ein bisserl geld könnte man dabei auch verlieren, am rande angemerkt.
von einem guten ruf als RA mal ganz abgesehen.
ein bisserl geld könnte man dabei auch verlieren, am rande angemerkt.
von einem guten ruf als RA mal ganz abgesehen.
ZitatOriginal von RufusMücke
ein bisserl geld könnte man dabei auch verlieren, am rande angemerkt.
von einem guten ruf als RA mal ganz abgesehen.
Achso, und hunderte von Abzockern oh sorry, ich meinte Abmahner, haben dagegen einen Top-Ruf? Is schon klar...
Bisher hat"s demselbsigen meiner Wenigkeit zumindest noch nicht geschadet... :G; motiviert eher gegenteilig diejenigen, die auf sowas wirklich reingefallen sind und vorab zahlten, dagegen vorzugehen und nicht alles mitzumachen.
Bist Du einer von denen?
es soll ja RAs geben, die sich mit sowas über Wasser halten müssen, Stephan, hab ich jedenfalls schon mal so gehört....
uuuups, Stefan, na dann.
Don Quichote?
absolut
Ich finds gut, egal aus welcher Motivation heraus.
Man soll nie versuchen die Oberficker zu f****en.
ZitatOriginal von RufusMücke
uuuups, Stefan, na dann.
Selbst wenn es denn solche RAe geben sollte, die sich vorwiegend derartigen wirklichen Problemen des kleinen (na ja, bei ner Rolex wohl doch wieder untertrieben...) Mannes widmen, scheint mir das immer noch wesentlicher angenehmer und erträglicher als nix zu tun zu haben, oder... ;)!?
ZitatOriginal von insoman
hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????
Solange keine Kohle fließt, verliert man dabei ja nichts. Aber ne Anzeige wegen Betrug kann einem nackten Mann doch auch z.B. gemeinnützige Tätigkeit einbringen (oder als Ausgleich Haft???)[/quote]
jo, aber Antonfreund will auf ein ZIVILVERFAHREN hinaus, sprich: man darf erstmal wegen der Gichtskosten in Vorlage treten - es sei denn die RSV zieht mit....
und Du glaubst doch wohl nicht, dass die STA sich für solche Kinderkacke interessiert...[/quote]
...ich dachte nicht gerade an ein Zivilverfahren, alleinig schon, wenn jemand diesem Ar... fundiert die Hose in Brand treten kann , finde ich das sehr respektabel, denn diese Fakeverkäufer leben doch von der Ahnungslosigkeit der Ahnungslosen und von der Angst, daß sich eh schon keiner wehrt...
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
Worum gehts hier eigentlich? Wer jemand etwas gegen Fakeverkäufer tun wil, so soll er es tun.
Ich würde dann aber bei dem ganzen Gebabbel hier auch gern mal Resultate sehen.
ZitatOriginal von watoo
Worum gehts hier eigentlich? Wer jemand etwas gegen Fakeverkäufer tun wil, so soll er es tun.
Ich würde dann aber bei dem ganzen Gebabbel hier auch gern mal Resultate sehen.
ZitatOriginal von Sami
Also ich sehe diese Art der Formulierung als sehr gewagt an. Du drohst Ihm mit einem empfindlichen Übel -hier Zivilklage und Strafanzeige- und erfüllst selbst in diesem Moment den Tatbestand der Nötigung. Ich denke, dass hier bei uns in der BRD immer noch der Strafverfolgungszwang besteht. Dem solltest Du jetzt einfach nachkommen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der zivilrechtliche Weg kann danach immer noch beschritten werden.
Just my 2 cents
Strafverfolgungszwang besteht doch nur für Polizei oder Behörden.
Upps.......ich bin weg
ZitatOriginal von Sami
Also ich sehe diese Art der Formulierung als sehr gewagt an. Du drohst Ihm mit einem empfindlichen Übel -hier Zivilklage und Strafanzeige- und erfüllst selbst in diesem Moment den Tatbestand der Nötigung. Ich denke, dass hier bei uns in der BRD immer noch der Strafverfolgungszwang besteht. Dem solltest Du jetzt einfach nachkommen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der zivilrechtliche Weg kann danach immer noch beschritten werden.
Just my 2 cents
Nene, die ledigliche Ankündigung einer Strafanzeige in diesem Rahmen verwirklicht nicht einmal den TB einer Nötigung (vgl. z.B. Schönke/Schröder, § 240), zumal hier von einem rechtlich erlaubten Verhalten die Rede ist. Darüberhinaus wäre schon fraglich, inwieweit die Anführung potentieller Konsequenzen überhaupt ein zur Nötigung erforderliches Übel darstellt.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Rolexios
Zusatztipp:
Ich würde dem Anbieter gleich noch androhen, den Inhaber der Marke (konkret: die ROLEX S.A., Genf) über dieses Angebot zu informieren. Weil genanntes Unternehmen die MARKENRECHTE (an der Marke "ROLEX") innehat, kann es - und nur es - auch gegen den Anbieter vorgehen.
Grüsse
ROLEXIOS
ZitatAlles anzeigenOriginal von Mr.Rolex
Kurze Info zum Stand der Dinge:
Habe vorhin folgende Mail des "Experten" erhalten:
"Hallo! Ihnen waren doch die Bedingungen bekannt(keine Rücknahme und keine Garantie)wieso bieten Sie dann mit?wenn Sie sich nicht sicher sind.
Sie sind mit der Abgabe eines Gebots einen rechtlichen Kaufvertrag eingegangen und haben diese Bedingungen akzeptiert."
Meine Reaktion:
"Sehr geehrter Herr XY,
die Grundbedingung jeglichen Handels in der gesamten Bundesrepublik basiert auf dem ausschließlichen Anbieten ORIGINALER Ware. Der Handel mit Plagiaten verwirklicht neben den zivilrechtlichen Konsequenzen, wie zuvor erwähnt, den Straftatbestand eines Betrugs, dem auch in diesem Fall nachgegangen wird. Wir sprechen desweiteren hier nicht von Rücknahme oder Sachmängelhaftung. Auf zivilrechlicher Ebene stellt ein Ihrer Auktionsbeschreibung entsprechendes Angebot eine arglistige Täuschung dar (Offerte eines Plagiats als Original). Sie haben sich durch den hier unzweifelhaft zustandegekommenen Vertrag dazu verpflichtet, eine Rolex Datejust Stahl/Gelbgold mitsamt eines Originalwerks ("Rolex-Kaliber") zu liefern. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind bzw. durch die in der Auktion angebotene Uhr offensichtlich nicht nachkommen können, fordere ich Sie hiermit auf, gegen meinerseitiger Entrichtung des Kaufpreises in Höhe von 432,08 EUR ein Originaladäquat zu liefern oder aber die mir bei der Beschaffung eines solchen Adäquats entstehenden Kosten zu erstatten. Sollte eine einvernehmliche Lösung auf diesem Wege nicht zu erzielen sein, werde ich die aufgeführten Ansprüche zivilrechtlich geltend machen müssen und selbstverständlich umgehend Strafanzeige erstatten."
Ganz großes Kino.
Also wenn man einem Übeltäter mitteilt daß er eine Straftat begangen hat und ihm zur Information bringt daß es dafür eine Anzeige geben wird ist es definitiv keine Nötigung - außer man verlangt Geld dafür daß man die Anzeige unterläßt.
Ich denke nur die Anzeige müsste auf versuchten gewerbsmäßigen Betrug lauten. Versuch deshalb weil ja Mr.Rolex wusste daß es ein Fake ist (d.h. er konnte nicht betrogen werden) aber indem in ebay mehrere potentielle Kunden angesprochen wurden wurde versucht diese zu betrügen. Hat der Anbieter wie geschildert so etwas schon öfters gemacht in Gewinnabsicht liegt Gewerbsmäßigkeit vor und es gibt einen höheren Strafrahmen.
Resultate gibt es aber nicht so schnell, das wird schon ein paar Monate dauern, dafür sind die Ergebnisse dann sehr effizient.
Allerdings würde mich der Ausgang eines evtl. Zivilverfahrens auch interessieren.
Lg
Gibt's was Neues?
ZitatOriginal von Mücke
Gibt's was Neues?
Ne, noch nicht! Ich glaub, der geht erst mal in sich und denkt ein bissel nach.