Meinem Link kann man das sehr gut entnehmen. Und der von dir gepostete Link des OLG Frankfurt sieht das schon 2009 genauso.
Dazu brauchst du dir nur den Leitsatz des Urteils und Pkt. 12 durchlesen.
Aus dem Grund wurde von den Herstellern auch die Angabe der WD - unabhängig von der DIN, denn die meisten Uhren sind ja keine Taucheruhren - von m in bar geändert, weil sie als Hersteller mit der Angabe in bar auf der sicheren Seite sind. Auch das habe ich in meinen Posts schon hinreichend angemerkt und auch das geht aus dem von dir geposteten Urteil hervor. Wer heute noch Angaben in m macht der muss auch zu diesen Angaben stehen - unabhängig von der Belastung die ja tatsächlich deutlich höher sein kann. Auch darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen.
Die DIN sieht die Angabe der WD in bar vor - für Taucheruhren beträgt diese mindestens 20 bar. Man kann als Hersteller natürlich auch WD 200m verwenden, das ist ja nicht verboten, nur kann das dann eben deutlich mehr als 20 bar bedeuten. Daraus ergibt sich zwangsläufig dass die Angabe in m deutlich verbindlicher ist als die Angabe in bar.
Bei 20bar bzw. 200m wird das nicht schlagend werden, bei 3bar bzw. 30m WD wie du an dem Steitfall und Urteil erkennen kannst sehr wohl.
Was aus dem Urteil auch deutlich hervorgeht ist die Tatsache, dass eine Uhr die mit 30m WD ausgewiesen wird und vom Hersteller dieser Wassertiefe erfolgreich ausgesetzt wurde, tatsächlich nicht als 30m WD qualifiziert werden darf weil es sich nur um einen statischen Wasserdruck gehandelt hat. Siehe Pkt. 10 und 11.