Bucht wird immer ungeheuerlicher!

  • Zitat

    Original von RufusMücke
    ein bisserl geld könnte man dabei auch verlieren, am rande angemerkt.


    von einem guten ruf als RA mal ganz abgesehen.


    Achso, und hunderte von Abzockern oh sorry, ich meinte Abmahner, haben dagegen einen Top-Ruf? Is schon klar... :lol:


    Bisher hat"s demselbsigen meiner Wenigkeit zumindest noch nicht geschadet... :G; motiviert eher gegenteilig diejenigen, die auf sowas wirklich reingefallen sind und vorab zahlten, dagegen vorzugehen und nicht alles mitzumachen.

  • es soll ja RAs geben, die sich mit sowas über Wasser halten müssen, Stephan, hab ich jedenfalls schon mal so gehört....

    Gruß Stefan :insoman:


    Im Knast bringt es nichts mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft :bgdev:

  • Zitat

    Original von RufusMücke
    uuuups, Stefan, na dann. :G


    Selbst wenn es denn solche RAe geben sollte, die sich vorwiegend derartigen wirklichen Problemen des kleinen (na ja, bei ner Rolex wohl doch wieder untertrieben...) Mannes widmen, scheint mir das immer noch wesentlicher angenehmer und erträglicher als nix zu tun zu haben, oder... ;)!?

  • Zitat

    Original von insoman




    hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????


    Solange keine Kohle fließt, verliert man dabei ja nichts. Aber ne Anzeige wegen Betrug kann einem nackten Mann doch auch z.B. gemeinnützige Tätigkeit einbringen (oder als Ausgleich Haft???)[/quote]



    jo, aber Antonfreund will auf ein ZIVILVERFAHREN hinaus, sprich: man darf erstmal wegen der Gichtskosten in Vorlage treten - es sei denn die RSV zieht mit....



    und Du glaubst doch wohl nicht, dass die STA sich für solche Kinderkacke interessiert...[/quote]




    ...ich dachte nicht gerade an ein Zivilverfahren, alleinig schon, wenn jemand diesem Ar... fundiert die Hose in Brand treten kann :motz:, finde ich das sehr respektabel, denn diese Fakeverkäufer leben doch von der Ahnungslosigkeit der Ahnungslosen und von der Angst, daß sich eh schon keiner wehrt... :pistolero:

  • Worum gehts hier eigentlich? Wer jemand etwas gegen Fakeverkäufer tun wil, so soll er es tun.


    Ich würde dann aber bei dem ganzen Gebabbel hier auch gern mal Resultate sehen.

  • Zitat

    Original von Sami


    Also ich sehe diese Art der Formulierung als sehr gewagt an. Du drohst Ihm mit einem empfindlichen Übel -hier Zivilklage und Strafanzeige- und erfüllst selbst in diesem Moment den Tatbestand der Nötigung. Ich denke, dass hier bei uns in der BRD immer noch der Strafverfolgungszwang besteht. Dem solltest Du jetzt einfach nachkommen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der zivilrechtliche Weg kann danach immer noch beschritten werden.


    Just my 2 cents


    Strafverfolgungszwang besteht doch nur für Polizei oder Behörden.


    Upps.......ich bin weg :wech:

  • Zitat

    Original von Sami


    Also ich sehe diese Art der Formulierung als sehr gewagt an. Du drohst Ihm mit einem empfindlichen Übel -hier Zivilklage und Strafanzeige- und erfüllst selbst in diesem Moment den Tatbestand der Nötigung. Ich denke, dass hier bei uns in der BRD immer noch der Strafverfolgungszwang besteht. Dem solltest Du jetzt einfach nachkommen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der zivilrechtliche Weg kann danach immer noch beschritten werden.


    Just my 2 cents


    Nene, die ledigliche Ankündigung einer Strafanzeige in diesem Rahmen verwirklicht nicht einmal den TB einer Nötigung (vgl. z.B. Schönke/Schröder, § 240), zumal hier von einem rechtlich erlaubten Verhalten die Rede ist. Darüberhinaus wäre schon fraglich, inwieweit die Anführung potentieller Konsequenzen überhaupt ein zur Nötigung erforderliches Übel darstellt.



  • :gaehn:


  • Ganz großes Kino. :respekt:

  • Also wenn man einem Übeltäter mitteilt daß er eine Straftat begangen hat und ihm zur Information bringt daß es dafür eine Anzeige geben wird ist es definitiv keine Nötigung - außer man verlangt Geld dafür daß man die Anzeige unterläßt. ;)


    Ich denke nur die Anzeige müsste auf versuchten gewerbsmäßigen Betrug lauten. Versuch deshalb weil ja Mr.Rolex wusste daß es ein Fake ist (d.h. er konnte nicht betrogen werden) aber indem in ebay mehrere potentielle Kunden angesprochen wurden wurde versucht diese zu betrügen. Hat der Anbieter wie geschildert so etwas schon öfters gemacht in Gewinnabsicht liegt Gewerbsmäßigkeit vor und es gibt einen höheren Strafrahmen.


    Resultate gibt es aber nicht so schnell, das wird schon ein paar Monate dauern, dafür sind die Ergebnisse dann sehr effizient.


    Allerdings würde mich der Ausgang eines evtl. Zivilverfahrens auch interessieren.


    :wink:
    Lg