Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Damit kannst du bei einer Kontrolle wenigstens sagen es sei ein Rettungsmesser und somit darfst du es führen :gut:


    btw: Hab mir wieder zwei Benchmades bestellt :bgdev: Meine Vitrine ist zwar voll aber irgend wo bekomme ich die unter :G

  • Zitat

    Damit kannst du bei einer Kontrolle wenigstens sagen es sei ein Rettungsmesser und somit darfst du es führen :gut:


    leider NEIN ,


    • Klappmesser nur dann, wenn die Klinge nicht mit einer Hand festgestellt werden kann.


    bei diesem ist der Daumenpin abschraubbar , das ist dann legal .

  • Heute gab es zwei Pakete vom Postboten für mich :jump::jump::jump:


    H&K Auto Axis Made by Benchmade USA





    Und das BM 940 mein neues EDC



    Das Lila kommt geil rüber mit S30V Stahl :gut:



    Und die neue Verpackung gefällt mir sehr gut



    Doch leider haben meine 22 Benchmades nun ein Platzproblem


  • @ Robert ,

    Zitat

    ............ ein berechtigtes Interesse

    die Berechtigung zum führen , regelt der § 42a .
    Das Interesse am retten wird dort nicht aufgeführt .



    das H&K Auto Axis Made by Benchmade USA und das BM 940 , würden mich schon in Versuchung führen ,
    aber bei mir ist aus persönlichen Gründen "Ausverkauf" angesagt :(

  • @ Robert ,

    die Berechtigung zum führen , regelt der § 42a .
    Das Interesse am retten wird dort nicht aufgeführt .



    das H&K Auto Axis Made by Benchmade USA und das BM 940 , würden mich schon in Versuchung führen ,
    aber bei mir ist aus persönlichen Gründen "Ausverkauf" angesagt :(


    Die Gesetzte sind meist Auslegungssache und hängen von der Person ab......



    Ohje kommt etwa Nachwuchs ? :lupe:


  • Schon länger mein täglicher Begleiter...
    Mit extra Gurtschneider sollte es mal brenzlig werden...
    Gruss Chris


    Wenn Du in Deutschland bist:


    Das Ding darfst Du nicht nur nicht führen, es ist sogar waffenrechtlich als verbotene Waffe klassifiziert.


    Verschluss zu Hause mindestens im B-Schrank.


    Haste doch - oder... :lupe:

  • @ Robert

    gekommen ist wirklich was , ................nämlich die Scheidung


    Ohnee. Das ist ärgerlich, habe ich bei meinen Eltern schon mit bekommen dürfen. Ich wünsche dir alles Gute und dass sie die Besitzverhältnisse alle sehr schnell klären. :troest:

  • Verboten sind die Messer nicht. Man darf sie nur nicht führen ohne ein berechtigtes Interesse, sprich beim Wandern darf man ein Einhandmesser dabei haben, zum shoppen in der Stadt nicht.


    Es geht um das einhändige öffnen und das das Messer durch einen Mechanismus festgestellt wird, der erst wieder gelöst werden muss. Ein Messer was man mit zwei Händen öffnen muss und verschließt darf man führen. Auch Messer die mit einer Hand aufgehen aber nicht verschließen, wie das UK PK von Spyderco.

  • Hallo,
    ich wäre da etwas vorsichtiger mit Äußerungen über verbotene Waffen. Was soll an dem Messer als verbotene Waffe klassifiziert sein? Desweiteren: Wenn verboten, dann ist auch der Besitz verboten. Also nützt auch der B-Schrank nichts.
    Das Messer kann Mann/Frau in Deutschland kaufen. Wenn Jemand ein Grund hat darf Er es auch führen.


    Gruß


    Marc

  • [/quote]Hallo,
    ich wäre da etwas vorsichtiger mit Äußerungen über verbotene Waffen. Was soll an dem Messer als verbotene Waffe klassifiziert sein? Desweiteren: Wenn verboten, dann ist auch der Besitz verboten. Also nützt auch der B-Schrank nichts.
    Das Messer kann Mann/Frau in Deutschland kaufen. Wenn Jemand ein Grund hat darf Er es auch führen.


    Gruß


    Marc[/quote]


    Im Gegenteil wäre ich eher anders herum vorsichtig. Wer hier etwas falsch interpretiert und mit zweifelhaften Gerätschaften angetroffen wird, kann mächtige Probleme bekommen. :lupe:


    Ok. Streitfall: Das Messer ist ein Einhandmesser wegen des Nippels zum Öffnen. Also wie ein Butterfly einhändig zu öffnen. Deshalb ginge ich davon aus, dass das Messer grds. ebenfalls verboten sei.


    Wenn es in Dt. offiziell verkauft wird - irre ich mich an der Stelle möglicherweise und streue mir Asche aufs Haupt. :bash: Dem gegenüber steht auch, dass Springmesser, einseitig geschliffen mit Klingenlänge bis 8,5cm ebenfalls nicht verboten sind. Obwohl auch mit nur einer Hand zu öffen. Vielleicht ist jemand hier so richtig schlau und kann Licht ins Dunkel bringen. :lupe:


    Was die Strafbarkeit des reinen Besitzes angeht, bin ich mir von der logischen Seite her auch nicht so ganz im Klaren. Jedoch schreibt Martini auf Seite 191, 18. Auflage nach meiner Interpretation sinngemäß: "B-Schrank, 0-Schrank bis 200Kg 5 Kurzwaffen/ verbotene Waffen". Auch hier gern Licht ins Dunkel.


    Und ich persönlich wäre bei sowas immer lieber eine Spur zu vorsichtig und hätte sowas erst gar nicht. :blume:

  • Hallo,
    ich wäre da etwas vorsichtiger mit Äußerungen über verbotene Waffen. Was soll an dem Messer als verbotene Waffe klassifiziert sein? Desweiteren: Wenn verboten, dann ist auch der Besitz verboten. Also nützt auch der B-Schrank nichts.
    Das Messer kann Mann/Frau in Deutschland kaufen. Wenn Jemand ein Grund hat darf Er es auch führen.


    Gruß


    Marc


    Dem letzten Satz hingegen möchte ich ganz entschieden widersprechen.


    Das Führungsverbot gilt für Einhandmesser generell (Länge unerheblich) und für feststehende Messer mit Klingenlänge > 12 cm.

  • Verboten sind die Messer nicht. Man darf sie nur nicht führen ohne ein berechtigtes Interesse, sprich beim Wandern darf man ein Einhandmesser dabei haben, zum shoppen in der Stadt nicht.


    Es geht um das einhändige öffnen und das das Messer durch einen Mechanismus festgestellt wird, der erst wieder gelöst werden muss. Ein Messer was man mit zwei Händen öffnen muss und verschließt darf man führen. Auch Messer die mit einer Hand aufgehen aber nicht verschließen, wie das UK PK von Spyderco.


    Moin Robert.


    Du hast in sofern Recht, dass sie anscheinend nicht verboten sind.


    Führen bedeutet jedoch nach meiner unwesentlichen Meinung, dass man die Waffe mit wenigen schnellen Handgriffen "in Anschlag" (außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums - also eingezäunter Hausgarten, Wohnung (ohne Balkon!)) bringen kann. Das träfe dann auch auf die Wanderung zu. Also müsste das Messer dann wohl verschlossen sein, damit es nicht unter den Begriff des "Führens" fällt.


    Aber ich denke, dieser Thread ist nicht der Platz für Diskussionen dieser Art und mache Schluss. Admins/ Mods: Gern meine off-topic-Einlassungen löschen.

  • Hallo,
    das Führverbot gilt nur solange Du kein Grund hast. Ein Grund ist z.B. die Berufsausübung.
    Wenn Du in der Sicherheitsbranche arbeitest und Dein Chef schreibt in deinen Dienstausweis, das Du wärend des Dienstes ein Einhandmesser und/oder ein Teleskopschlagstock führen darfst ist das legal. Kirchner und Jäger dürfen sogar Faustmesser führen und benutzen.


    Gruß


    Marc