Legal? Illegal? Nicht egal!
Worauf Händler und Uhrenkäufer bei Reimporten achten müssen
Was ist ein Graumarkt? Der Begriff bezeichnet den Import von Markenartikeln ohne Wissen und Billigung des Herstellers. Der Graumarkthändler kauft im günstigeren Ausland Originalprodukte ein und bringt sie zu niedrigeren Preisen als üblich auf den Markt – an der offiziellen Verkaufsorganisation des Herstellers vorbei. Dieser verliert dadurch die Kontrolle über Vertrieb und Preisgestaltung.
Ist das illegal? Nicht grundsätzlich. Wer als Händler Ware unter Preis ins Ausland verschiebt, verstößt unter Umständen gegen seine Konzession, aber nicht gegen Gesetze. Wer dagegen Markenartikel in Übersee billig einkauft und anschließend in der Europäischen Union vertreibt, macht sich strafbar. Denn nach EU-Recht dürfen Markenartikel nur mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht werden. Innerhalb der EU gelten keine Beschränkungen.
Worauf muss ich als Käufer achten? Wer eine Luxusuhr oder ein anderes Markenprodukt auf dem Graumarkt ersteht, tut grundsätzlich nichts Verbotenes. Der Käufer sollte aber sicher sein, dass es sich um ein Original handelt, nicht etwa um eine Kopie. Der Kauf gefälschter Produkte ist illegal, deshalb unbedingt auf korrekte Papiere achten. Der Hamburger Markenrechtler und Graumarktexperte Kay Ole Johannes rät Kunden außerdem, die Seriennummer des Herstellers auf dem Produkt zu prüfen. Habe der Importeur diese Kontrollnummer entfernt, könne dies ein Hinweis sein, dass die Uhr illegal in den Handel gebracht wurde.
Was ist mit der Steuer? Für Kunden, die außerhalb der EU einkaufen, gilt: das Produkt bei der Einreise anmelden und versteuern. Wer zusätzlich zum Schnäppchenpreis auch noch Zoll und Mehrwertsteuer sparen will, macht sich strafbar.
Quelle: Capital http://www.capital.de/unternehmen/100024727.html?p=1