zur Verfügung stellen.


    Wir reden hier über eine 8 Jahre alte Uhr die keinen "Totalschaden" hat, sondern zwei unschöne Macken.


    Ich glaube auch nicht das die Uhr durch die Schadensregulierung in Köln eine Wertminderung erfährt.

  • Wenn der Mechaniker die 1,35 Euro Ölablassschraube vergisst und der Motor über den Jordan geht, haftet er auch nur mit einer Autowäsche!


    Super vergleiche hier!

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

  • Wenn der Wempe für seine 12€, die er für nen Bandwechsel nimmt, mit 5000€ haftet....dann wird er fortan zurecht 1200€ für den Bandwechsel verlangen... ;)

    ...oder die werden ihre Arbeit einfach besser machen


    Wenn die Kratzer durch den Träger entstanden wären, dann würde deine Aussage tatsächlich Sinn machen.


    das ist genau der Punkt, es wären meine Kratzer auf meiner Uhr.


    danke nochmal an alle!

  • Finde es ehrlich gesagt eher befremdlich, wie der Threadersteller hier angegangen und was ihm unterstellt wird (Geldgeilheit etc). Manche mögen ihre Uhren als reine Gebrauchsgegenstände ansehen. Anderen sind sie lieb und teuer, aber man macht wegen einem Kratzer oder einer Delle keinen Wirbel. Das ist alles ihr gutes Recht. Wieder andere dagegen ärgern sich über jeden kleinen Kratzer (wobei man sich dann natürlich fragen muss, ob man die Uhr wirklich am Handgelenk tragen sollte...). Wenn diese(r) Kratzer dann aber noch nicht einmal auf eigene Behandlung zurückzuführen ist/sind, macht einen das natürlich erst Recht sauer; insbesondere, wenn man den wertvollen Gegenstand extra in vermeintlich professionelle, vorsichtige Hände übergeben hat. Ich für meinen Teil kann den TE hier verstehen und finde diese Unterstellungen bzgl. seiner Motivation unangemessen - jedenfalls wenn sein Vortrag zutrifft, dass die von Wempe angebotene Politur nicht zur Behebung des Schadens führen würde.



    Zum Thema:


    Ein solcher Uhren-Service ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Demnach haben sie das Werk mangelfrei zu erbringen. Wenn doch Mängel auftreten, hat man die Rechte des § 634 BGB. Dort steht zwar (unter Nr. 4) auch der Schadensersatz drin, allerdings ergeben die folgenden Paragraphen, dass dem Werkunternehmer - ähnlich wie dem Verkäufer beim Kaufvertrag - zuerst einmal eine "zweite Chance" gegeben werden muss, sprich: Möglichkeit zur Nachbesserung.


    Eine solche wurde hier angeboten. Allerdings muss die Nachbesserung dazu führen, dass das Werk anschließend mangelfrei ist. Wenn hier also Material abgetragen wird oder sich das Gehäuse in irgendeiner anderen Form verschlechtert, sodass am Ende ein Wertverlust steht, wäre eine Nachbesserung nicht erfolgreich. Dann kommt Geld als Schadensersatz (Problem: Höhe? Hier müsste man Rolex fragen) oder ein Austausch der betreffenden Komponenten in Betracht (Allerdings wird bei letzterem das Gericht immer untersuchen, ob zwischen Wertminderung durch die Kratzer und den erforderlichen Maßnahmen zur Mangelfreiheit nicht ein krasses Missverhältnis besteht. Falls ja, gibt's halt den entsprechenden Geldbetrag der Wertminderung).


    Ich kann das als Uhren-Amateur nicht beurteilen, inwiefern eine Politur eine nicht ausreichende NE darstellen würde. Da müsste man sich ggf. in der Tat an Rolex wenden und um Einschätzung bitten. Wichtig ist, dass die Uhr am Ende genauso viel wert ist, als wenn Wempe den Service ohne die Kratzer durchgeführt hätte. Führt die Politur also dazu, kannst du kein Geld verlangen (und hättest ja auch keinen Grund dazu, oder?). Führt sie nicht dazu, stehen dir weitere Rechte offen.


    Kleiner Disclaimer: Das Vorstehende ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

  • Ich kann nur mit dem Kopf schütteln... Der Wempe-Vorschlag bleibt bei mir indiskutabel. Derjenige, der mir die Uhr beschädigt hat, soll es mir überlassen, ob ich bei einer 10 Jahre alten Uhr Schäden akzeptiere oder nicht. Meine Uhr ist auch 10 Jahre alt und sieht aus wie neu. Wenn ich zu Wempe gehe und sie mir die Uhr beschädigen, dann werde ich genauso toben.



    Wie bitte schön soll das funktionieren, bei dieser Uhr? :grb:


    Zu den Beschädigungen: das wurde hier bereits angedeutet - einfach von jemandem, der es wirklich kann, lasern lassen. Danach sieht Du nichts mehr.


    Aber es ist nun mal Tatsache, dass der von Rolex verwendete Stahl zwar korrosionsbeständig, aber butterweich ist.

    Was weiß ich was die gemacht haben... Ich vermute, dass der Vollpfosten die Bandanstöße nach oben gedrückt hat, nachdem er sie gelöst hat... Dabei haben sie dann die Hörner außen beschädigt. Ich drücke den Finger immer gegen Bandanstoß und Hörner, so dass ich die Bänder dann nur nach unten rausziehen kann. Wenn dann ein Federsteg rausspringt, dann gibt es allenfalls innen leichte Kratzer, die man nicht sieht.


    Die Geschichte würde mich maßlos ärgern. Und ich finde es nicht in Ordnung den TS als Korinthenscheißer abzustempeln. Wenn er mit der Uhr viel verbindet, hätte ich auch keine Lust auf ein Tauschgehäuse. Aber hilft alles nix... einen Tod muss man sterben

  • Doch, hier komme ich mit Menschlich. Ist halt so, Fehler passieren. Wütend wäre ich auch, aber man will ja zu einer Lösung kommen.
    Geld? Nochmal, wer will hier welchen Betrag ansetzen? Humbug. Stichwort ist hier Verhältnismäßigkeit.
    Lasern kann hier eine Lösung sein. Zumindest auf einer Seite, die Andere dürfte dann doch mit ner guten Politur zu retten sein. Tauschgehäuse? Ich denke nicht, dass hier so weit gegangen werden muss.

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • Vielen Dank für die Antwort, das Risiko, dass die Politur bei Wempe mich nicht zufrieden stellt bzw. dass es sehr viel Material abgetragen wird, will ich nicht eingehen, entweder Köln oder ich lasse so wie es ist und werde eine Lehre daraus ziehen

  • Wir sind hier aber nicht im Bereich des § 634 BGB. Das Werk ist ja erbracht, nämlich Tausch des Armbandes... Wir sind hier im Bereich des Mangelfolgeschadens, also § 631 BGB i. V. m. § 280 Abs. 1 BGB. Auf die Nachbesserung muss er sich nicht einlassen.

  • [...]
    Geld? Nochmal, wer will hier welchen Betrag ansetzen? Humbug. Stichwort ist hier Verhältnismäßigkeit.
    [...]

    Bei SE in Geld gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dies rührt schon daher, da es niemals unverhältnismäßig sein kann, einen Schaden iHv X durch Zahlung von X zu beheben, da das Verhältnis dort immer 1:1 ist.


    Wenn also etwa eine Uhr 10.000 € wert war und nach einem unsachgerechten Service noch 9.990 €, dann hat man (sofern eine NE fehlschlägt) einen Anspruch auf eben jene 10 € (ob man hierfür wirklich zu Gericht rennen sollte, ist ein anderes Thema).


    Anders sieht es bzgl. der Verhältnismäßigkeitsprüfung natürlich bei Nacherfüllung aus (etwa: Um den Schaden iHv 10 € zu beheben, müsste man Kosten von 2.500 € aufwenden). Siehe hierzu auch § 635 Abs. 3 BGB.

  • Ich würde wie folgt vorgehen:


    Ist die Uhr völlig jungfräulich und hatte nie eine Politur, so würde ich erst einen Gedanken daran verschwenden, ob Tauschgehäuse oder nicht


    Sofern die Uhr aber schon einmal poliert wurde, würde ich Wempe sagen, dass du die Uhr zu Rolex zur Gehäuseaufbereitung schickst, und zwar auf deren Kosten....

  • Wir sind hier aber nicht im Bereich des § 634 BGB. Das Werk ist ja erbracht, nämlich Tausch des Armbandes... Wir sind hier im Bereich des Mangelfolgeschadens, also § 631 BGB i. V. m. § 280 Abs. 1 BGB. Auf die Nachbesserung muss er sich nicht einlassen.

    Du hast natürlich völlig Recht. Hatte übersehen, dass Wempe nur mit dem Austausch des Armbands beauftragt wurde und nicht mit einer Revision.

  • Ich würde wie folgt vorgehen:


    Ist die Uhr völlig jungfräulich und hatte nie eine Politur, so würde ich erst einen Gedanken daran verschwenden, ob Tauschgehäuse oder nicht


    Sofern die Uhr aber schon einmal poliert wurde, würde ich Wempe sagen, dass du die Uhr zu Rolex zur Gehäuseaufbereitung schickst, und zwar auf deren Kosten....


    die Uhr war im September in Köln bei Revision, somit wurde sie poliert, bzw. wurde nur aufgefrischt, da der Zustand gut war

  • Bei SE in Geld gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dies rührt schon daher, da es niemals unverhältnismäßig sein kann, einen Schaden iHv X durch Zahlung von X zu beheben, da das Verhältnis dort immer 1:1 ist.
    Wenn also etwa eine Uhr 10.000 € wert war und nach einem unsachgerechten Service noch 9.990 €, dann hat man (sofern eine NE fehlschlägt) einen Anspruch auf eben jene 10 € (ob man hierfür wirklich zu Gericht rennen sollte, ist ein anderes Thema).


    Anders sieht es bzgl. der Verhältnismäßigkeitsprüfung natürlich bei Nacherfüllung aus (etwa: Um den Schaden iHv 10 € zu beheben, müsste man Kosten von 2.500 € aufwenden). Siehe hierzu auch § 635 Abs. 3 BGB.

    Finde ich ja gut, dass Du Dich da so auskennst. Aber wie gesagt...wer legt dann bei dieser Uhr den Wertverlust fest? Das meinte ich mit Verhältnismäßigkeit. Hier sollte eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg, ohne Klage, Paragraphen, etc. gefunden werden. Und die heißt für mich dannvielleivht wirklich lasern und polieren.
    Man muss die Kirche auch mal m Dorf lassen.
    Lese gerade...die Uhr wurde schon mal poliert?! Dann wirds noch schwerer mit der Verlustermittlung.

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • Ein solcher Uhren-Service ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Demnach haben sie das Werk mangelfrei zu erbringen. Wenn doch Mängel auftreten, hat man die Rechte des § 634 BGB. Dort steht zwar (unter Nr. 4) auch der Schadensersatz drin, allerdings ergeben die folgenden Paragraphen, dass dem Werkunternehmer - ähnlich wie dem Verkäufer beim Kaufvertrag - zuerst einmal eine "zweite Chance" gegeben werden muss, sprich: Möglichkeit zur Nachbesserung.


    Eine solche wurde hier angeboten. Allerdings muss die Nachbesserung dazu führen, dass das Werk anschließend mangelfrei ist. Wenn hier also Material abgetragen wird oder sich das Gehäuse in irgendeiner anderen Form verschlechtert, sodass am Ende ein Wertverlust steht, wäre eine Nachbesserung nicht erfolgreich. Dann kommt Geld als Schadensersatz (Problem: Höhe? Hier müsste man Rolex fragen) oder ein Austausch der betreffenden Komponenten in Betracht (Allerdings wird bei letzterem das Gericht immer untersuchen, ob zwischen Wertminderung durch die Kratzer und den erforderlichen Maßnahmen zur Mangelfreiheit nicht ein krasses Missverhältnis besteht. Falls ja, gibt's halt den entsprechenden Geldbetrag der Wertminderung).


    Dann viel Spaß/Erfolg beim jahrelangen Prozessieren! :zwitscher::gaehn: Wobei ein Beschluss/Urteil in so einer Sache durchaus sehr interessant wäre. :kaffee:

  • Finde ich ja gut, dass Du Dich da so auskennst. Aber wie gesagt...wer legt dann bei dieser Uhr den Wertverlust fest? Das meinte ich mit Verhältnismäßigkeit. Hier sollte eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg, ohne Klage, Paragraphen, etc. gefunden werden. Und die heißt für mich dannvielleivht wirklich lasern und polieren.Man muss die Kirche auch mal m Dorf lassen.
    Lese gerade...die Uhr wurde schon mal poliert?! Dann wirds noch schwerer mit der Verlustermittlung.


    Dann viel Spaß/Erfolg beim jahrelangen Prozessieren! :zwitscher::gaehn: Wobei ein Beschluss/Urteil in so einer Sache durchaus sehr interessant wäre. :kaffee:


    Vielleicht kam das falsch rüber: Ich wollte das Thema nur rechtlich ein bisschen beleuchten (und bin dabei sogar von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, siehe oben) und keine "Was jetzt zu tun ist:"-Anleitung abgeben. ;) Was das Prozessuale angeht, bin ich überhaupt kein Freund von Eskalationskurs, sofern vermeidbar. Habe bisher die Erfahrung gemacht, dass Diplomatie in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle mehr bringt als "Anwalt, Anwalt!!". Natürlich existieren entsprechende Ausnahmen. :maul:



    Die Frage wäre ja, ob solch eine Klage überhaupt erst zugelassen würde :grb:

    Du wirst dich wundern, aber ich hab Fälle erlebt, da ging es um 17,50 € und Vergleichbares. :panik:

  • danke Euch allen, ich werde heute zu Wempe gehen und nach Alternativen zur Politur vor Ort fragen, als einzige Lösung schwebt mir Politur und Lasern in Köln vor, allerdings will ich das gerne mit Revision verbinden und die nächste steht erst in 5-10 Jahren an. Aus dem Grund dachte ich an Geld oder Gutschein, da Revision mit Auflasern mehr kostet als eine "normale"