Bucht wird immer ungeheuerlicher!

  • Zitat

    Original von Emil


    Dennoch zum Abschluss; auch wenn es sich naiv und blöd anhört, aber "der Ehrliche" mit dem richtigen Anwalt kommt am Ende weiter. Den Betrüger beutelt es irgendwann.


    Das gefällt mir wieder....Danke!

  • Nun noch mal die Auflösung zum "Tathergang" auf moralischer Seite :flag::


    Wie beschrieben, habe ich die Uhr (WIRKLICH, auch wenn"s in dieser hohen Lounge für unmöglich gehalten wird ;)) im Glauben an die Echtheit ersteigert. Mit dem einzigen wirklichen Erkennungsmerkmal, nämlich der angeführten Werks.Nr 2671, konnte ich nix anfangen (mir reichte bislang schon die Quälerei mit den ganzen Ref.Nr.). Die (miesen) Fotos machten auf mich den Eindruck, eine zwar abgerockte, aber echte Uhr von einem etwas unbedarften Privatmann zu sehen. Daher erschien mir auch der Preis, der wie geschrieben in den letzten Sek. ja immer nach stark nach oben gehen kann, wegen des Zustands nicht sooooo ungewöhnlich.
    Nachdem Bäda hier von den Werksschmufix berichtete, nahm der Verkäufer erneut Kontakt zu mir auf. Ihr müsst nicht denken, dass Ich ihm da schon die Pistole auf die Brust gestzt habe, nein nein. m Gegenteil: ich informierte ihn während eines Tel.Gesprächs bzgl. der Uhr und erklärte mich zu einer Beilegung ohne jegliche Konsequenzen bereit. Erst dann kam der "Hammer": ER bestand auf Abnahme (wußte natürlich bis dahin nicht von meiner Tätigkeit...). Erst dann sah ich mich gezwungen, ihn die hier nun 14seitig diskutierte Pistole auf die Brust zu setzen.
    Von mir aus hätte alles im Sande ohne Zahlung eines Cents von beiden Seiten verlaufen können, zumal ich genug anderweitige Beschäftigung habe und nicht gerade von Langeweile gequält bin, aber er wollte es mit diesem erhalten wohl nicht anders, oder?

  • Zitat

    Original von Mr.Rolex
    Erst dann sah ich mich gezwungen


    Niemand hat Dich gezwungen. Du hättest schlicht und ergreifend nicht bezahlt und alles wäre im Sande verlaufen. Es war Deine freie Entscheidung. Oder möchtest Du mich glauben machen, der Verkäufer hätte im vollen Bewutsein, daß es sich um ein Plagiat handelt, es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen, wenn Du nicht zahlst? Es war wohl eher das Gefühl bei Dir "Wenn er glaubt, sich mit mir anlegen zu müssen, kann er das haben! Er wird schon sehen, was er davon hat!" Wer souverän über den Dingen steht, hat solche Spielchen nicht nötig.

  • Zitat

    Original von mz5
    Niemand hat Dich gezwungen. Du hättest schlicht und ergreifend nicht bezahlt und alles wäre im Sande verlaufen. Es war Deine freie Entscheidung. Oder möchtest Du mich glauben machen, der Verkäufer hätte im vollen Bewutsein, daß es sich um ein Plagiat handelt, es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen, wenn Du nicht zahlst? Es war wohl eher das Gefühl bei Dir "Wenn er glaubt, sich mit mir anlegen zu müssen, kann er das haben! Er wird schon sehen, was er davon hat!" Wer souverän über den Dingen steht, hat solche Spielchen nicht nötig.


    Seinen tel. Angaben Angaben zufolge, die Du nun einmal nicht hören konntest, wollte er genau das aber tun und darüberhinaus das übliche Spielchen von wegen eBay Nichtabnahme melden etc.
    Eine wahre Souveränität kennzeichnet sich meinem Ermessen nach immer noch dadurch, nicht alles mit sich machen zu lassen. Wer stets klein beigibt, kann zumindest in diesem Leben nicht allzuviel erreichen...

  • Zitat

    Original von Mr.Rolex
    Wer stets klein beigibt, kann zumindest in diesem Leben nicht allzuviel erreichen...


    Damit hast Du Dich meines Erachtens - insbesondere wenn man den Kontext dieser Aussage berücksichtigt - hinreichend präzise selbst charakterisiert. *)


    --
    *) demzufolge werde ich mich aus dieser Diskussion jetzt verabschieden.

  • Ach, kratzt Euch doch alle noch die Augen hier aus :rolleyes:!


    Einem der von vornherein darauf aus ist, einem Anbieter eins reinzuwürgen und den großen Max gibt, kann man durchaus kritisch gegenüberstehen (auch wenn das Recht rein formal auf seiner Seite ist).
    Demjenigen in den Rücken zu fallen, der unwissend ein als Original charakterisiertes Fake erworben hat, anfangs nicht mal vom Verkäufer die Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz, sondern vergeblich nur Beilegung des Ganzen verlangte und dann auch noch auf einen derart fiesen "Schachzug" des Anbieters in Form des Abnahmeverlangens gestossen ist (auch wenn es geradezu ein Wunder wäre, wenn er diese Abnahme gerichtlich durchkriegt), empfinde ich als äußerst armselig.


    Und jetzt gibt"s für mich bei dem vergifteten Klima hier nur noch eins: :wech:

  • Spinnen wir die Geschichte doch nach der großmännischen Ansicht von mz5 mal ein wenig weiter:
    was wäre wohl passiert, wenn ich nach Gutsherrenart einfach ohne weitere Reaktion nicht bezahlt hätte?
    Die schöne Uhr stünde längst wieder in der Bucht. Höchstwahrscheinlich würde sie ein Gutgläubiger zu einem vielleicht noch viel höheren Betrag erwerben. Zumindest das kann sich nunmehr wohl kaum noch ereignen; der potentielle Bieter wird dankbar sein, mehr als nur ein paar Cent vor dem Totalverlust geschützt zu haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mr.Rolex
    Die schöne Uhr stünde längst wieder in der Bucht. Höchstwahrscheinlich würde sie ein Gutgläubiger zu einem vielleicht noch viel höheren Betrag erwerben. Zumindest das kann sich nunmehr wohl kaum noch ereignen;


    Die Uhr könnte dafür schon längst in der Galerie sein! :motz:


    Das kann sich jetzt ganz sicher nicht mehr ereignen!! :groll:

















    :flag:

  • OK, jetzt mal im Ernst:


    Aufgrund der Artikelbeschreibung hat er Anspruch auf ne echte.


    Der Artikelbeschreibung (die eindeutig bis auf die Kalibernummer ist) hebt als Garantiezusage den evtl. vorhandenen Gewährleistungsauschluss auf.


    Wenn der VK keine echte liefern kann, dann gibts SE wegen Nichterfüllung.


    Verlieren kann er das wohl kaum, und an prozessuale Wahrheit glaub ich schon lange nimmer.


    Soweit so gut.


    Wenn er = Käufer nicht wusste dass er auf ein Fake bietet (was ich ned glauben kann) dann ists OK, dem die Löffel langzuziehen.


    Wenn er wußte oder ahnte dass es ein Fake ist, dann hätte ne Meldung an eBay gereicht. Ich für meinen Teil würde privat für mich keinen SE wegen Nidhterfüllung einklagen, da mir das zu doof wäre.


    Ausnahme: einer ärgert mich, dann...



  • IMHO ein gutes Schlußwort :kaffee: