Der Anwalt sagte, dass meine Forderung Auslegungssache des Uhren-Sachverständigen ist, und da mein Anwalt selbst Uhrenkenner ist, meinte er, dass wenn der Sachverständige ein Anhänger der alten Schule ist, in der es üblich war, Zifferblätter zu durchbohren, zu nieten und dann mit Farbe anzumalen, dann könnte es sein, dass meine Forderung nicht beglichen wird.
Und von einem Uhrenlaien wird der Fehler nur nach einem Hinweis bemerkt, und somit könnte die Reparatur als Ordnungsgemäß durchgehen
Und dann war eben die dumme Sache mit meinem zwar höflichen, aber doch bestimmten E-Mail, von der sich der Uhrmacher beleidigt fühlte...