Alles anzeigenNetter Versuch, den Sachverhalt verkürzt darzustellen.
Nein, für ein passendes Band musst Du keinen Aufpreis zahlen, wenn es vor dem Kauf probiert wird und für zu kurz empfunden wird.
Fertig. Alles was darüber hinausgeht, liegt an einer Erwartungshaltung, die ich nicht fehlerhaft nennen möchte, sondern fragwürdig.
Was verkürze ich denn deiner Meinung nach? Ich habe von Beginn an geschrieben, dass die Uhr beim Juwelier gekauft wurde und zwar ohne das ich diese Probetragen konnte.. Jedoch erhielt der Juwelier ja von mir auch ein entsprechend ungetragenes Band im Austausch zurück. Der Tausch des Bandes war daher nur zeitlich in einem Abstand zum Kauf. An dem Sachverhalt allgemein ändert das meiner Meinung allerdings nicht viel. Der Juwelier hat das gleiche Geld erhalten, ich die gleiche Uhr und ein ungetragenes Armband wurde gegen ein anderes ungetragenes Armband getauscht. Ob dies jetzt direkt beim Kauf geschieht oder zeitlich versetzt, dürfte nicht viel ausmachen, oder?
Wenn du meine Erwartungshaltung nicht teilst, dann ist das schade, aber nicht zu ändern..
Jedenfalls kenne ich jetzt deine Meinung und danke dir dafür!