Ich war auch zu schnell, aber ich bin der Sheriff.
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.... gut so Meister
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naja Einspruch kannst Du immer erheben aber bei uns im Ösiland wird das meist
Durchgefochten bis zum bitteren ende..... -
...wenn der fahrer auf dem bild nicht erkennbar ist?
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Dann haftet der Halter ... Wenn Du's warst - dann zahl den Schei* und gut ist es
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Zitat
Original von Niffko
Dann haftet der Halter ... Wenn Du's warst - dann zahl den Schei* und gut ist es....ich halte euch auf dem lfd.
Halterhaftung gibst doch nur bei Bolschwewiken dachte ich..
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und bei uns Össis
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Zitat
Original von Bobber
....ich halte euch auf dem lfd.
Halterhaftung gibst doch nur bei Bolschwewiken dachte ich..
darum ja auch das B in BRD...
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ne, in Deutschland (BRD sagten bekanntlich nur die Bolschewiken in der SBZ, gibts keine Halterhaftung, nur bei Parkvergehen..)
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Zitat
Original von Bobber
ne, in Deutschland (BRD sagten bekanntlich nur die Bolschewiken in der SBZ, gibts keine Halterhaftung, nur bei Parkvergehen..)ich mein Punktetechnisch nicht. Dann aber Bußgeld schon und evtl. Fahrtenbuchzwang....
und da haben wir die Stasi-anfänge....
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Zitat
Original von Tuxi
ich mein Punktetechnisch nicht. Dann aber Bußgeld schon und evtl. Fahrtenbuchzwang....
und da haben wir die Stasi-anfänge....
Bussgeld..nein gibt nicht, wenn kein Fahrer festggestellt wird und
Fahrtenbuch wird auch nciht beim ersten Mal auferlegt.....glaub mers
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meine Rechtsschutz hat die Strafe übernommen weil ich auf einschaltung eines Anwalts verzichtet habe.....
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Zitat
Original von Bobber
meine Rechtsschutz hat die Strafe übernommen weil ich auf einschaltung eines Anwalts verzichtet habe.....DAS ist doch mal 'ne ordentliche Abwicklung von der Rechtschutz.
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yep
die gute frau und ich haben uns etwas über die kleinen genitalien der össis unterhalten und da meinte sie dann ah kommen sie ich zahle ich das, alles andere lohnt nicht..