Beiträge von 47Ronin

    Hallo Freunde,


    kennt jemand den Händler http://www.watchesstoreonline.com, und hat evtl. irgendwelche Erfahrungen machen können?


    Dieser Händler hat ziemlich günstige Seikos - auch viele Grand Seikos - im Angebot. Er bietet jedoch keine Kaufabwicklung mit Paypal an - somit leider keinen Käuferschutz. Es steht zwar auf der Seite "Verified by Visa", ich habe aber keine Ahnung, ob Visa auch so was wie einen Käuferschutz wie Paypal anbietet.


    Was meint Ihr dazu?


    Viele Grüße!

    heute durfte ich meine uhr vom zoll abholen - bekam einen anruf.


    ärgerlich ist, dass sie zum einen die schutzfolie, die um das gehäuse herum gewickelt war verloren haben - "wir mussten doch fotos machen und bla bla" -, und zum anderen ich später zuhause microkratzer am gehäuseboden entdeckt habe.


    weiß echt nicht, ob ich mich freuen oder ärgern soll ...

    hallo freunde,


    vielen dank für die vielen tipps und die wünsche, dass es gut ausgeht.


    ich habe heute zuerst mit dem zoll telefoniert. die haben mir gesagt, dass sie fotos von der uhr gemacht hätten und sie zur echtheitsüberprüfung zu seiko-deutschland gesendet hätten. es könnte sein, dass seiko-deutschland die uhr anfordern würde, dann würde das ganze ca. zwei wochen dauern, so der zoll-beamte.


    danach telefonierte ich mit seiko-deutschland. dort hat man mir gesagt, ich solle erstmal abwarten, was die überprüfung ergibt.
    ob ich die uhr bekommen würde, falls sie echt ist, konnte man mir allerdings nicht bestätigen, das wusste die dame am telefon nicht.


    dann habe ich mir die ganzen älteren forum-threads durchgelesen, die dieselbe problematik beinhalten - vielen dank an lecannet, der sie hier postete!
    dort hab' ich erfahren, dass seikos markenrechte von der anwaltskanzlei meissner bolte & partner gbr in münchen vertreten werden. ich rief dort an und schilderte mein problem - und was das mit dieser "parallel-import"-geschichte genau gemeint ist. die nette dame am telefon sagte mir, dass es bei der ganzen sache nur darum ginge, zu überprüfen, ob es sich um ein original oder eine fälschung handeln würde. wenn es eine originale seiko sein sollte, gäbe es keinerlei probleme, und ich würde die uhr anschließend bekommen. das klang sehr beruhigend ...


    tja, mal schauen, was als nächstes passiert. ich werde darüber schreiben.


    viele grüße!

    "Parallelimport


    Als Parallelimport bezeichnet man den meist gewerblichen Import von im Ausland produzierten Waren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde. Das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland wird dabei absichtlich umgangen, weil sich die Ware im Ausland aufgrund der Preispolitik des Herstellers oder steuerlichen Unterschieden günstiger erwerben lässt.


    In der Literatur wird zwischen Parallelimporten, Reimporten sowie lateralen grauen Importen unterschieden, die unter dem Begriff Arbitrageprozesse zusammengefasst werden können.


    Parallelimport tritt auf, wenn im Ursprungsland ein niedrigerer Preis verlangt wird als im Exportland.
    Demgegenüber werden beim Reimport die im Exportland günstig erworbenen Waren wieder reimportiert.
    Laterale Grauimporte entstehen zwischen zwei Exportländern mit großen Preisunterschieden.


    Parallel- und Reimport stellt also den Verkauf eines Produktes durch einen unautorisierten Großhändler in einem anderen Markt als dem vom Hersteller beabsichtigten Markt dar.[1]


    Parallelimportierte Waren können günstiger auf dem heimischen Markt angeboten werden und untergraben das Vertriebsnetz des Herstellers. Die Preisdifferenzierung der Unternehmen erfordert, dass die einzelnen Teilmärkte voneinander isoliert werden können, dies trifft vor allem auf die räumliche bzw. geographische Preisdifferenzierung zu. Der Gewinn aus Preisdifferenzierung kann allerdings durch Arbitrageprozesse bedroht werden, wenn Konsumenten aus Hochpreisländern Zugang zum Markt eines Niederpreislandes bekommen. Dies zeigt sich besonders stark im Bereich der Pharmaindustrie.[2] Unternehmen versuchen daher in der Regel, mit Hilfe von patent-, urheber- oder markenrechtlichen Bestimmungen den Parallelimport zu unterbinden.


    Rechtlich gesehen befindet sich Parallelimport oft im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsrecht und dem Recht auf geistiges Eigentum. So sollen beispielsweise durch Artikel 82 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Einschränkungen im Handel unterbunden werden.[3] Andererseits wird durch das Prinzip der regionalen Erschöpfung Parallelimport in den EU-Raum unterbunden.[4]


    In Ländern mit einem hohen Preisniveau (z. B. der Schweiz) kaufen die Leute besonders gerne direkt im angrenzenden Ausland ein, da der Preisvorteil zum Teil immens sein kann (etwa bei Autos, Traktoren oder Medikamenten). Gerade in der Schweiz gibt es viele rechtliche Einschränkungen beim Import. So sind gemäß dem Kodak-Entscheid des schweizerischen Bundesgerichts Parallelimporte patentrechtlich geschützter Güter gegen den Willen des Patentinhabers grundsätzlich unzulässig. Die Verweigerung von Parallelimporten kann jedoch gegen das Kartellgesetz verstoßen. Medikamente müssen in der Schweiz separat zugelassen sein, bevor sie importiert werden dürfen."


    _________________________________________


    Das trifft doch irgendwie alles nicht zu, oder ...?
    Ich hoffe nur, dass es sich wirklich nur um eine Echtheitsüberprüfung handelt und nicht - wie vom Zoll gestern angedeutet - um irgendwelche rechtlichen Dinge wie "Parallel-Import" und sonstiges.

    jetzt gerade hatte ich jemanden ganz anderen am telefon bei seiko-deutschland. der hat mir doch tatsächlich gesagt, dass es richtig sei, dass ich keine seiko-uhr aus dem ausland kaufen dürfte - egal, ob dieses modell in deutschland erhältlich ist oder nicht. nur seiko-deutschland dürfe seiko-uhren in deutschland verkaufen.


    was soll das? - geht's noch?


    und einspruch kann ich nur gegen einen bescheid einlegen, den ich demnächst vom zoll bekommen werde.

    LeCannet: habe eben gerade seiko-deutschland angerufen, um gegen diesen einbeziehungsbescheid widerspruch einzulegen - wie du mir dafür geraten hast.
    die wussten echt nicht, was ich von denen will. ich solle doch morgen nochmal anrufen, um mit dem vertriebsleiter zu sprechen ...
    :)

    KEd: ja, das kannte ich auch aus den foren, dass seikos zur echtheitsüberprüfung zurück gehalten werden.
    aber die vom zoll waren schon genervt, mir zum fünften mal zu erklären, dass dies was anderes sei - seiko hätte angeblich seit letztem jahr eine neue regelung: "seiko-uhren dürften nur von autorisierten händlern aus dem jeweiligen land verkauft werden. und man darf keine seiko aus dem ausland kaufen!", so der zoll-beamte.
    entweder hat der mal so richtig keine ahnung, oder was weiß ich ...

    Ich habe mich mit Seiko-Deutschland bereits in Verbindung gesetzt - die konnten mir am Telefon auch nicht weiterhelfen. Die Dame am Telefon musste zuerst jemanden fragen, um mich dann zurück zu rufen. Dann erzählte sie mir lediglich, dass sie mir nicht weiter helfen könne. Ich müsste abwarten, was das Zollamt entscheidet, nachdem sie ebenfalls mit Seiko korrespondiert haben.


    Nun habe ich aber auch Seiko-Deutschland eine Mail geschrieben - mal sehen, was sie mir antworten werden ...

    Hallo Freunde,


    ich habe mir am 10. Februar auf einer japanischen Internet-Seite eine limitierte SEIKO SBDX012 gekauft, weil sie in Deutschland nicht erhältlich war.
    Heute war ich mit der Rechnung beim Zollamt, um die entsprechenden Einfuhrabgaben zu leisten und die Uhr mitzunehmen.
    Allerdings hieß es vom Zoll: "Die Uhr ist beschlagnahmt! Wir dürfen Ihnen die Uhr nicht übergeben. Das ist Parallel-Import - sie dürfen diese Uhr nicht aus Japan kaufen!"


    Was soll das? - wieso darf ich als Privatkunde keine Seiko-Uhr aus Japan bestellen?
    "Parallel-Import"? - trifft so was nicht auf Händler zu?
    Was kann ich denn jetzt tun? - kennt sich jemand mit so einer Problematik aus?


    Viele Grüße
    Ronin

    Noch viel schöner ist aber die Boutique Edition.
    Wieder mal ein Schlag ins Gesicht für die Konzis


    hier sind die beiden - die "special edition" und die "normale":
    [warnbox]Bildgröße beachten ! ! [/warnbox]
    quelle: watch-insider.com


    was genau ist denn "noch viel schöner"? :grb: