Hi Steffen, der Händler kann mir dazu keine Auskunft geben. Sein Argument ist, dass er mir eine offizielle Rechnung über den Kauf ausstellt und damit ist nach seiner Meinung nach alles OK für mich. Ich verstehe dich richtig, dass er neben den AP Papieren auch Zoll-Papiere über den Import aushändigen müsste, richtig?
Wichtig ist ausschließlich die offizielle Rechnung eines gewerblichen Händlers in der EU. Damit hast du keinerlei Probleme mehr später. Sollte der Zoll dich überhaupt einmal aufhalten, hast du eine Händlerrechnung und den Nachweis über die Verzollung muss der Händler führen.
Ich würde jedoch nach den Zollpapieren fragen. Im Fall eines Falles spart es dir bei einer Kontrolle einfach Aufwand.
Aber: ich habe es bei all meinen Reisen in den letzten 25 Jahren kein einziges Mal erlebt, dass ich beim Zoll Nachweise zu einer Uhr am Handgelenk vorlegen musste.