Finde es ehrlich gesagt eher befremdlich, wie der Threadersteller hier angegangen und was ihm unterstellt wird (Geldgeilheit etc). Manche mögen ihre Uhren als reine Gebrauchsgegenstände ansehen. Anderen sind sie lieb und teuer, aber man macht wegen einem Kratzer oder einer Delle keinen Wirbel. Das ist alles ihr gutes Recht. Wieder andere dagegen ärgern sich über jeden kleinen Kratzer (wobei man sich dann natürlich fragen muss, ob man die Uhr wirklich am Handgelenk tragen sollte...). Wenn diese(r) Kratzer dann aber noch nicht einmal auf eigene Behandlung zurückzuführen ist/sind, macht einen das natürlich erst Recht sauer; insbesondere, wenn man den wertvollen Gegenstand extra in vermeintlich professionelle, vorsichtige Hände übergeben hat. Ich für meinen Teil kann den TE hier verstehen und finde diese Unterstellungen bzgl. seiner Motivation unangemessen - jedenfalls wenn sein Vortrag zutrifft, dass die von Wempe angebotene Politur nicht zur Behebung des Schadens führen würde.
Zum Thema:
Ein solcher Uhren-Service ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Demnach haben sie das Werk mangelfrei zu erbringen. Wenn doch Mängel auftreten, hat man die Rechte des § 634 BGB. Dort steht zwar (unter Nr. 4) auch der Schadensersatz drin, allerdings ergeben die folgenden Paragraphen, dass dem Werkunternehmer - ähnlich wie dem Verkäufer beim Kaufvertrag - zuerst einmal eine "zweite Chance" gegeben werden muss, sprich: Möglichkeit zur Nachbesserung.
Eine solche wurde hier angeboten. Allerdings muss die Nachbesserung dazu führen, dass das Werk anschließend mangelfrei ist. Wenn hier also Material abgetragen wird oder sich das Gehäuse in irgendeiner anderen Form verschlechtert, sodass am Ende ein Wertverlust steht, wäre eine Nachbesserung nicht erfolgreich. Dann kommt Geld als Schadensersatz (Problem: Höhe? Hier müsste man Rolex fragen) oder ein Austausch der betreffenden Komponenten in Betracht (Allerdings wird bei letzterem das Gericht immer untersuchen, ob zwischen Wertminderung durch die Kratzer und den erforderlichen Maßnahmen zur Mangelfreiheit nicht ein krasses Missverhältnis besteht. Falls ja, gibt's halt den entsprechenden Geldbetrag der Wertminderung).
Ich kann das als Uhren-Amateur nicht beurteilen, inwiefern eine Politur eine nicht ausreichende NE darstellen würde. Da müsste man sich ggf. in der Tat an Rolex wenden und um Einschätzung bitten. Wichtig ist, dass die Uhr am Ende genauso viel wert ist, als wenn Wempe den Service ohne die Kratzer durchgeführt hätte. Führt die Politur also dazu, kannst du kein Geld verlangen (und hättest ja auch keinen Grund dazu, oder?). Führt sie nicht dazu, stehen dir weitere Rechte offen.
Kleiner Disclaimer: Das Vorstehende ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.