Breitling Emergency DEFEKT

    • Offizieller Beitrag

    D.h. wenn die Uhr ein Fundstück ist, könnt ihr anhand des Registrars den Besitzer finden


    Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört? :lupe:

  • Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört? :lupe:

    Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben :bgdev:

    LG Roman


    One brand, one watch!


    Wenn du auf deine Uhr schaust, um die Uhr zu sehen und nicht um die Zeit zu ermitteln, hast du die richtige Uhr für dich gefunden!

    • Offizieller Beitrag

    Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben :bgdev:


    Das wären natürlich arg böse Zungen :eek::prust:


    Insgesamt ne vertrackte Situation :rolleyes:

  • Das wären natürlich arg böse Zungen :eek::prust:


    Insgesamt ne vertrackte Situation :rolleyes:


    Böse Zungen könnten behaupten deshalb nicht einen regulären Breitling Händler aufgesucht zu haben :bgdev:


    Jep, so ist das und bedeutet im Umkehrschluss, dass der TE ohne Uhr dastehen wird, da sie ihm nicht gehört? :lupe:



    Der Grund warum ich nicht zum Breitling Händler gegangen bin war einfach weil ich mich mit "Luxusuhren" nicht auskannte bzw. immer noch nicht wirklich auskenne ....
    Die Uhr ist genau 1 Jahr bei den Fundsachen gelegen und der Besitzer hat sie nicht abgeholt, leider!! Es ist einfach Schade das die Uhr beschädigt im Schrank liegt und keine Funktion findet, aber ebenso schade um das Geld was sie mal gekostet hat.....

  • Keine Sorge,weder SEK noch Rettungsdienst wird an die Tür klopfen...Die Rettungskräfte arbeiten mittlerweile auf einer anderen Frequenz,sodass erst gar nicht mehr möglich ist,die Signale zu empfangen (mit wenigen Ausnahmen natürlich).


    Stimmt nicht so ganz Niko. Ja, mittlerweile ist die neue Notfrequenz im UHF Bereich, nichts desto Trotz wird die 121.5 auch weiterhin überwacht (habe damit fast täglich zu tun)

    • Offizieller Beitrag

    Der Grund warum ich nicht zum Breitling Händler gegangen bin war einfach weil ich mich mit "Luxusuhren" nicht auskannte bzw. immer noch nicht wirklich auskenne ....
    Die Uhr ist genau 1 Jahr bei den Fundsachen gelegen und der Besitzer hat sie nicht abgeholt, leider!! Es ist einfach Schade das die Uhr beschädigt im Schrank liegt und keine Funktion findet, aber ebenso schade um das Geld was sie mal gekostet hat.....


    Bis hier her ist doch auch alles gut :gut: Die Frage ist, ob der Besitzer weiß, wo er die Uhr verloren hat, bzw. hat er dort nicht nachgefragt.


    Spannend finde ich jetzt, wie Du Dich diesbezüglich verhältst. Ein Anruf bei Breitling sollte den Besitzer eigentlich ausfindig machen, ein schöner Schachzug wäre, ihm die (wenn auch ruinierte Zwiebel) zurückzugeben. :gut:

    • Offizieller Beitrag

    Naja rein rechtlich gesehen geht die Uhr somit in seinen Besitz über.


    Wie meinst Du das Steffen? Meinst Du Paragraph 973 Abs.1 BGB, demnach nach einem halben Jahr der Finder Eigentum an der Sache erwirbt?

  • Hallo


    mal eine ganze andere Frage.
    Die Uhr wurde gefunden :grb:
    Der Besitzer hatte sie wohl vergessen und hat sich nicht mehr gemeldet.
    Deswegen geht die Uhr in dein Eigentum über ??? :grb::grb:


    ups zu spät .....aber es bleibt.....


    Ein merkwürdige Story.....irgendwie

    Chefetagenphilosophie: Ist es gut gelaufen, war ich es. Ist noch alles unklar, sind wir es.
    War alles Scheiße, waren es die Anderen!
    lg
    Bodega /Jens :wink:
    Back to the Routes... Thüringen

  • Genau Bernd,


    wenn das alles korrekt eingehalten wurde kann ihm da keiner was. Wenn ich nicht hier in Foren wäre wüsste ich auch nicht, was ich da habe und somit auch nicht, dass die Uhr vermutlich auf den Besitzer registriert ist.


    Daher kann man ihm das nicht vorwerfen.


    Jetzt wo er es weiß könnte er so nett sein, und mal nachfragen. Muss er aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Danke Steffen ;)


    Ich glaube, es könnte hier etwas diffiziler sein habe es aber nicht juristisch durchgeprüft.


    Zitat

    Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat


    Quelle: § 973 Abs. 1 BGB


    -->Mal theoretisch: Hätte sich der Finder mit der Sache auseinandergesetzt, hätte er theoretisch den Besitzer ermitteln können.


    Zitat

    Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben


    Quelle: § 973 BGB


    -->Diese scheinen noch nicht vorbei zu sein? Das Thema "ungerechtfertigte Bereicherung" habe ich jetzt nicht auf dem Schirm ;)



    BTW, ich würde bei Trautmann anrufen, den Sachverhalt erklären und abstimmen, wie es weiter gehen könnte.Auch mit dem ehemaligen Besitzer. :gut:

  • Naja, wenn es beim Fundbüro abgegeben wurde kümmert sich da niemand drum. Das wird abgelegt und abgewartet - sofern nicht offensichtlich irgendwo erkennbar ist wer der Eigentümer ist.


    Richtig, wenn sich der Finder noch meldet, dann ja. Er selbst ist aber nicht verpflichtet nach dem Eigentümer zu suchen.


    Was ich machen würde weiß ich. Dasselbe wie du, bei Trautmann anfragen und gut. Ob die wiederrum die Daten herausgeben steht auf einem anderen Blatt (Datenschutz).