Rolex NOS, Aufkleber beschädigt, bitte um Eure Meinung

  • Ich würde mir die Uhr wahrscheinlich nicht für über 7 NOS kaufen, wenn ich es aber täte, würde ich sie auch 100% korrekt wollen, inkl. Intaktem Aufkleber.
    Da wäre für mich auch ein 150 Euro Rabatt nicht "genug" weil es augenscheinlich nicht um den günstigen Preis für eine LV ging sondern eben ein 100%iges Sammler Paket.



  • Denkst Du wirklich, dass Du Dich bei 150,-€ Preisnachlass dauerhaft weniger ärgerst?


    Wenn Du ein (für mich absolut nachvollziehbares) Problem mit dem beschädigten Aufkleber hast, bleibt Dir doch eigentlich nur eine Wandlung des Kaufes.


    Grüsse,
    Schimi

  • Rechtlich betrachtet ist nicht interessant, was der Käufer mit der Uhr machen will, sondern wie das Angebot beschrieben war.
    Wie wurden denn Uhr und Aufkleber im Angebot beschrieben?
    Für mich kann eine Uhr NOS sein, auch wenn ein Aufkleber nicht mehr taufrisch ist. Wenn man sich in der Szene umschaut und sieht, was alles als NOS bezeichnet wird, merkt man schnell, dass defekte Aufkleber eigentlich das kleinste Problem sind. Wenn man hier Wert auf den Zustand der Aufkleber legt, sollte man im Vorfeld klären, wie der Zustand ist.


    Wenn es Dich stört, wende Dich an den Händler, schildere Dein Problem und sucht gemeinsam nach einer Lösung, frage ob eine Rückabwicklung möglich ist.
    (Den Vorschlag von 150,- Euro Preisnachlass finde ich ungeschickt, denn es riecht nach Schacherei. Entweder Du willst eine unversehrte Uhr mit unversehrten Aufklebern oder nicht.)

  • Für mich sind NOS und `Voll Verklebt`nicht dasselbe. Wenn im Angebotstext `Voll Verklebt`steht, gehört der Sticker drauf, egal ob er jetzt 2 Cent oder 2k kostet. Wenn der TS die Uhr in 15 Jahren verkaufen will, geht das Geschacher doch erst richtig los, dann kommt er mit 150 Euro wahrscheinlich nicht mehr hin. Also Uhr zurück und die Sache hat ein Ende.
    Und ja, für jeden Aussenstehenden ist das hier Pillepalle, für den TS aber nicht, was ich voll verstehen kann.


    Grüsse Jan

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • Der Händler ist zur Rücknahme verpflichtet.
    Kosten des Versands geht auf kosten des Käufers, da muss nichts geklärt werden, so ist die Rechtslage.


    Allerdings ist diese Beschädigung in keinsterweise Wertmindernd, spielt absolut keine Rolle.

  • Das hängt von den AGB ab. Außerdem muß der Händler in diesem Fall vorab darauf hinweisen.



    Nein das stimmt nicht,


    Die sogenannte 40€ Klausel ist seit dem 13 Juni 2014 Geschichte. Der Käufer trägt grundsätzlich die Rücksendekosten unabhängig vom Warenwert

  • Falsch. Der Händler kann - und das jetzt unabhängig vom Warenwert - die Kosten für die Rücksendung dem Käufer aufs Auge drücken. Muß er aber nicht. Er kann auch auf diese Möglichkeit verzichten und die Kosten, wie bisher üblich, weiterhin übernehmen. Um die Kosten dem Käufer zu überlassen, muß der Verkäufer VORHER auf diesen Sachverhalt hinweisen.
    Deinem Kommentar entnehme ich, dass Du die Kostenübernahme für die Rücksendung generell Deinen Kunden überläßt.

  • Das liest sich in Deiner Widerrufsbelehrung aber anders. Ich zitiere mal:
    "...
    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
    ..."


    Handhabst Du das in der Praxis anders? Wenn es denn wirklich mal vorkommt? ;)


    Meine AGB lesen sich auch anders, als wir tatsächlich handeln. Bei soliden Käufern sind wir großzügig, Nervzwerge hält es ab und im Zweifel hilft es.


    Grüße


    Sven

  • Der TS schreibt 11000€ für eine NOS Pepsi 16710 :eek: , hab ich was verpaßt?
    Ich sehe die eher um die 6500.


    Guten Morgen, Schlafanzug ausziehen! ;):G Das was Du siehst, ist schon jahrelang Vergangenheit. Ein Sammler hat mir neulich auch 11k für meine 16710 M-Serie NOS, LC100 geboten...


    Für NOS-16610LV Y-Serien werden mittlerweile auch 9k locker von Sammlern bezahlt...