D.h. wenn die Uhr ein Fundstück ist, könnt ihr anhand des Registrars den Besitzer finden
Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört?
D.h. wenn die Uhr ein Fundstück ist, könnt ihr anhand des Registrars den Besitzer finden
Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört?
Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört?
Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben
Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben
Das wären natürlich arg böse Zungen
Insgesamt ne vertrackte Situation
Das wären natürlich arg böse Zungen
Insgesamt ne vertrackte Situation
Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben
Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört?
Der Grund warum ich nicht zum Breitling Händler gegangen bin war einfach weil ich mich mit "Luxusuhren" nicht auskannte bzw. immer noch nicht wirklich auskenne ....
Die Uhr ist genau 1 Jahr bei den Fundsachen gelegen und der Besitzer hat sie nicht abgeholt, leider!! Es ist einfach Schade das die Uhr beschädigt im Schrank liegt und keine Funktion findet, aber ebenso schade um das Geld was sie mal gekostet hat.....
Keine Sorge,weder SEK noch Rettungsdienst wird an die Tür klopfen...Die Rettungskräfte arbeiten mittlerweile auf einer anderen Frequenz,sodass erst gar nicht mehr möglich ist,die Signale zu empfangen (mit wenigen Ausnahmen natürlich).
Stimmt nicht so ganz Niko. Ja, mittlerweile ist die neue Notfrequenz im UHF Bereich, nichts desto Trotz wird die 121.5 auch weiterhin überwacht (habe damit fast täglich zu tun)
Der Grund warum ich nicht zum Breitling Händler gegangen bin war einfach weil ich mich mit "Luxusuhren" nicht auskannte bzw. immer noch nicht wirklich auskenne ....
Die Uhr ist genau 1 Jahr bei den Fundsachen gelegen und der Besitzer hat sie nicht abgeholt, leider!! Es ist einfach Schade das die Uhr beschädigt im Schrank liegt und keine Funktion findet, aber ebenso schade um das Geld was sie mal gekostet hat.....
Bis hier her ist doch auch alles gut Die Frage ist, ob der Besitzer weiß, wo er die Uhr verloren hat, bzw. hat er dort nicht nachgefragt.
Spannend finde ich jetzt, wie Du Dich diesbezüglich verhältst. Ein Anruf bei Breitling sollte den Besitzer eigentlich ausfindig machen, ein schöner Schachzug wäre, ihm die (wenn auch ruinierte Zwiebel) zurückzugeben.
Naja rein rechtlich gesehen geht die Uhr somit in seinen Besitz über.
Naja rein rechtlich gesehen geht die Uhr somit in seinen Besitz über.
Wie meinst Du das Steffen? Meinst Du Paragraph 973 Abs.1 BGB, demnach nach einem halben Jahr der Finder Eigentum an der Sache erwirbt?
Hallo
mal eine ganze andere Frage.
Die Uhr wurde gefunden
Der Besitzer hatte sie wohl vergessen und hat sich nicht mehr gemeldet.
Deswegen geht die Uhr in dein Eigentum über ???
ups zu spät .....aber es bleibt.....
Ein merkwürdige Story.....irgendwie
Genau Bernd,
wenn das alles korrekt eingehalten wurde kann ihm da keiner was. Wenn ich nicht hier in Foren wäre wüsste ich auch nicht, was ich da habe und somit auch nicht, dass die Uhr vermutlich auf den Besitzer registriert ist.
Daher kann man ihm das nicht vorwerfen.
Jetzt wo er es weiß könnte er so nett sein, und mal nachfragen. Muss er aber nicht.
Danke Steffen
Ich glaube, es könnte hier etwas diffiziler sein habe es aber nicht juristisch durchgeprüft.
ZitatMit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat
Quelle: § 973 Abs. 1 BGB
-->Mal theoretisch: Hätte sich der Finder mit der Sache auseinandergesetzt, hätte er theoretisch den Besitzer ermitteln können.
ZitatAllerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben
Quelle: § 973 BGB
-->Diese scheinen noch nicht vorbei zu sein? Das Thema "ungerechtfertigte Bereicherung" habe ich jetzt nicht auf dem Schirm
BTW, ich würde bei Trautmann anrufen, den Sachverhalt erklären und abstimmen, wie es weiter gehen könnte.Auch mit dem ehemaligen Besitzer.
Naja, wenn es beim Fundbüro abgegeben wurde kümmert sich da niemand drum. Das wird abgelegt und abgewartet - sofern nicht offensichtlich irgendwo erkennbar ist wer der Eigentümer ist.
Richtig, wenn sich der Finder noch meldet, dann ja. Er selbst ist aber nicht verpflichtet nach dem Eigentümer zu suchen.
Was ich machen würde weiß ich. Dasselbe wie du, bei Trautmann anfragen und gut. Ob die wiederrum die Daten herausgeben steht auf einem anderen Blatt (Datenschutz).
Trautmann muss die Daten ja nicht herausgeben, sondern kann selbst mit dem Besitzer in Verbindung treten