Nun Laser werden häufig in Messgeräten genutzt, im Jagdbereich zur Zielerfassung etc.
... naja, man darf mittels Laser eine Entfernung zum Ziel messen.... mehr aber auch nicht. Baut man den auf die Waffe, dann ist man in Deutschlang hier
Verbotene Waffen nach dem Waffengesetz (WaffG)
Details siehe: Waffengesetz (WaffG) und weitere z.B. hier: http://bundesrecht.juris.de/index.html
Nach Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 bis 4 WaffG) ist der Umgang mit folgenden Waffen und Munition verboten:
1.Kriegswaffen
2.Vollautomatische Schusswaffen
3.Vorderschaftrepetierflinten (pump-guns), bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist oder deren Gesamtlänge kleiner als 95 cm oder deren Lauflänge kleiner als 45 cm ist
4.Waffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Kammdolche)
5.Waffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können (z.B. Flinten, die durch einen Klappschaft zur Kurzwaffe – Länge unter 60 cm – verändert werden können)
6.Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laserzieleinrichtungen)
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