Bezüglich Ersatz über die Hausratversicherung, hängt es von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, in diesen ist zu finden, wie hoch und ob eine Entschädigung erfolgt. Evtl. könnte/würde eine Reisegepäckversicherung leisten, häufig hat man auch über die Kreditkarte einen Schutz, würde ich mich erkundigen.
Sollte die Hausrat haften, dann geben die Bedingung, die zu Grunde liegen auch vor, welche Höhe entschädigt wird. Es ist oft nur der Zeitwert und den sieht in der Regel der Versicherungssachverständige anders als "wir".
Uhr gestohlen (GMT)
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Bezüglich Ersatz über die Hausratversicherung, hängt es von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, in diesen ist zu finden, wie hoch und ob eine Entschädigung erfolgt.
Sollte die Hausrat haften, dann geben die Bedingung, die zu Grunde liegen auch vor, welche Höhe entschädigt wird. Es ist oft nur der Zeitwert und den sieht in der Regel der Versicherungssachverständige anders als "wir".
Ein Deckungskonzept, die einen derartigen Schadensfall über die Hausrat absichert gibt´s derzeit nicht. Bei keiner Gesellschaft. Man mag sich vorstellen, wenn ein Versicherungsunternehmen, solch einen Schutz feilbieten würde, wieviele Rolexuhren aus Koffern urplötzlich verschwinden würden.Und grundsätzlich gibt´s in der Hausrat in einem versicherten Schadensfall Gott sei dank eine Neuwertentschädigung. Also, kommt ein Sachverständiger mit Zeitwert daher, gleich wat auf die Zwölf geben.
Greetz Gentleman
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Vielen Dank für die Tipps bzgl. der Hausrat - ich frag mal an Mal sehen was passiert!
Habe übrigens gestern mit Rolex in Köln gesprochen (waren wirklich sehr nett) und die Daten der Uhr angegeben.
Eine Bestätigung war innerhalb von 20 Minuten in meinem PosteingangAuf jeden Fall nochmals vielen Dank an die Lounge
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bei der Reisegepäckversicherung gilt meist folgende Einschränkung:
Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen
Behältnis (z.B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werdenDas war hier (leider) nicht der Fall.
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Vielen Dank für die Tipps bzgl. der Hausrat - ich frag mal an Mal sehen was passiert!
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Ich hoffe, nichts ...
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Servus, "Muc_man" - tut mir leid, was dir passiert ist!
So kristallkar zu deinen Ungunsten (ob Haftungsbeschränkung oder nicht) erachte ich die Situation nicht, weshalb ich ihm nachstehende Beiträge "abdrucke". Auch gilt es zu qualifizieren, ob eine Stahl-ROLEX ganz einfach den "Schmuck"-Begriff erfüllt.
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Fluggesellschaft haftet bei Diebstahl aus Fluggepäck
- Gericht: Airline bei Schadensursache in BeweispflichtFluggesellschaften haften unbeschränkt für Diebstähle aus Koffern, die
in ihrer Obhut aufgebrochen wurden - es sei denn, sie könnnen klar
beweisen, dass sie für die Schadensursache nicht verantwortlich sind.
Dies entschied das <a href="http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Oberlandesgericht" onmouseover="popup('Oberlandesgericht: Das OLG gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unterhalb des Bundesgerichtshofs. Entscheidungen treffen Zivil- und Strafsenate (Spruchkörper).','#b32322')" ;="" onmouseout="kill()" parser2="">Oberlandesgericht(OLG) Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter
gaben damit der Klage eines Fluggastes statt, der aus Neuseeland
kommend auf dem Düsseldorfer Flughafen feststellen musste, dass sein
Koffer gewaltsam geöffnet worden war. Nach Angaben des Klägers wurden
aus dem Gepäckstück Gegenstände im Gesamtwert von fast 4000 Euro
gestohlen - die Airline erstattete aber nur knapp 930 Euro und damit
die allein am Gewicht des Koffers bemessene Haftungshöchstsumme. Nach
dem rechtskräftigen Urteil muss sie nun auch für den Rest des Schadens
aufkommen, dessen Höhe allerdings noch umstritten ist. (Az. 22 U 145/04)------------------------------------------------------------------
Verschwunden - wer haftet, wenn das Fluggepäck aufgebrochen wird?
von Mathias Rauck
WDR 21.10.2006: WDR, Samstag, den 21.10.2006, 16:30 Uhr im ErstenNach der Landung am Flughafen wartete auf John B. die große
Ernüchterung: sein Koffer war aufgebrochen und Schmuck im Wert von
9.000 Euro gestohlen. Der Bundesgrenzschutz hatte sein Gepäck in
Frankfurt geöffnet - doch dabei sei nichts beschädigt und nichts
entwendet worden. Auch die Fluggesellschaft verweigert die Haftung
und verweist auf ihre Geschäftsbedingungen. Vor allem bei
Flugreisen, bei denen der Koffer für lange Zeit aus der Obhut
gegeben wird, stellt sich daher die Frage: Wer haftet? Und bis wie
viel? Gibt es Ausnahmen? Und Ausnahmen von der Ausnahme?Wer haftet?
Grundsätzlich haftet bei Flugreisen immer die Fluggesellschaft für
das Gepäck. Sie ist der Vertragspartner. Analog zum Haftungsrecht
im Frachtverkehr muss der Passagier zwar beweisen, dass er das
Gepäckstück in unbeschädigtem Zustand und mit dem beschriebenem
Inhalt bei der Fluggesellschaft aufgegeben hat, aber dann gilt eine
Beweislastumkehr. Das Luftfahrtunternehmen hat eine
Dokumentationspflicht, auch sekundäre Darlegungspflicht genannt.
Kann es nicht beweisen, dass das Gepäckstück nicht beschädigt wurde
oder abhanden kam, während es dafür verantwortlich war, muss das
Luftfahrtunternehmen haften.Grundsätzlich gilt bei Fluggesellschaften eine Haftungsobergrenze,
die im Montrealer Abkommen vereinbart wurde. Sie schwankt je nach
aktuellem Euro-Kurs, beträgt zur Zeit ca. 1.200 Euro. Für mehr
haften Fluggesellschaften nicht. Verschwindet also Edelstahlkoffer
samt Fotoausrüstung, bleibt der Fluggast auf einem Großteil des
Schadens sitzen.Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen: wenn nachgewiesen
wird, dass die Fluggesellschaft grob fahrlässig oder gar
vorsätzlich den Schaden herbeigeführt hat. Dann haftet sie
unbegrenzt. Nach einem Urteil des OLG</acronym> Köln (AZ</acronym>.: 22 U 145/04) liegt
Fahrlässigkeit zum Beispiel vor, wenn der Koffer aufgebrochen ist.
Dann hätten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft entweder selbst
den Diebstahl verübt oder der Koffer sei bei einem Sturz beschädigt
worden. Der Kläger bekam eine Fotoausrüstung im Wert von 4.000€
ersetzt.Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Ausnahme: Wenn die
Haftung für den geklauten Gegenstand wirksam von der
Fluggesellschaft ausgeschlossen wurde. Zum Beispiel wird von den
meisten Fluggesellschaften die Verantwortung für Schmuck oder
Bargeld im Reisegepäck abgelehnt. Nach Meinung von Experten gilt
das dann auch bei grober Fahrlässigkeit, mit dem Argument: Hätte
sich der Passagier an die Geschäftsbedingungen gehalten, wäre der
Schaden auch nicht entstanden. In so einem Fall zahlt die
Fluggesellschaft nur den Kofferschaden, zum Beispiel ein defektes
Schloss.Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen von Terrorabwehr und erhöhten Sicherheitsstufen werden
immer öfter Koffer von der Bundespolizei kontrolliert und dafür
geöffnet. Bei Schäden bleibt auch hier zunächst die
Fluggesellschaft der Ansprechpartner, diese tritt gegebenenfalls
ihrerseits an die Bundespolizei und lässt sich einen Schaden, für
den sie haften musste, erstatten. Jedoch kann ein Anspruch auch
direkt an die Bundespolizei gestellt werden. Kann dieser
Verschulden nachgewiesen werden, haftet sie eventuell in höherem
Maße, als die Fluggesellschaft, hier gibt es weder
Haftungsobergrenzen noch allgemeine Geschäftsbedingungen.------------------------------------------
Wenn das Gepäck geplündert wird
Luftfahrt: Seitdem Koffer und Taschen unverschlossen aufgegeben werden sollen, häufen sich Reklamationen.
Von Daniel Jahn
Washington -
Flugreisende
sollten ihr Gepäck vor dem Einchecken am Flugschalter nicht mehr
abschließen und keine Wertsachen darin lassen. Seitdem damit begonnen
wurde, einzelne Gepäckstücke vor dem Verladen ins Flugzeug zu öffnen
und auf Sprengstoff zu durchsuchen, hat es allein in den USA nach
offiziellen Angaben Tausende Beschwerden von Passagieren über
Sachbeschädigung und Diebstahl gegeben.Wenn
der Reisende in solchen Fällen überhaupt eine Entschädigung bekommt,
kann dies sehr lange dauern - zumal zwischen den Behörden und den
Fluggesellschaften bislang nicht klar geregelt ist, wer für welche
Schadensfälle zuständig ist.Im
bekanntesten Fall wurde der Rapperin Lil'Kim am
John-F.-Kennedy-Flughafen in New York Schmuck im Wert von 250 000
Dollar aus ihrer Tasche gestohlen. Der Schatz tauchte nach
Medienberichten später in einer Garderobe für Flughafen-Angestellte
wieder auf. In einem anderen Fall wurden einer Handlungsreisenden für
eine Kosmetikfirma beim Flug von Seattle nach Spokane im Bundesstaat
Washington drei ihrer vier Koffer ausgeplündert. Sie bekam sie fast
leer, dafür aber mit den Plastiksiegeln der US-Behörde TSA zurück, die
anzeigen, dass ein Sicherheitscheck stattgefunden hat. Verschwunden
waren Kosmetika, ein Videoprojektor und andere Wertsachen im Gesamtwert
von 8000 Dollar.Den
Dieben ist nur sehr schwer auf die Spur zu kommen. Bisher wurden in den
USA erst drei Festnahmen unter dem Sicherheitspersonal bekannt. Vor
wenigen Tagen wurden in Miami (Florida) zwei TSA-Beamte festgenommen,
die sich aus Gepäckstücken bedient haben sollen. Im März wurde in New
York ein staatlicher Kontrolleur festgesetzt, der Passagiere um
Tausende Dollar erleichtert haben soll.Der
Diebstahl wird dadurch begünstigt, dass in vielen Airports die
Passagiere bei Öffnung ihres Koffers nicht anwesend sind. Die Kontrolle
findet erst statt, nachdem das Gepäck auf dem Band hinter dem
Flugschalter verschwunden ist. Laut TSA sind die Überprüfungen von Hand
nötig, da Scanner Sprengstoff nicht immer absolut zuverlässig aufspüren
könnten. Manche Maschinen schlagen schon bei so harmlosen Dingen wie
Schokoriegeln oder Erdnussbutter Alarm.Von
den 6700 Beschwerden, die seit Jahresbeginn bei der TSA eingingen,
wurden laut Behördensprecher Mark Hatfield erst 485 durch
Schadensersatz geregelt. 47 Beschwerden wurden von den Passagieren
wieder zurückgezogen und 145 abgelehnt. Die restlichen Fälle sind noch
nicht abgeschlossen. Keine Haftung übernimmt die TSA, wenn das Schloss
des Gepäckstücks aufgebrochen wurde. Die Behörde hatte - wie auch die
Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport - alle Passagiere aufgerufen,
Koffer und Taschen unverschlossen zu lassen. Hatfield räumt
"Startschwierigkeiten" beim Umgang mit den Schadensfällen ein. Erst
seit Mai sei die Abteilung für die Aufnahme der Reklamationen
computerisiert. Die TSA hat auch Geld für die Installation weiterer
Videokameras beantragt, die die Kontrolleure überwachen sollen.
Außerdem ist die Behörde noch immer damit beschäftigt, ihre
Kontrolleure auf mögliche Vorstrafen hin zu überprüfen.Daher
werden unangenehme Überraschungen beim Öffnen des Koffers wohl auch
künftig nicht auszuschließen sein. Das muss nicht immer heißen, dass
etwas vom Inhalt fehlt. Ein Reisender aus New Jersey, der zwei
Protestschilder gegen den Irak-Krieg im Gepäck hatte, fand in seinem
Koffer einen Hinweiszettel auf eine TSA-Durchsuchung - und dazu die
handschriftliche Notiz: "Ich billige Ihre antiamerikanische Haltung
nicht!" (afp)erschienen am 26. Juli 2003
Beste Grüsse
"ROLEXIOS"
Nachgehakt: Werden Koffer-Scans (für eine bestimmte Zeitdauer) gespeichert???
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Na dann, gibt es doch noch Hoffnung.
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Bin gespannt, wie das ausgeht. Bitte informiert halten.
Persönlich würde ich meine Uhr eher nicht so transportieren.