Help zu Chronograph.com

  • Konnte nicht widerstehen. Ihr kennt das ja!!!
    Habe mir bei Chronograph.com meine 1. Seiko bestellt.
    Die Lieferung erfolgt freeshipping .


    Weiss einer ob noch zusätzliche kosten entstehen und wie lange das Teil unterwegs ist ???


    Danke in die Runde und noch ein Bildchen der Uhr

  • Wenn es per UPS kommt, werden die Zollangelegenheiten in der Regel durch den Kurierdienst erledigt.
    Ansonsten ist der Zoll eigentlich auch kein Problem, weiß gar nicht warum jeder die Beamten kritisiert. :grb:

  • In der Regel kommt eine Karte vom Zoll, mit der geht man hin, macht die paar Papiere und gut ist. Eigentlich gar kein Problem, zumindest hier in Frankfurt. :G


    Ausserdem werden die Meldungen nicht durch den Zoll sondern von der Post erledigt.


    Hierzu auch mal eine Erklärung aus Zoll-Online:


    Die Anmeldung durch die Deutsche Post AG
    Die Deutsche Post AG meldet die Waren in Vertretung des Empfängers an. Zu zahlende Einfuhrabgaben werden durch die Deutsche Post AG ausgelegt und bei Auslieferung der Postsendung vom Empfänger kassiert.


    Alle einfuhrabgabenpflichtigen Sendungen werden an den Auswechselungsstellen der Deutschen Post AG zuerst dahingehend überprüft, ob die Deutsche Post AG den Empfänger der Sendung bei der Zollabfertigung vertreten kann. Ist dies der Fall, erledigt sie alle Zollformalitäten für ihn.


    Die von der Zollstelle errechneten Einfuhrabgaben (Verfahren der Abgabenfestsetzung) legt die Deutsche Post AG zunächst für den Empfänger aus.
    Bei der Zollabfertigung kann die Postsendung einer Beschau unterzogen werden. Das bedeutet, die Zollstelle ist berechtigt die Ware anzuschauen. In diesem Fall hat die Deutsche Post AG als Vertreter des Empfängers die betreffende Sendung zur Zollbeschau zu öffnen und danach wieder zu verschließen. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 Grundgesetz wird hierbei eingeschränkt (§ 5 Abs. 1 ZollVG).



    Nach erfolgter Zollabfertigung werden alle von der Zollstelle behandelten Sendungen mit dem Klebezettel "Zollamtlich abgefertigt" gekennzeichnet.


    Sendungen, die mit Einfuhrabgaben belastet sind, werden darüber hinaus von der Deutschen Post AG mit einem Klebezettel "Einzuziehende Einfuhrabgaben" versehen. Darauf sind die von der Deutschen Post AG gegenüber der Zollverwaltung verauslagten Einfuhrabgaben angegeben. Bei Zustellung der Postsendung an den Empfänger wird der auf diesem Klebezettel angegebene Betrag durch die Deutsche Post AG vom Empfänger kassiert.


    Von der Zollstelle wird für jede einfuhrabgabenpflichtige Sendung ein Steuerbescheid gefertigt. Aus diesem ist die Berechnung der zu leistenden Einfuhrabgaben ersichtlich. Dieser Steuerbescheid sowie alle anderen, die Sendung begleitenden Papiere wie z.B. Rechnung oder Lieferschein, werden von der Deutschen Post AG in eine selbstklebende Paketkartentasche eingelegt und an der Sendung befestigt.

  • Wenn es ein Modell ist das für den deutschen Markt nicht vorgesehen ist
    kann es sein das Du die Uhr garnicht bekommst! ;)


    Der Zoll behält sie bzw. schickt sie zu Seiko Deutschland und da wird entschieden was passiert ob freigegeben oder vernichtet!

  • Auf meine Samurai musste ich 8 Wochen warten. Beim Zoll saget sie "Die Uhr liegt bei DHL" und bei DHL sagten sie "Die Uhr liegt beim Zoll". Na ja, dafür musste ich am Ende aber auch nichts extra zahlen.

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    VG aus HH,
    Simon


    "Opinions are like assholes, everybody's got one!"

  • Zitat

    Original von Niffko
    Das sind Einzelfälle ... die großen Händler wissen schon, wie sie das machen ;)


    Zudem steht einem das Recht auf Schadenersatz zu ... muß man natürlich einklagen, aber ich denke, wir haben sicher Anwälte hier im Forum, die gerne auf Kosten der jeweiligen Rechtsschutzversicherung aktiv werden :G


    bin zwar kein Anwalt, aber bei Fragen zur Wahl der richtigen RS-Versicherung bin ich gern behilflich :G :zwitscher:;)

  • Zitat

    Original von Niffko
    Das sind Einzelfälle ... die großen Händler wissen schon, wie sie das machen ;)


    Zudem steht einem das Recht auf Schadenersatz zu ... muß man natürlich einklagen, aber ich denke, wir haben sicher Anwälte hier im Forum, die gerne auf Kosten der jeweiligen Rechtschutzversicherung aktiv werden :G


    Dann klag mal gegen einen Händler in USA Japan etc. :bash:


    Viel Spaß der lacht Dich aus wegen 200,-Euro :lol: