Problem beim Verkauf einer IWC Aquatimer

  • hallo freunde,


    habe ein problem mit dem verkauf einer iwc aquatimer gst über ebay.



    ich hatte die uhr seinerzeit bei rattrapante.ch gekauft, habe sie nie getragen und habe sie als ungetragen & neu angeboten und auch als solche verkauft.
    war auch seinerzeit - direkt nach dem kauf - bei wempe in hannover und hatte mir bestätigen lassen, dass es sich um eine originale und neue iwc aquatimer handelt.
    meiner meinung nach ist die uhr auch in einem einwandfreien und makellosen zustand.



    nun hat der käufer aber die uhr angeblich zu (s)einem iwc-konzi in wien gebracht und dieser hätte ihm gesagt, dass die uhr getragen worden sei, weil an einer bestimmten stelle der uhr - markierte stelle auf dem foto - etwas an der kante nicht stimmen sollte. nun will der käufer von mir - unter der androhung, es zum einen ebay zu melden und zum anderen dies anwaltlich klären zu wollen -, dass ich ihm einen teil seines geldes rückerstatte, weil ich ihm eine uhr verkauft hätte, die nicht der beschreibung - "neu und ungetragen" - entsprechen würde.



    ich habe ihm geantwortet, dass ich dies nicht einsehe, weil ich immer noch der meinung bin, dass es sich um eine neue und ungetragene uhr handelt, weil ich sie exakt so gekauft hatte und so auch wieder weiter verkauft habe. und nun droht er halt damit, dass er dies anwaltlich klären wolle.


    habt ihr einen rat für mich, was ich jetzt tun soll?



    viele grüße



  • Ich verfahre in der Regel recht pragmatisch:
    Lass dir das Expose vom Konzi schriftlich vorlegen und checke es quer. Sollte der Konzi resp. der Käufer im Recht sein (oder es strittig sein) würde ich dem Käufer ein Alternativanbot machen (sofern du das willst) oder den Kauf ganz einfach rückabwickeln..


    Ansonsten du Gefahr läuft in einen Rechtsstreit zu gelangen...mit ungewissen Audgang.


    "Recht haben, bedeutet nicht zwingend Recht zu bekommen!"

  • der verkauf war am 06.oktober. ebay-gebühren und positive-bewertungen sind schon alles erledigt.


    ich hatte ihn gebeten, mir die telefon-nummer von dem konzi in wien zu geben. habe sie auch eben erhalten.
    soll ich den konzi jetzt bitten, mir das ganze schriftlich noch einmal zu geben?
    was nützt mir das denn, der wird doch bestimmt dasselbe behaupten ...

  • Nun...der Weg den Du hier einschlägst scheint der Richtige zu sein...Du suchst Hilfe bei unbeteiligten dritten...Lade doch den Käufer dazu ein sich an der Klärung zu beteiligen.
    Wenn beide bereit sind eine Einigung herbei zu führen, dann muss es nicht zum Rechtstreit kommen :gut:


    Die Frage die sich stellt ist dabei aber ganz klar...willst Du / will er Dein/sein Recht oder geht es darum den Sachverhalt zu den jeweiligen Gunsten zu klären und das maximale dabei raus zu holen?

    Grüsse


    Thorsten


    Wenn Du willst das sich was ändert, dann tue es! T. Kocks ~1992


    Einen guten Wein geniesst man mit Freunden im privaten Rahmen...und nicht im Getränkemarkt...sollte man mal drüber nachdenken, nich??

  • Ebay ist voll mit solchen Spinnern, die behaupten, etwas wäre an der Uhr defekt, oder sie hätten einen Kratzer enddeckt (mit Lupe und 20x Vergrößerung) und wollen so quasi nachverhandeln. Ich würde dem Knilch anbieten, den Deal ganz rückgängig zu machen und ihm sein Geld, abzüglich des Portos, zurück überweisen. Er soll Dir aber die Uhr zuerst senden. Ich wette Du hörst nie wieder was von ihm.
    Wenn er sie doch zurückschickt kannst Du die Uhr hier im SC anbieten, wie schon geraten, und das kostet auch nicht die Welt.

  • Naja.. normalerweise hast du mit dem Versand ja das Deinerseits erforderliche zur Erfüllung getan.


    Ist denn überhaupt gewährleistet, dass der Käufer den "Schaden" nicht selbst verursacht hat?


    Kann ja jeder kommen... :motz:

  • In diesem Zusammenhang:


    Ich verkaufe eine Uhr über die Bucht als funktionierend. Der Käufer reklamiert die Uhr als nicht funktionierend und will den Kauf rückgängig machen.
    Wie ist denn da die gängige Rechtsmeinung :grb:

  • Hallo


    Ohne auf der Uhr einen Schaden zu sehen (dafür ist auch das Bild zu schlecht) eine generelle Anmerkung: Neue, ungetragene Uhren können bei einem Grauhändler auch Uhren sein, die zwei, drei Jahre oder länger bei einem Konzessionär im Schaufenster bzw. Lager lagen. Da ist es nicht auszuschliessen, dass es kleinere Schäden/Kratzer an einer "neuen" Uhr gibt. Beispielsweise wenn der Konzi die Uhr mehreren Kunden zum Probieren an den Arm legte... Kannst du das ausschliessen?


    Gruss

  • ich habe eben gerade mit IWC-Wien telefoniert. die dame, die die uhr nun vor sich liegen hat, - er übergab ihr die uhr, weil er sich ein zusätzliches armbandglied bestellt hat - sagte wortwörtlich folgendes : die uhr ist absolut neuwertig und die "delle", die an der uhr ist, sei mit bloßem auge nicht zu erkennen. erst nachdem sie sich dies mit einer lupe ansah, konnte sie ihm bestätigen, dass die kante nicht ganz okay wäre. es ist ein "licht-und-schatten-spiel". ihr selbst wäre dies mit bloßem auge nie aufgefallen.


    nach ihrer meinung möchte der käufer anscheinend "etwas rausschlagen". genau das hat sie mir gesagt. denn der verkaufspreis bei ebay sei absolut fair gewesen.
    allerdings ist trotzdem fakt, dass die kante wohl etwas abbekam - wie, wann und wo auch immer. ich dürfte aber trotzdem mit gutem gewissen behaupten, eine neue und ungetragene uhr verkauft zu haben, denn man würde mit dem bloßen auge nicht erkennen, dass da etwas nicht in ordnung wäre.


    zu guter letzt sagte sie mir, dass ich aber - damit das problem nicht weiter eskalieren solle - dem käufer anbieten könnte, die kosten für ein zusätzliches glied zu übernehmen.


    was meint ihr? soll ich jetzt darauf bestehen, dass ich im recht bin und daher nichts rückerstatten müsste, oder ein bisschen nachgeben und ihm so ein glied schenken? :)

  • @ Mickey. Eine Rechtsmeinung habe ich nicht da ich kein Jurist bin. Ich würde immer anbieten, den Deal rückgängig zu machen und das Geld, sobald die "Defekte" Uhr wieder bei mir ist, zurück überweisen. Du ersparst Dir den ganzen Ärger mit Anwalt und Ebay und was weiß ich noch für Blödsinn. Oft hörst Du von den Käufern nichts mehr wenn Du die komplette Rückabwicklung anbietest, die wollen meistens noch ein Paar Euro rausschinden.

  • @ Mickey. Eine Rechtsmeinung habe ich nicht da ich kein Jurist bin. Ich würde immer anbieten, den Deal rückgängig zu machen und das Geld, sobald die "Defekte" Uhr wieder bei mir ist, zurück überweisen. Du ersparst Dir den ganzen Ärger mit Anwalt und Ebay und was weiß ich noch für Blödsinn. Oft hörst Du von den Käufern nichts mehr wenn Du die komplette Rückabwicklung anbietest, die wollen meistens noch ein Paar Euro rausschinden.


    ^^ genau das. :gut:


  • Frag Dich was Dir mehr wert ist...Deine Ruhe zu haben?? Dann bezahl das Glied und gut ist...
    Oder willst Du Deine Uhr wieder zurück haben und er soll sehen wo er denn diese Uhr zu diesem Preis in diesem Zustand nochmal bekommt...dann wickle das ganze zurück mit allen Konsequenzen...

    Grüsse


    Thorsten


    Wenn Du willst das sich was ändert, dann tue es! T. Kocks ~1992


    Einen guten Wein geniesst man mit Freunden im privaten Rahmen...und nicht im Getränkemarkt...sollte man mal drüber nachdenken, nich??

  • Ich würde es auch rückgängig machen, alles andere ist so unnötig. Er soll die Uhr zurückschicken, du checkst die Uhr, machst den Verkauf bei ebay rückgängig, da muss der gar nicht zustimmen, dachte ich immer, stimmt aber nicht.


    Ich würde die Uhr hier einstellen, der Preis von Euo 10,00 passt und du hast zu 98% qualifizierte Members.


    Es sei denn Du hast Bock auf so ne unendliche Geschichte.


    Gruß Stephan

  • Ich würd mich erst mal auf "dumm" stellen... Denn - ich glaub "Hier brennt gerade Jemand der Kittel"...


    Fakt ist, dass es sich hier um einen reinen Privatverkauf handelt... Und unter Privaten greift die verschärfte (Produkt)Haftungspflicht einfach nicht... Zudem - wenn dir die Dame vom Konzi erklärt, dass der "Schaden" wirklich nur mittels akribischer Untersuchung unter der Lupe und unter hellem Licht gesehen werden kann - greift auch eine allfällige Anschuldigung deiner Person wegen evtl. versuchter arglistiger Täuschung des Käufers nicht wirklich... Denn - Du hast dat Ding selber ja niemals so genau mit der Lupe betrachtet... Und etwas anderes kann dir der Käufer nicht nachweisen... Muss er aber!!!


    Der interesannte Punkt ist aber - wohin das "Pendel" bei diesen Verkäufen schwingt... Bei Einkäufen von gewerblichen Verkäufern kann der Käufer behaupten - er hätte eine "mangelhafte" Ware erhalten... Der Verkäufer hat dann die Beweislast und muss dann die Unversehrtheit der Warte bis NACH der Transportkette beweisen... Bei Privatverkäufen gerifft aber diese verschärfte Produkthaftungsspflicht nicht!!! Ergo muss dir der Knabe beweisen - dass der Schaden schon bestand - als Du ihm die Zwirbel geschickt hast! Es wär denn auch noch interessant nach welchen Konditionen Du ihm die Zwirbel geschickt hast... Hast Du die Konditionen vereibart... Hat er den Transport bezahlt... Lieferst Du ihm nämlich explizit "ex Works" - also von Dir aus - dann trägt er das Risiko des Transports... Bist Du für den Transport verantwortlich - dann bist Du für eine ordentliche Anlieferung der Ware verantwortlich...


    Und jetzt wird es interessant - Bei all den Ebay Käufen bei privaten Varkäufern geht der Käufer IMMER ein erhöhtes Haftungsrisiko ein!!! Darum schauen all die vielen Verkäufer - welche die Ebay Deals so quasi "semi - professionell" abwickeln - dass sie ja nicht als "gewerbetreibender Verkäufer" gelistet werden... Denn - so bald - ein solcher Verkäufer seine Deals professionel gewerblich macht - greift nicht nur die Steuerfaust des States - sondern auch die verschärfte Produktehaftung!


    Das einzige "Druckmittel" welches solche "Beutelschneider" haben - Ist die negative Bewertung bei Ebay... Und darum stellen sich hier nun folgende Fragen:


    Dealst Du häufig auf Ebay? Wenn JA - Danbn kann eine negative Bewertung natürlich evtl. hinderlich sein... Wenn NEIN - Dann kann dir die Sache sonstwo vorbei gehen...


    Und somit wäre meine Vorgehensweise ganz klar:


    Schreib den Kolleschen:


    • Rückgabe der Uhr - mit Rückerstattung des Kaufpreises möglich... ABER - vorbehältlich einer optischen Prüfung durch dich nach Erhalt - und nur bei Überbnahme der Transportkosten durch ihn! Also - Rücklieferung der Uhr gemäss CIP (Carriage Insurance Paid) gemäss Incoterms 2011 - an dein Domizil!

    Sehen wir die Sache relaistisch - Solche Jungs wollen keine Prozesse und auch keinen Rechtsstreit! Solche Jungs wollen auf die schnelle noch etwas aus dir rauspressen! Zeig ihm dass er bei dir keine "Schnitte" machen kann und empfiehl ihm dass er seine nächste Uhr bei SATURN kaufen möge... Denn - solche Jungs brüstzen sich damit Dinge für "lau" oder sogar für "umme" gekriegt zu haben...


    Just my little 2 cents...


    Roger

    If everything seems OK - You're just not going fast enough!!! And - Don't drive & fly like hell - unless you want to get there...
    R.I.P. to Stiwi & Volker... Your legacy will not be forgotten - and your spirit will remain with us!!! Patrouille Swiss - FOREVER!!!