Betrugsversuch bei EBAY-Verkauf einer ROLEX

  • Solche Vorkommnisse sind leider Alltag in der Bucht und keineswegs etwas besonderes. Eine Strafanzeige wird in der Regel früher oder später eingestellt. Im Sommer letzten Jahres bin ich ein paar 100km gefahren um dann als Verkäuferin am Zielort eine Person präsentiert zu bekommen, die stark den Eindruck einer Obdachlosen vermittelte (das P-Wort vermeide hier ich freundlicherweise ;) ). Krass war, dass sämtliches Zubehör, das sie in der Bahnhofskneipe dann auf den Tisch packte, echt war. Sogar das Zerti von einem Konzessionär an der Ostsee war original, die Uhr selbst dagegen ein grottenschlechtes Fake :eek: . Als ich kurz darauf Strafanzeige wegen versuchten Betrugs stellen wollte, sah mich die Polizistin zweifelnd an und fragte, wo denn darin die Straftat liegen solle . Schließlich sei mir doch kein Schaden zugefügt worden. Ich entgegnete, ob sie im StGB schon mal was von Versuch gehört habe, worauf sie ins Hinterzimmer zu ihren Kollegen schlich und diese fragte, ob das eine Straftat sei . Ein paar Minuten später kehrte sie zurück und berichte, dass doch tatsächlich die Hälfte ihrer Kollegen eine Straftat in dem Vorfall erkennt und nahm dei Anzeige zähneknirschend auf :lol: .

  • nur was nutzt es, wenn die Polizei die Anzeige brav aufnimmt, die Staatsanwaltschaft aber nicht in die Hufe kommt oder ein öffentliches Interesse verneint :bash:

    Gruß Stefan :insoman:


    Im Knast bringt es nichts mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft :bgdev:

  • Wohnt der Vogel in einer Strasse/ Weg mit der Hausnummer 1? :G


    Du weist schon das du einen Deckungskauf durchführen kannst und ihm die Differenz in Rechung stellen kannst?
    Ich habe das auch schon 2 mal durchgezogen bei denen die mich verarschen wollten und beide sind vor Gericht verdonnert worden zu zahlen. Haben sie dann auch gemacht.

  • [quote='UhrenNarr',index.php?page=Thread&postID=1034480#post1034480]
    Du weist schon das du einen Deckungskauf durchführen kannst und ihm die Differenz in Rechung stellen kannst?
    Ich habe das auch schon 2 mal durchgezogen bei denen die mich verarschen wollten und beide sind vor Gericht verdonnert worden zu zahlen. Haben sie dann auch gemacht.


    Hi Jens,


    wenn ich´s richtig verstanden habe, :grb: hast Du in der Bucht einen billigen Fake ersteigert, dann eine originale Rolex gekauft und den Differenzbetrag dem Verkäufer des Fakes in Rechnung gestellt und auch eingeklagt? Ich bitte um Einzelheiten.


    Liebe Grüße


    Michael

  • Nein, ich habe kein billiges Fake gekauft. Ich habe eine echte Rolex Submariner und eine echte Rolex Daytona erworben.
    Was man mir unterjubeln wollte war dann ein billiges Fake, bzw. gar nichts.


    Ich habe dann den nächst besten Händler genommen und einen Deckungskauf durchgeführt (Sub).
    Bei der Daytona habe ich den Deckungskauf sogar erst Wochen später nach Hinweis des Richters durchgeführt.


    Die Differenz zwischen Ursprungsuhr und tatsächlicher Uhr habe ich mir erstatten lassen. Und das waren hohe vierstellige Beträge, da ich ja trotz sorgfältigster Recherche leider keine günstige Rolex finden konnte.
    Den Nachweis erbrachte ich mit Sofortkaufangeboten auf Ebay. 2200,- Euro sind mir nicht zugesprochen worden, da ich nicht schlüssig nachweisen konnte warum ich Business Class fliegen muss um eine Uhr persönlich ab zu holen.


    In dem Zusammenhang fällt mir noch ein, dass bei der Daytona mein Anwalt einen - sagen wir mal - "Trick" anwenden musste um eine Beweislastumkehr oder was immer das genau war zu erreichen. Ab da hatte der Ebaybetrüger keine Chance mehr und war dran und ritt sich immer mehr rein. Er hatte aber auch keinen Anwalt.


  • Danke für diese Infos. Das wusste ich nicht und finde ich sehr interessant. :gut:

  • Die Sache mit dem Einklagen des Deckungskaufs ist aber sicher mit Vorsicht zu genießen. Die ebay-Betrüger haben sicher häufig nichts auf der Tasche. Dann kannste Dir Dein Urteil übers Bett nageln und hast die Anwalts- und Gerichtskosten auch noch am Bein. :(

  • Die Sache mit dem Einklagen des Deckungskaufs ist aber sicher mit Vorsicht zu genießen. Die ebay-Betrüger haben sicher häufig nichts auf der Tasche. Dann kannste Dir Dein Urteil übers Bett nageln und hast die Anwalts- und Gerichtskosten auch noch am Bein. :(

    Das wollte mir auch jeder einreden. Ich habe es trotzdem gemacht.
    Fakt war, die RS hat jedes Mal gezahlt bis auf die SB.
    3.000,- - 4.000,- hat jeder einmal irgendwann. Unerlaubte Handlung = 30 Jahre.
    Davon ab, habe ich aber das Geld innerhalb kürzester Zeit über den Anwalt nach Urteil bekommen. Ein Gerichtsvollzieher musste nicht einmal beauftragt werden.

  • also ich würde den Käufer mittteilen das ich den Hinweis bekommen habe das die Uhr auf dem Bild eine Fälschung ist. Entweder er würde dir dann beweisen das sie echt sei und wenn nichts kommt das du den Kauf nur über Treuhand oder persönlich machen würdest. Solle so wie du sagst die Uhr ohne wenn und aber eine Fälschung sein würde ich ihn Anschreiben und auf Erfüllung des Kaufvetrages über eine original Rolex bestehen oder du würdest die Sache an deinen Anwalt abgeben und Rolex informieren das er eine Fälschung verkauft habe wo er noch mal mit eine Strafe wegen Verkaufs von einer Fälschung rechnen müsse. Spreche aus Erfahrung habe schon selber eine Fälschung gekauft und habe dann vom Verkäufer 300 Euro bekommen da ich gesagt habe das ich sie sonst einklagen werde. Bei mir ist der Verkäufer aber zum Anwalt gegangen da er Angst bekommen hatte und der Anwalt ihn geraten hatte auf meine Forderung von 300 Euro einzugehen da es sonst schnell teuer werden kann. Also ich würde auf jede Fälle nicht locker lassen egal was kommt Rechtschutz vorausgesetzt.
    Gruß
    balou

    Katzen erreichen mühelos, was uns Menschen versagt bleibt: durchs Leben gehen, ohne Lärm zu machen

  • Balou:


    Für was hast Du die 300 Euro bekommen? Falsche Uhr gegen Geld, also Rückabwicklung, oder ......?


    Michael


    habe 300 Euro dafür bekommen das ich auf meine rechtgültigen Kaufvertrag über einen Breitling Chrono UVP 2500 Euro verzichte (ich habe ihn für 350 Euro ersteigert). Er hatte in seiner Auktion geschrieben das es sich um einen originalen Breitling Chrono
    handele er wäre zwar ohne Papiere aber echt. Hat dabei noch geschrieben UVP 2500 Euro . Hätte ich die Sache an meinen Anwalt abgegeben hätte ich Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrages so wie beschrieben und dann hätte mir der Verkäufer einen originalen Breitling
    Chrono so wie beschrieben in der Auktion besorgen müssen. Somit ist er mit der Zahlung von 300 Euro noch gut weggekommen.
    Gruß
    balou

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  • Da bist du aber noch sehr entgegenkommend gewesen mit 300,-


    hast recht hätte mehr bekommen können wusste zu dem Zeitpunkt aber nicht das ich auch Recht bekommen würde hatte nur so aus dem Bauch raus dem Verkäufer es angedroht
    das ich zum Anwalt gehe wenn er mir keine echte besorgen würde darauf hin hatte er es mit der Angst bekommen und ist selber zum Anwalt gegangen und der hat gesagt er
    solle auf meine Forderung in Höhe von 300 Euro eingehen sonst würde es teurer werden. Also falls jemand eine Fälschung kauft erst mit Anwalt drohen falls nicht drauf eingeht einklagen
    würde ich so heute machen nach meiner Erfahrung. Weil es wird überall drauf hingewiesen das es Verboten ist Fälschungen zu Verkaufen ob wissentlich oder unwissentlich steht sogar in den
    Ebay Richtlinen sonst könnte es zur Folge haben das es mehrer 1000 Euro Strafe gibt. Also beim Verkauf immer zum Juwelier und Überprüfen lassen ob echt wenn man sich nicht sicher ist.
    Gruß
    balou

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