Uhr gestohlen (GMT)

  • Bezüglich Ersatz über die Hausratversicherung, hängt es von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, in diesen ist zu finden, wie hoch und ob eine Entschädigung erfolgt. Evtl. könnte/würde eine Reisegepäckversicherung leisten, häufig hat man auch über die Kreditkarte einen Schutz, würde ich mich erkundigen.
    Sollte die Hausrat haften, dann geben die Bedingung, die zu Grunde liegen auch vor, welche Höhe entschädigt wird. Es ist oft nur der Zeitwert und den sieht in der Regel der Versicherungssachverständige anders als "wir".

  • Bezüglich Ersatz über die Hausratversicherung, hängt es von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, in diesen ist zu finden, wie hoch und ob eine Entschädigung erfolgt.
    Sollte die Hausrat haften, dann geben die Bedingung, die zu Grunde liegen auch vor, welche Höhe entschädigt wird. Es ist oft nur der Zeitwert und den sieht in der Regel der Versicherungssachverständige anders als "wir".


    Ein Deckungskonzept, die einen derartigen Schadensfall über die Hausrat absichert gibt´s derzeit nicht. Bei keiner Gesellschaft. Man mag sich vorstellen, wenn ein Versicherungsunternehmen, solch einen Schutz feilbieten würde, wieviele Rolexuhren aus Koffern urplötzlich verschwinden würden. ;)


    Und grundsätzlich gibt´s in der Hausrat in einem versicherten Schadensfall Gott sei dank eine Neuwertentschädigung. :gut: Also, kommt ein Sachverständiger mit Zeitwert daher, gleich wat auf die Zwölf geben. :maul:


    Greetz Gentleman

  • Vielen Dank für die Tipps bzgl. der Hausrat - ich frag mal an :gut: Mal sehen was passiert!


    Habe übrigens gestern mit Rolex in Köln gesprochen (waren wirklich sehr nett) und die Daten der Uhr angegeben.
    Eine Bestätigung war innerhalb von 20 Minuten in meinem Posteingang :gut:


    Auf jeden Fall nochmals vielen Dank an die Lounge :gut:

    Beste Grüße


    Jörg


    __________________________________________________
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ;)

  • bei der Reisegepäckversicherung gilt meist folgende Einschränkung:


    Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen
    Behältnis (z.B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden


    Das war hier (leider) nicht der Fall.

  • Servus, "Muc_man" - tut mir leid, was dir passiert ist!


    So kristallkar zu deinen Ungunsten (ob Haftungsbeschränkung oder nicht) erachte ich die Situation nicht, weshalb ich ihm nachstehende Beiträge "abdrucke". Auch gilt es zu qualifizieren, ob eine Stahl-ROLEX ganz einfach den "Schmuck"-Begriff erfüllt.



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    Fluggesellschaft haftet bei Diebstahl aus Fluggepäck
    - Gericht: Airline bei Schadensursache in Beweispflicht


    Fluggesellschaften haften unbeschränkt für Diebstähle aus Koffern, die
    in ihrer Obhut aufgebrochen wurden - es sei denn, sie könnnen klar
    beweisen, dass sie für die Schadensursache nicht verantwortlich sind.
    Dies entschied das <a href="http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Oberlandesgericht" onmouseover="popup('Oberlandesgericht: Das OLG gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unterhalb des Bundesgerichtshofs. Entscheidungen treffen Zivil- und Strafsenate (Spruchkörper).','#b32322')" ;="" onmouseout="kill()" parser2="">Oberlandesgericht


    (OLG) Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter
    gaben damit der Klage eines Fluggastes statt, der aus Neuseeland
    kommend auf dem Düsseldorfer Flughafen feststellen musste, dass sein
    Koffer gewaltsam geöffnet worden war. Nach Angaben des Klägers wurden
    aus dem Gepäckstück Gegenstände im Gesamtwert von fast 4000 Euro
    gestohlen - die Airline erstattete aber nur knapp 930 Euro und damit
    die allein am Gewicht des Koffers bemessene Haftungshöchstsumme. Nach
    dem rechtskräftigen Urteil muss sie nun auch für den Rest des Schadens
    aufkommen, dessen Höhe allerdings noch umstritten ist. (Az. 22 U 145/04)



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    Verschwunden - wer haftet, wenn das Fluggepäck aufgebrochen wird?
    von Mathias Rauck
    WDR 21.10.2006: WDR, Samstag, den 21.10.2006, 16:30 Uhr im Ersten



    Nach der Landung am Flughafen wartete auf John B. die große
    Ernüchterung: sein Koffer war aufgebrochen und Schmuck im Wert von
    9.000 Euro gestohlen. Der Bundesgrenzschutz hatte sein Gepäck in
    Frankfurt geöffnet - doch dabei sei nichts beschädigt und nichts
    entwendet worden. Auch die Fluggesellschaft verweigert die Haftung
    und verweist auf ihre Geschäftsbedingungen. Vor allem bei
    Flugreisen, bei denen der Koffer für lange Zeit aus der Obhut
    gegeben wird, stellt sich daher die Frage: Wer haftet? Und bis wie
    viel? Gibt es Ausnahmen? Und Ausnahmen von der Ausnahme?




    Wer haftet?


    Grundsätzlich haftet bei Flugreisen immer die Fluggesellschaft für
    das Gepäck. Sie ist der Vertragspartner. Analog zum Haftungsrecht
    im Frachtverkehr muss der Passagier zwar beweisen, dass er das
    Gepäckstück in unbeschädigtem Zustand und mit dem beschriebenem
    Inhalt bei der Fluggesellschaft aufgegeben hat, aber dann gilt eine
    Beweislastumkehr. Das Luftfahrtunternehmen hat eine
    Dokumentationspflicht, auch sekundäre Darlegungspflicht genannt.
    Kann es nicht beweisen, dass das Gepäckstück nicht beschädigt wurde
    oder abhanden kam, während es dafür verantwortlich war, muss das
    Luftfahrtunternehmen haften.


    Grundsätzlich gilt bei Fluggesellschaften eine Haftungsobergrenze,
    die im Montrealer Abkommen vereinbart wurde. Sie schwankt je nach
    aktuellem Euro-Kurs, beträgt zur Zeit ca. 1.200 Euro. Für mehr
    haften Fluggesellschaften nicht. Verschwindet also Edelstahlkoffer
    samt Fotoausrüstung, bleibt der Fluggast auf einem Großteil des
    Schadens sitzen.


    Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen: wenn nachgewiesen
    wird, dass die Fluggesellschaft grob fahrlässig oder gar
    vorsätzlich den Schaden herbeigeführt hat. Dann haftet sie
    unbegrenzt. Nach einem Urteil des OLG</acronym> Köln (AZ</acronym>.: 22 U 145/04) liegt
    Fahrlässigkeit zum Beispiel vor, wenn der Koffer aufgebrochen ist.
    Dann hätten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft entweder selbst
    den Diebstahl verübt oder der Koffer sei bei einem Sturz beschädigt
    worden. Der Kläger bekam eine Fotoausrüstung im Wert von 4.000€
    ersetzt.


    Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Ausnahme: Wenn die
    Haftung für den geklauten Gegenstand wirksam von der
    Fluggesellschaft ausgeschlossen wurde. Zum Beispiel wird von den
    meisten Fluggesellschaften die Verantwortung für Schmuck oder
    Bargeld im Reisegepäck abgelehnt. Nach Meinung von Experten gilt
    das dann auch bei grober Fahrlässigkeit, mit dem Argument: Hätte
    sich der Passagier an die Geschäftsbedingungen gehalten, wäre der
    Schaden auch nicht entstanden. In so einem Fall zahlt die
    Fluggesellschaft nur den Kofferschaden, zum Beispiel ein defektes
    Schloss.



    Was gibt es sonst noch zu beachten?


    Im Rahmen von Terrorabwehr und erhöhten Sicherheitsstufen werden
    immer öfter Koffer von der Bundespolizei kontrolliert und dafür
    geöffnet. Bei Schäden bleibt auch hier zunächst die
    Fluggesellschaft der Ansprechpartner, diese tritt gegebenenfalls
    ihrerseits an die Bundespolizei und lässt sich einen Schaden, für
    den sie haften musste, erstatten. Jedoch kann ein Anspruch auch
    direkt an die Bundespolizei gestellt werden. Kann dieser
    Verschulden nachgewiesen werden, haftet sie eventuell in höherem
    Maße, als die Fluggesellschaft, hier gibt es weder
    Haftungsobergrenzen noch allgemeine Geschäftsbedingungen.



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    Wenn das Gepäck geplündert wird


    Luftfahrt: Seitdem Koffer und Taschen unverschlossen aufgegeben werden sollen, häufen sich Reklamationen.


    Von Daniel Jahn


    Washington -
    Flugreisende
    sollten ihr Gepäck vor dem Einchecken am Flugschalter nicht mehr
    abschließen und keine Wertsachen darin lassen. Seitdem damit begonnen
    wurde, einzelne Gepäckstücke vor dem Verladen ins Flugzeug zu öffnen
    und auf Sprengstoff zu durchsuchen, hat es allein in den USA nach
    offiziellen Angaben Tausende Beschwerden von Passagieren über
    Sachbeschädigung und Diebstahl gegeben.



    Wenn
    der Reisende in solchen Fällen überhaupt eine Entschädigung bekommt,
    kann dies sehr lange dauern - zumal zwischen den Behörden und den
    Fluggesellschaften bislang nicht klar geregelt ist, wer für welche
    Schadensfälle zuständig ist.



    Im
    bekanntesten Fall wurde der Rapperin Lil'Kim am
    John-F.-Kennedy-Flughafen in New York Schmuck im Wert von 250 000
    Dollar aus ihrer Tasche gestohlen. Der Schatz tauchte nach
    Medienberichten später in einer Garderobe für Flughafen-Angestellte
    wieder auf. In einem anderen Fall wurden einer Handlungsreisenden für
    eine Kosmetikfirma beim Flug von Seattle nach Spokane im Bundesstaat
    Washington drei ihrer vier Koffer ausgeplündert. Sie bekam sie fast
    leer, dafür aber mit den Plastiksiegeln der US-Behörde TSA zurück, die
    anzeigen, dass ein Sicherheitscheck stattgefunden hat. Verschwunden
    waren Kosmetika, ein Videoprojektor und andere Wertsachen im Gesamtwert
    von 8000 Dollar.



    Den
    Dieben ist nur sehr schwer auf die Spur zu kommen. Bisher wurden in den
    USA erst drei Festnahmen unter dem Sicherheitspersonal bekannt. Vor
    wenigen Tagen wurden in Miami (Florida) zwei TSA-Beamte festgenommen,
    die sich aus Gepäckstücken bedient haben sollen. Im März wurde in New
    York ein staatlicher Kontrolleur festgesetzt, der Passagiere um
    Tausende Dollar erleichtert haben soll.



    Der
    Diebstahl wird dadurch begünstigt, dass in vielen Airports die
    Passagiere bei Öffnung ihres Koffers nicht anwesend sind. Die Kontrolle
    findet erst statt, nachdem das Gepäck auf dem Band hinter dem
    Flugschalter verschwunden ist. Laut TSA sind die Überprüfungen von Hand
    nötig, da Scanner Sprengstoff nicht immer absolut zuverlässig aufspüren
    könnten. Manche Maschinen schlagen schon bei so harmlosen Dingen wie
    Schokoriegeln oder Erdnussbutter Alarm.



    Von
    den 6700 Beschwerden, die seit Jahresbeginn bei der TSA eingingen,
    wurden laut Behördensprecher Mark Hatfield erst 485 durch
    Schadensersatz geregelt. 47 Beschwerden wurden von den Passagieren
    wieder zurückgezogen und 145 abgelehnt. Die restlichen Fälle sind noch
    nicht abgeschlossen. Keine Haftung übernimmt die TSA, wenn das Schloss
    des Gepäckstücks aufgebrochen wurde. Die Behörde hatte - wie auch die
    Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport - alle Passagiere aufgerufen,
    Koffer und Taschen unverschlossen zu lassen. Hatfield räumt
    "Startschwierigkeiten" beim Umgang mit den Schadensfällen ein. Erst
    seit Mai sei die Abteilung für die Aufnahme der Reklamationen
    computerisiert. Die TSA hat auch Geld für die Installation weiterer
    Videokameras beantragt, die die Kontrolleure überwachen sollen.
    Außerdem ist die Behörde noch immer damit beschäftigt, ihre
    Kontrolleure auf mögliche Vorstrafen hin zu überprüfen.



    Daher
    werden unangenehme Überraschungen beim Öffnen des Koffers wohl auch
    künftig nicht auszuschließen sein. Das muss nicht immer heißen, dass
    etwas vom Inhalt fehlt. Ein Reisender aus New Jersey, der zwei
    Protestschilder gegen den Irak-Krieg im Gepäck hatte, fand in seinem
    Koffer einen Hinweiszettel auf eine TSA-Durchsuchung - und dazu die
    handschriftliche Notiz: "Ich billige Ihre antiamerikanische Haltung
    nicht!" (afp)




    erschienen am 26. Juli 2003















    Beste Grüsse


    "ROLEXIOS"



    Nachgehakt: Werden Koffer-Scans (für eine bestimmte Zeitdauer) gespeichert???