Bucht wird immer ungeheuerlicher!

  • Zitat

    Original von insoman




    hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????


    Wer sagt das!? Kleiner Schwank aus meinem Leben: Ein Anbieter hat unlängst in der Bucht zur Kennzeichnung seiner vermeintlichen Sub LV mal wieder Bilder eines anderen professionellen und seriösen Händlers reingesetzt. Zur Übergabe traf ich den Kleinganoven (sah auch noch wie einer aus) am Bahnhof. Ich wunderte mich schon sehr, dass er weder eine Tasche noch eine Tüte oder ähnliches dabei hatte (Uhr sollte nämlich lt. Auktionstext kompl. mit Box, Zerti etc. sein). Er lotste mich in eine Kneipe (Spelunke eher passend...) und holte die Uhr ohne alles aus der Hosentasche!!! Zur Belohnung wegen ds misen Umfelds war die LV sogar übergrün, da neben Lünette gleich noch das ZB in dem Ton war :bash::G!
    Nachdem ich diesem Wesen klarmachte, welche Konsequenzen auf ihn zukommen werden, holte er ein dickes Bündel (echter!!!!) 50er und 100er aus der anderen Hosentasche (schätze mindestens 2000 €) und erstatte leicht ängstlich sofort und ohne Widerrede sämtliche von mir in Rechnung gestellten Kosten. Soll heißen: neben dem wohl immer stärker notwendigen "Ausrotten" solcher Gauner aus Gründen eines sichereren Handels ist durchaus auch der monetäre Aspekt nicht zu vernachlässigen... ;)

  • [:bash:[/quote]




    hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????[/quote]


    Solange keine Kohle fließt, verliert man dabei ja nichts. Aber ne Anzeige wegen Betrug kann einem nackten Mann doch auch z.B. gemeinnützige Tätigkeit einbringen (oder als Ausgleich Haft???)

    "Mein Vater ist ein richtiger Angsthase!"


    "Warum denn das?"


    "Immer wenn Mami nicht da ist, schläft er bei der Nachbarin!"
    :respekt:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von insoman




    hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????


    Vorneweg: Es ist natürlich eine :mc:erei, Fakes zu verkaufen.


    Aber: gerade in der Bucht ist das doch ein Kampf gegen Windmühlen. Und auch der "Gutgläubige, der gerade seine Kronensammlung beginnen wollte", muss sich überlegen, ob er mehrere Hundert Euro für eine Ware ungeprüft ausgibt und ob er überhaupt bei jemandem mitbietet, der gerade mal die 2. Auktion am Laufen hat. :grb::grb:

  • Zitat

    Original von Giaccomo
    [:bash:




    hast Du schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen ????[/quote]


    Solange keine Kohle fließt, verliert man dabei ja nichts. Aber ne Anzeige wegen Betrug kann einem nackten Mann doch auch z.B. gemeinnützige Tätigkeit einbringen (oder als Ausgleich Haft???)[/quote]



    jo, aber Antonfreund will auf ein ZIVILVERFAHREN hinaus, sprich: man darf erstmal wegen der Gichtskosten in Vorlage treten - es sei denn die RSV zieht mit....



    und Du glaubst doch wohl nicht, dass die STA sich für solche Kinderkacke interessiert...

    Gruß Stefan :insoman:


    Im Knast bringt es nichts mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft :bgdev:

    Einmal editiert, zuletzt von insoman ()

  • Ist nicht schön wie diese Betrüger wissentlich Leute um ihr Geld bringen wollen.


    Aber:
    -Warum wird auf so etwas geboten wenn man kundig ist
    -sieht es für mich so aus als das man einfach mal mitgeboten hat, den Zugschlag bekommen hat und sich nun windend versucht sich aus der Sache zu Ziehen.
    -Sicherlich ist es lobend zu erwähnen das versucht wird den Faker eines auszuwischen, aber hat das Wirkung? Ich denke das für einen geflogenen Faker zwei neue dazukommen. Da muss Ebay was machen.
    -schon mal überlegt das der andere wirklich denkt er ist im Recht? Einfach mit ihm zum Konzi gehen und die Sache aufklären.


    viel Glück und das nächste mal etwas vorsichtiger Bieten. :pistolero:


  • Deswegen hat sich in der Bucht seit Gründung auch so viel geändert :G! Ebay schaut zu und greift nur in den mehr als offensichtlichen Fällen ein. Deren Ziel ist in erster Linie, die Angebotsprovision zu kassieren und gut.


    Windend aus der Sache ziehen!!?? Rechtlich ist mit der Abgabe des Höchstgebotes ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag bzgl. einer ORIGINALEN Rolex Datejust zustandegekommen. Sobald das Kriterium der Originalität nicht gewährleistet ist, trifft den Verkäufer die Verpflichtung dem Käufer gegen Entrichtung des KP a) ein entsprechendes gleichwertiges Orignal zu verschaffen oder b) die dem Käufer anfallenden Mehrkosten bei einer Ersatzbeschaffung zu erstatten.
    Problematisch kann das Ganze in solchen Fällen höchstens für dem deutschen Recht Unkundige sein. Auch kann ein Anfang, solchem Spuk in der Bucht Einhalt zu gebieten, ausschließlich durch solches Vorgehen erfolgen. Warum vorsichtiger bieten, wenn rechtlich bereits in mehrfacher Hinsicht der Handel mit Plagiaten aller Art verboten ist? Nur derjenige Anbieter, der einmal auf das passende Gegenüber traf, wird sich in Zukunft hüten, "Blender" zu verkaufen. Wie war das doch: nur das gebrannte Kind scheut das Feuer!

  • Zitat

    Original von Mr.Rolex


    Deswegen hat sich in der Bucht seit Gründung auch so viel geändert :G! Ebay schaut zu und greift nur in den mehr als offensichtlichen Fällen ein. Deren Ziel ist in erster Linie, die Angebotsprovision zu kassieren und gut.


    Windend aus der Sache ziehen!!?? Rechtlich ist mit der Abgabe des Höchstgebotes ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag bzgl. einer ORIGINALEN Rolex Datejust zustandegekommen. Sobald das Kriterium der Originalität nicht gewährleistet ist, trifft den Verkäufer die Verpflichtung dem Käufer gegen Entrichtung des KP a) ein entsprechendes gleichwertiges Orignal zu verschaffen oder b) die dem Käufer anfallenden Mehrkosten bei einer Ersatzbeschaffung zu erstatten.
    Problematisch kann das Ganze in solchen Fällen höchstens für dem deutschen Recht Unkundige sein. Auch kann ein Anfang, solchem Spuk in der Bucht Einhalt zu gebieten, ausschließlich durch solches Vorgehen erfolgen. Warum vorsichtiger bieten, wenn rechtlich bereits in mehrfacher Hinsicht der Handel mit Plagiaten aller Art verboten ist? Nur derjenige Anbieter, der einmal auf das passende Gegenüber traf, wird sich in Zukunft hüten, "Blender" zu verkaufen. Wie war das doch: nur das gebrannte Kind scheut das Feuer!



    mir bleibt es ein rätsel, wie man sich freiwillig mit so einem kram beschäftigen mag. klar,
    du wirst hier von vielen als hilfsscheriff gefeiert, vielleicht ist es das? oder geht es ums
    "rechthaben" als solches?


    :rolleyes:

  • Kurze Info zum Stand der Dinge:


    Habe vorhin folgende Mail des "Experten" erhalten:
    "Hallo! Ihnen waren doch die Bedingungen bekannt(keine Rücknahme und keine Garantie)wieso bieten Sie dann mit?wenn Sie sich nicht sicher sind.
    Sie sind mit der Abgabe eines Gebots einen rechtlichen Kaufvertrag eingegangen und haben diese Bedingungen akzeptiert."


    Meine Reaktion:
    "Sehr geehrter Herr XY,
    die Grundbedingung jeglichen Handels in der gesamten Bundesrepublik basiert auf dem ausschließlichen Anbieten ORIGINALER Ware. Der Handel mit Plagiaten verwirklicht neben den zivilrechtlichen Konsequenzen, wie zuvor erwähnt, den Straftatbestand eines Betrugs, dem auch in diesem Fall nachgegangen wird. Wir sprechen desweiteren hier nicht von Rücknahme oder Sachmängelhaftung. Auf zivilrechlicher Ebene stellt ein Ihrer Auktionsbeschreibung entsprechendes Angebot eine arglistige Täuschung dar (Offerte eines Plagiats als Original). Sie haben sich durch den hier unzweifelhaft zustandegekommenen Vertrag dazu verpflichtet, eine Rolex Datejust Stahl/Gelbgold mitsamt eines Originalwerks ("Rolex-Kaliber") zu liefern. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind bzw. durch die in der Auktion angebotene Uhr offensichtlich nicht nachkommen können, fordere ich Sie hiermit auf, gegen meinerseitiger Entrichtung des Kaufpreises in Höhe von 432,08 EUR ein Originaladäquat zu liefern oder aber die mir bei der Beschaffung eines solchen Adäquats entstehenden Kosten zu erstatten. Sollte eine einvernehmliche Lösung auf diesem Wege nicht zu erzielen sein, werde ich die aufgeführten Ansprüche zivilrechtlich geltend machen müssen und selbstverständlich umgehend Strafanzeige erstatten."

  • Deshalb gibt es Gefängnisse.


    Es geht auch darum daß Fakeverkäufer damit rechnen daß sich im Fall der Fälle kaum jemand traut etwas zu unternehmen, weil es aufwendig und mühsam ist ihn der Gerechtigkeit zuzuführen. Manche unternehmen schon vor lauter Peinlichkeit nichts ( die "mir kann soetwas nicht passieren Menschen";) oder aus Unwissenheit was man machen kann.
    Es ist ja nicht so daß der Staatsanwalt überall mitliest und gleich von sich aus tätig wird, und wo kein Kläger da auch kein Richter.


    Daher finde ich das Ganze eine interessante Taktik und angewandte Form der Zivilcourage wenn jemand sich die Mühe macht mal einen Fakeverkäufer zu ärgern. Wenn das mehr Leute machen wird es nämlich irgenwann für die Fakeverkäufer uninterressant und ärgerlich.


    Just my 2 cents... ;)

  • Zitat

    Original von maut
    mir bleibt es ein rätsel, wie man sich freiwillig mit so einem kram beschäftigen mag. klar,
    du wirst hier von vielen als hilfsscheriff gefeiert, vielleicht ist es das? oder geht es ums
    "rechthaben" als solches?


    :rolleyes:


    Was meinst Du, wie viele RAs in Deutschland auf sowas geradezu lauern! Wenn ich sehe, dass auf anderer Ebene utopische Abmahnungen wegen den größten Lächerlichkeiten rausgehen, halte ich das Vorgehen gegen solche Kaliber schon als äußerst angebracht. Was hat der Gemeinbürger von der Abmahnung des Kleinautohändlers X um die Ecke, weil er PS statt KW in die Anzeige der Dorfzeitung setzt!!!??? Andere vor Betrugmaschen zu schützen, bei denen es in vielen Fällen um mehrere Tausend € geht, halte ich zumindest für mehr als sinnvoll!



  • Sehr gut!


    Diesen Leuten muss der Kopf gewaschen werden!

    "Mein Vater ist ein richtiger Angsthase!"


    "Warum denn das?"


    "Immer wenn Mami nicht da ist, schläft er bei der Nachbarin!"
    :respekt:

  • Zusatztipp:


    Ich würde dem Anbieter gleich noch androhen, den Inhaber der Marke (konkret: die ROLEX S.A., Genf) über dieses Angebot zu informieren. Weil genanntes Unternehmen die MARKENRECHTE (an der Marke "ROLEX") innehat, kann es - und nur es - auch gegen den Anbieter vorgehen.


    Grüsse


    ROLEXIOS

    • Offizieller Beitrag


    Nicht schlecht, Herr Specht! :gut:


  • Sehr gut verfasst :gut:,allerdings bezweifle ich,das der Gurkenhals überhaupt versteht was du ihm damit mitteilen willst :bgdev:
    Harry

  • egal über Sinn und Unsinn:


    Meinen vollen Respekt Mr.Rolex dass er aus welchen Gründen auch immer einem mal den Kopf wäscht und sich nicht für dumm/dreist/ungläubig verkaufen lässt


    :verneig: :respekt:


    und zu Fake-Verkäufern: :maul: :maul: :maul: :pistolero:

    ero uno di quei figli sognatori adolescenti
    che non vogliono consigli e rispondono fra i denti
    Vaffanculo :alexus:

  • wenigstens ists ein kleiner schritt die bucht sauberer zu halten!! denn ebay kassiert die gebühren und der rest is egal...
    so einer wird dann hoff. nimmer was anbieten!! auch wenns n aufwand ist! verlieren tut man ja nix...ausser bissl zeit...also...meine seelische/moralische unterstützung hast du!! :gut: