Alles anzeigenIch würd mich erst mal auf "dumm" stellen... Denn - ich glaub "Hier brennt gerade Jemand der Kittel"...
Fakt ist, dass es sich hier um einen reinen Privatverkauf handelt... Und unter Privaten greift die verschärfte (Produkt)Haftungspflicht einfach nicht... Zudem - wenn dir die Dame vom Konzi erklärt, dass der "Schaden" wirklich nur mittels akribischer Untersuchung unter der Lupe und unter hellem Licht gesehen werden kann - greift auch eine allfällige Anschuldigung deiner Person wegen evtl. versuchter arglistiger Täuschung des Käufers nicht wirklich... Denn - Du hast dat Ding selber ja niemals so genau mit der Lupe betrachtet... Und etwas anderes kann dir der Käufer nicht nachweisen... Muss er aber!!!
Der interesannte Punkt ist aber - wohin das "Pendel" bei diesen Verkäufen schwingt... Bei Einkäufen von gewerblichen Verkäufern kann der Käufer behaupten - er hätte eine "mangelhafte" Ware erhalten... Der Verkäufer hat dann die Beweislast und muss dann die Unversehrtheit der Warte bis NACH der Transportkette beweisen... Bei Privatverkäufen gerifft aber diese verschärfte Produkthaftungsspflicht nicht!!! Ergo muss dir der Knabe beweisen - dass der Schaden schon bestand - als Du ihm die Zwirbel geschickt hast! Es wär denn auch noch interessant nach welchen Konditionen Du ihm die Zwirbel geschickt hast... Hast Du die Konditionen vereibart... Hat er den Transport bezahlt... Lieferst Du ihm nämlich explizit "ex Works" - also von Dir aus - dann trägt er das Risiko des Transports... Bist Du für den Transport verantwortlich - dann bist Du für eine ordentliche Anlieferung der Ware verantwortlich...
Und jetzt wird es interessant - Bei all den Ebay Käufen bei privaten Varkäufern geht der Käufer IMMER ein erhöhtes Haftungsrisiko ein!!! Darum schauen all die vielen Verkäufer - welche die Ebay Deals so quasi "semi - professionell" abwickeln - dass sie ja nicht als "gewerbetreibender Verkäufer" gelistet werden... Denn - so bald - ein solcher Verkäufer seine Deals professionel gewerblich macht - greift nicht nur die Steuerfaust des States - sondern auch die verschärfte Produktehaftung!
Das einzige "Druckmittel" welches solche "Beutelschneider" haben - Ist die negative Bewertung bei Ebay... Und darum stellen sich hier nun folgende Fragen:
Dealst Du häufig auf Ebay? Wenn JA - Danbn kann eine negative Bewertung natürlich evtl. hinderlich sein... Wenn NEIN - Dann kann dir die Sache sonstwo vorbei gehen...
Und somit wäre meine Vorgehensweise ganz klar:
Schreib den Kolleschen:
- Rückgabe der Uhr - mit Rückerstattung des Kaufpreises möglich... ABER - vorbehältlich einer optischen Prüfung durch dich nach Erhalt - und nur bei Überbnahme der Transportkosten durch ihn! Also - Rücklieferung der Uhr gemäss CIP (Carriage Insurance Paid) gemäss Incoterms 2011 - an dein Domizil!
Sehen wir die Sache relaistisch - Solche Jungs wollen keine Prozesse und auch keinen Rechtsstreit! Solche Jungs wollen auf die schnelle noch etwas aus dir rauspressen! Zeig ihm dass er bei dir keine "Schnitte" machen kann und empfiehl ihm dass er seine nächste Uhr bei SATURN kaufen möge... Denn - solche Jungs brüstzen sich damit Dinge für "lau" oder sogar für "umme" gekriegt zu haben...
Just my little 2 cents...
Roger
vielen dank für den ausführlichen rat, roger.
ich hatte ihm folgendes gesendet - bevor ich deinen rat mit den besonderen bedingungen bzgl. der rückerstattung las:
hallo ...,
also ich habe eben gerade mit frau ... telefoniert und sie sagte mir, dass ich mit gutem gewissen behaupten darf, eine "neue und ungetragene" uhr verkauft zu haben.
dieser "fehler", worauf du die ganze zeit rumreitest, sei mit dem bloßen auge gar nicht zu sehen!
frau ... selbst musste eine lupe nehmen, um zu sehen, dass da was nicht in ordnung sei.
und den verkaufspreis findet sie ebenfalls absolut fair und angemessen. sie selbst bezeichnet die uhr auch als absolut neuwertig. das waren ihr worte!
ich schlage dir nun folgendes vor: schicke mir die uhr einfach wieder zurück und ich erstatte dir dein geld zurück!
mit freundlichen grüßen
...
mal sehen, was er jetzt darauf antwortet ...