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  • Wüsste nicht wie das funktionieren sollte. Dabei ginge es um eine globale Datenbank, die sich nicht nur stündlich ändert, sondern auch permanent gepflegt werden müsste und zudem nicht imstande ist, Eigentumsverhältnisse rechtlich zu klären.

    Funktioniert weltweit, wenn du die gestohlene Uhr bei Rolex meldest. Eigene Erfahrung.

    Und es gibt ja diese Datenbank: https://www.enquirus.com/de/

  • Funktioniert weltweit, wenn du die gestohlene Uhr bei Rolex meldest. Eigene Erfahrung.

    Und es gibt ja diese Datenbank: https://www.enquirus.com/de/

    Die Datenbank von Enquirius kenne ich, ist nicht umfassend und eine negative Auskunft sagt nicht, dass die Uhr nicht doch gestohlen wurde. Was Rolex (und andere Hersteller) betrifft, berichte doch bitte deine Erfahrung wie das in der Praxis abläuft.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Grundsätzlich funktionieren diese Datenbanken nur dann, wenn die Bestohlenen die Uhren auch bei den Herstellern melden. Falls dem nicht so ist, gilt in allen Datenbanken eine gestohlene Uhr auch nicht als gestohlen.


    Meine Uhren sind von Rolex weltweit gesperrt worden. Falls eine meiner Uhren irgendwo auf der Welt bei einem Rolexhändler zur Reparatur oder Revision abgegeben werden, werden diese nicht mehr herausgegeben, solange nicht geklärt ist, wem die Uhr gehört. So von Rolex Köln erklärt. Ich habe vor ein paar Wochen nach 7 Jahren bei Rolex nachgefragt, und da wurde mir bestätigt, dass die Uhren nach wie vor auf dem Index stehen und es wurde berichtet, dass letztens eine gestohlene DayDate, die 20 Jahre unterwegs war, dem bestohlenen Eigentümer zurück gegeben werden konnte.


    Die Reverso meiner Frau wurde, nachdem ich die damals bei Jaeger als gestohlen gemeldet habe, von Jaeger selber im Enquirus als gestohlen angemeldet! :thumbup:

  • Danke dir. :gut:


    Die eine Seite der Medaille ist, dass es private Datenbanken gibt, die man nutzen kann, wie die von dir genannte, bei der ich meine Uhren auch hinterlegt habe. Melde ich eine meiner Uhren als gestohlen und fragt dort tatsächlich jemand nach, dann kann das zur Wiederbeschaffung führen. Jedoch auch nur, wenn die entsprechende gesetzliche Bestimmung des jeweiligen Landes das überhaupt hergibt. Nicht überall ist Hehlerei so definiert wie zB in Deutschland. Aber besser als nichts ist es allemal.


    Die andere Seite der Medaille ist, wo ich nachfragen kann, ob eine Uhr, an der ich Interesse habe, gestohlen gemeldet wurde und da lande ich wieder bei diversen privaten Datenbanken bzw. Datenbanken der Hersteller, die eben keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, womit ich nie sicher sein kann, kein Diebsgut zu erwerben. Darauf bezog sich meine Frage in erster Linie. Eine neu erworbene Rolex zur Revi schicken garantiert damit nicht, dass die Uhr wirklich sauber ist.


    Ich frage aber morgen bei meinem Konzi nach wie der das handhabt und berichte, denn im Gegensatz zu Deutschland gibt es bei uns keine zentrale Anlaufstelle für Rolex.

    Gruß, René



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    Friedrich Nietzsche

  • Nachdem ich mich bei meinem Konzi wie zugesagt erkundigt habe, möchte ich die erhaltene Info wie besprochen mit euch teilen:



    Vorweg: Seit einigen Jahren führt Rolex eine Datenbank, wo man gestohlene Uhren einmelden kann, indem man beim Konzi die entsprechende Anzeige vorlegt. Und ebenfalls gleich vorweg: Eine Anzeige sagt nichts darüber aus, wer rechtmäßiger Eigentümer ist. Und noch ein wichtiger Zusatz: Die Datenbank von Rolex erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


    Wie läuft das nun in der Praxis ab:


    Wird eine Uhr eingemeldet und in weiterer Folge bei einem Rolex Konzi vorgelegt, erhält jener Kunde, der behauptet Opfer geworden zu sein, von Rolex die Mitteilung, dass und wo diese Uhr vorgelegt wurde. Der Kunde muss sich nun selbst kümmern, wie er wieder zu seiner Uhr kommt - oder auch nicht mehr kommt.


    Denn: Rolex klärt NICHT wer rechtmäßiger Eigentümer ist. Das kann Rolex auch nicht, zumal die Gesetzgebung nicht nur manchmal sehr komplex, sondern in anderen Ländern auch höchst unterschiedlich ist und man durchaus auch an Diebsgut rechtmäßig Eigentum erwerben kann.


    Mein Konzi hatte unlängst so einen Fall, da wurde seinem Kunden in Südtirol die Rolex gestohlen, er hat den Diebstahl mittels Anzeigenbestätigung bei ihm gemeldet, die Uhr kam in die Datenbank und wenig später schlug die Uhr auf, weil sie für einen Service in Bukarest abgegeben wurde. Es lag dann am Kunden, alles weitere zu unternehmen und zu versuchen wieder an die Uhr zu kommen. Rolex geht nicht her und behält die Uhr einfach ein, weil es sich durchaus auch um einen rechtmäßigen Eigentümer - also einen Besitzer, der entsprechend der lokalen Gesetzgebung rechtmäßig Eigentum erworben hat - handeln kann, der die Uhr abgegeben hat.


    Was nicht geht: Ich gehe mit einer Uhr oder einer Seriennummer zu meinem Konzi und er fragt für mich ab, ob die Uhr bei Rolex gemeldet ist. Ein Konzi kann nur einmelden, nicht abfragen.


    Sicher kein schlechtes Tool und gut, dass sich Rolex diesbezüglich engagiert, aber eben auch keine Garantie für eine saubere Uhr, nur weil die Datenbank bei Rolex oder auch andere Datenbanken nicht anschlagen.

    Gruß, René



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