Speedmaster gebraucht kaufen?

  • Hallo, von Omega habe ich immer noch keine Antwort vorliegen. Dafür hat der Zoll geantwortet und das Verfahren beschrieben, das man betreiben muss, um eine Uhr im Ausland revidieren zu lassen:


    "Sehr geehrter Herr fjordgrau,


    sollen Gemeinschaftswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, im Drittland
    Veredelungsvorgängen oder Ausbesserungen (z.B. Reparaturen) unterzogen und nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder
    teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, muss das Verfahren der
    "passiven Veredelung" in Anspruch genommen werden.


    Das Verfahren muss grundsätzlich bewilligt werden. Im Falle von Ausbesserungen kann das Verfahren bei der zuständigen
    Ausfuhrzollstelle mittels schriftlicher Zollanmeldung beantragt werden. Die Zollanmeldung besteht aus den Exemplaren
    Nummer 1 (PV-Schein), 2 (Ausfuhranmeldung) und 3 (PV-Schein) des Einheitspapiers (Vordruck 0749) und ist im örtlichen
    Vordruckhandel, bei Industrie- und Handelskammern oder bei Speditionen erhältlich. Zuständig Ausfuhrzollstelle ist die
    Zollstelle, bei der Sie ansässig sind (http://www.zoll.de/e0_download…es/zustaendigkeit_aes.pdf).


    Dabei sind folgende Besonderheiten für das Verfahren der passiven Veredelung beim Ausfüllen des Vordruckes zu beachten:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…_ueberfuehrung/index.html


    Die Bewilligung des Verfahrens und die Überführung in die passive Veredelung erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung.
    Das Exemplar 3 des Einheitspapiers (Veredelungsschein) sowie ein von der Zollstelle ausgefülltes Zusatzblatt (Vordruck
    0791) erhält der Bewilligungsinhaber als Belegexemplar für die Überführung in das Verfahren von der Zollstelle zurück.


    Der körperliche Ausgang der Waren der vorübergehenden Ausfuhr muss von einer zuständigen Zollstelle bestätigt werden.
    Werden die Waren mit einem Kurierdienst befördert, sind der Veredlungsschein und das Zusatzblatt dem Kurierdienst bei
    der Abholung zu übergeben. Diese befördert die Waren zur Ausgangszollstelle (d.h. letzte Zollstelle im Zollgebiet der
    Gemeinschaft oder Zollstelle, bei der die Waren zur unmittelbaren Beförderung in ein Drittland übernommen werden), lässt
    dort den Ausgang der Waren auf den Unterlagen bestätigen und gibt dem Versender die bestätigten Unterlagen zurück.
    Werden die Waren mit der Deutschen Post AG befördert, tritt ausnahmsweise an die Stelle einer Zollstelle die
    Postfiliale, d.h. die Deutsche Post AG bestätigt bei Einlieferung der Sendung dem Versender den Ausgang der Ware und
    gibt die bestätigten Unterlagen zurück.


    Damit die Waren im Ausbesserungsland ebenfalls abgabenfrei belassen werden, müssen - bei der Beförderung mit der
    Deutschen Post AG - entsprechende Angaben (wie z.B. for repair/guarantee) auf der Zollinhaltserklärung von Ihnen als
    Versender gemacht werden. Zollinhaltserklärungen werden von der Deutschen Post AG ausgegeben. Werden die Waren mit einem
    Kurierdienst befördert, müssen diese Angaben gegenüber dem Kurierdienst bei der Abholung gemacht werden.


    Bei der Rücksendung der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft hat der Ausbesserer ebenfalls ZWINGEND in der
    Zollinhaltserklärung zu vermerken bzw. dem Kurierdienst mitzuteilen, dass es sich um ein Reparaturleistung handelt und
    die Waren in den "freien Verkehr nach passiver Veredelung" überführt werden sollen. Im Falle der Beförderung mit der
    Post sollte sicherheitshalber auch "Selbstverzoller" auf der Sendung vermerkt werden.


    Bei Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft werden die Waren entsprechend abgefertigt. Hierzu muss erneut eine
    schriftliche Zollanmeldung, der Veredelungsschein sowie das Zusatzblatt vorgelegt werden. Kurierdienste fertigen die
    Waren in der Regel direkt bei dem Eingangsflughafen ab, in dem sie die schriftliche Zollanmeldung erstellen, den
    Veredelungsschein sowie das Zusatzblatt vom Empfänger anfordern, alle Unterlagen der Zollstelle vorlegen und die Sendung
    anschließend ausliefern.


    Die Deutsche Post AG hingegen leitet die Sendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weiter. Der Empfänger
    erhält eine Benachrichtigung, dass seine Sendung weitergeleitet worden ist und er wird aufgefordert innerhalb von sieben
    Tagen seine Abfertigung selbst an dem Zollamt vorzunehmen oder die fehlenden Unterlagen zuzusenden. Übernimmt er die
    Abfertigung selbst, ist eine schriftliche Zollanmeldung (Einheitspapier Vordruck 0737) und der Veredelungsschein sowie
    das Zusatzblatt vorzulegen. Dabei sind folgende Besonderheiten für das Verfahren der passiven Veredelung beim Ausfüllen
    des Vordruckes zu beachten:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…/c0_beendigung/index.html.


    Im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollstelle entsteht die Zollschuld für die Veredelungserzeugnisse.
    Aufgrund der Inanspruchnahme des Verfahrens der passiven Veredelung ergibt sich jedoch eine Abgabenbegünstigung.


    Die Berechnung des Zolls kann durch zwei Methoden erfolgen:


    A) Differenzverzollung
    Der Zollbetrag für die ausgebesserten Waren wird berechnet. Davon wird der Zollbetrag abgezogen, der im Falle einer
    Einfuhr der unausgebesserten (vorübergehend ausgeführten) Ware entstehen würde. Der so errechnete Zollbetrag wird als
    Differenzzoll bezeichnet.


    B) Mehrwertverzollung
    Diese Methode kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ beantragt werden. Hier wird bei der Berechnung des
    Zollbetrages nur das Veredelungsentgelt (Lohn und Zutaten) zugrunde gelegt.


    Für weitergehende Fragen können Sie sich auch direkt an Ihre zuständige Zollstelle wenden.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."


    Ich werde mir die Tage mal die notwendigen Formulare besorgen und die Bewilligung der passiven Veredelung beantragen. Hat jemand Erfahrungswerte, wie lange es dauert, bis das Verfahren genehmigt ist und ich die Uhr ohne Risiko einsenden kann?


    Viele Grüße, fjordgrau

  • :grb: ... wow, das ist ja ein ganzer Roman... ;) :lol: ... also ich geb meine Uhren beim Konzi zur Revi Richtung Biel ab... und auf die Frage, wie das so mit dem "Grenzübertritt" der Uhr ist: ".... darum kümmert sich Omega Pforzheim..."


    Ich bin mal gespannt auf deine Erfahrungen... und drücke die Daumen, dass alles klappt...


    LG :wink:

    Manche behaupten doch tatsächlich, die Mondlandung sei ein Fake - na gut, dann ist die Speedy eben ganz allein dort gelandet! :respekt:


  • Ich muss sagen eine sehr ausführliche und abschließende Antwort(gut gemacht Kollegen!)


    Wenn du mit der Uhr und der Anmeldung inkl PV-Schein bei deinem zuständigen Binnenzollamt vorstellig wirst, wird (bei korrekter Anmeldung) eigentlich direkt die passive Verdelung bewilligt.


    Und im Falle von Igaluk, tritt wohl Omega Pforzheim als Anmelder auf und hat mit Sicherheit auch bestimmte vereinfachte Verfahren.

    :wink: Benny :wink:

    Die junge Generation hat auch heute noch Respekt vor dem Alter; allerdings nur noch beim Wein, beim Whisky und bei Möbeln.
    Truman Capote



  • Ich muss sagen eine sehr ausführliche und abschließende Antwort(gut gemacht Kollegen!)


    Und im Falle von Igaluk, tritt wohl Omega Pforzheim als Anmelder auf und hat mit Sicherheit auch bestimmte vereinfachte Verfahren.


    .... na ja, mir wurde von Omega Pforzheim gesagt, dass "es beim Zoll auch schon mal 14 Tage dauern kann" bis deine Kollegen (bestimmt aufgrund von Arbeitsbelastung ;) ) eine Uhr weiterleiten... wahrscheinlich wird bei einer Uhr mit Stahlband auch sorgfältig geprüft, ob kein problematisches Tierleder für das Armband herhalten musste.... ;) :lol: :lol:



    LG :wink:

    Manche behaupten doch tatsächlich, die Mondlandung sei ein Fake - na gut, dann ist die Speedy eben ganz allein dort gelandet! :respekt:


  • Du böser Igaluk.... :maul:

    "es beim Zoll auch schon mal 14 Tage dauern kann"

    Diese Aussage liebe ich. KEINE KONFORME Semdung "hängt" 14 Tage im Zoll. Das ist oft ein Problem seitens des Beförders/Spediteurs, da die manchmal warten bis sie ein paar Sendungen zusammen haben und dann zu uns tigern.



    wahrscheinlich wird bei einer Uhr mit Stahlband auch sorgfältig geprüft, ob kein problematisches Tierleder für das Armband herhalten musste....

    Du weißt doch: Papier ist geduldig und nur weil da "Uhr mit Stahlband" in der Anmeldung steht, heißt das noch lange nicht, dass dem auch so ist. Und der Zöllner ist von berufswegen misstrauisch :lupe: Und wenn der Zöllner auch noch auf Uhren steht..... :bgdev:


    Und wenn ich da mal ROLEX zitieren darf: "Eine ROLEX kostet NIE weniger als 1000 €"!

    :wink: Benny :wink:

    Die junge Generation hat auch heute noch Respekt vor dem Alter; allerdings nur noch beim Wein, beim Whisky und bei Möbeln.
    Truman Capote



  • :lol:.... na gut, ich habe die Hoffungung nicht aufgegeben, dass ihr Jungs vom Zoll brave Uhrenliebhaber, die ihre schönen Stücke nur zur Revision in die CH schicken, nicht unnötig warten lasst... ;)


    LG :wink:

    Manche behaupten doch tatsächlich, die Mondlandung sei ein Fake - na gut, dann ist die Speedy eben ganz allein dort gelandet! :respekt:


  • Hallo,


    ich möchte mich an der Stelle mal wieder melden, weil meine Speedmaster Mark IV aus meinem Geburtsjahr seit heute wieder vom Service zurück ist. Ich habe neben der Uhr selbst und einer frischen Garantiekarte drei Tüten voll Teile bekommen: Feder, diverse Zahnräder, Zeiger und Glas. Erhalten wurde das originale Tritium-Zifferblatt.


    Hier Fotos der Uhr:



    und am Handgelenk:



    Viele Grüße, fjordgrau

  • Hallo, danke für die Rückmeldung. Die Uhr war wegen der oben beschriebenen Zoll-Problematik letztlich nicht in Biel, sondern bei Omega Deutschland in Pforzheim.


    Ich überlege, was ich mit dem Baby machen soll: tragen, aufheben oder verkaufen. Aufheben und möglicherweise "kaputtlagern" wäre meines Erachtens die schlechteste Möglichkeit. Außer Haus angezogen habe ich die Uhr allerdings auch noch nicht, da ich mich über jeden Kratzer ärgern würde. Mal schauen...


    Um mal wieder auf das ursprüngliche Thema des Threads zurückzukommen: Ein Gebrauchtkauf ist kein Problem, wenn man die Uhr danach erst mal bei Omega aufarbeiten lässt.


    Viele Grüße, fjordgrau

  • Zitat

    Ich überlege, was ich mit dem Baby machen soll: tragen, aufheben oder verkaufen. Aufheben und möglicherweise "kaputtlagern" wäre meines Erachtens die schlechteste Möglichkeit. Außer Haus angezogen habe ich die Uhr allerdings auch noch nicht, da ich mich über jeden Kratzer ärgern würde. Mal schauen...


    Ging mir auch so, meine war in Biel und sah auch perfekt aus. Schlussendlich habe ich aber erst dann richtig Freude an Uhren,
    wenn ich sie auch ab und zu am Handgelenk habe. Klar kommt zwangsläufig mal ein Kratzer dazu aber so ist das nun mal.


    Beim Gebrauchtkauf ist es mir schon fast lieber, wenn die Uhr gerockt aber dafür nicht zu teuer ist.
    Eine Revi in Biel kriegen sie sowieso. Da investiere ich lieber in die Revi, als in eine in Top Zustand
    bei der dann doch der Uhrmacher Hand anlegen muss.