Hilfe !!!


  • Wenn du mir den Tip nicht gegeben hättest,hätte Nils die Uhr genommen und ich wäre tod umgefallen ! :eek:
    Von da her ist alles in Ordnung.Es ist nur verwunderlich,was für so manchen "fantastischer Zustand" bedeutet.
    Ab jetzt mache ich meine deals nur noch mit Rückgaberecht.


    Bei meinem Doxa Chrono war auch eine mega Macke auf 10:00.Hab den Verkäufer darauf angesprochen,zumal ebenfalls die Beschreibung "fantastisch" war.
    Wollte mir die Aufarbeitungskosten beim Goldschmied mit ihm teilen(was bin ich nett). :gaehn:
    Aber der Mann sagte einfach NEIN dazu(Punkt aus).


    DAS WAR NICHT NETT


    :pistolero:

  • Fragen wir den Chef,was er meint !
    Grundsätzlich ist die Idee gut.Der thread darf nur nicht dazu dienen,Verkäufer platt zu machen.
    Aber lernen könnte der Ein oder Andere bestimmt davon.
    So nach dem Motto:
    Ich nehme zum Verkauf einfach ein Foto der Uhr als sie 10 Std.alt war und nicht 3 Jahre. :bash:


    SO

  • Ich finde die Idee auch vollkommen okay; eigentlich dürfte niemand etwas dagegen haben, wenn er denn hübsch bei der Wahrheit bleibt und wirklich so beschreibt, wie der Zustand tatsächlich ist.

  • Genau.


    Sonst ist es wie in der Bucht, wo bei Parfums immer die Originalpackung des Herstellers abgebildet ist, damit man die Schreibfehler bzw. schlechten Grafikkopien der Blender nicht sofort erkennt.


    Aber manchmal werden bei Uhrenverkäufen ja auch die Neuuhren abgebildet mit dem Hinweis "fantastischer Zustand, wie neu" - habe momentan nur kein Foto da.


    Ok, es gibt "normal verkratzt" und "fantastisch verkratzt"... Aber das kratzt den Verkäufer nun wirklich nicht.


    Gruß
    U2inSpe

  • Jungs ihr seit alle viel zu lieb!


    Wenn da einer schreibt "Zustand fantastisch" und die Uhr ist tatsächlich total verkratzt dann habt ihr ein Recht auf Mängelbeseitigung oder auf Schadenersatz wegen Schlechtleistung.


    Will sagen wenn die geschuldete Sache (Uhr) nicht dem vereinbarten Zustand entspricht (unverkratzt) oder dem Zustand den der Käufer billiger Weise annehmen durft (bei Beschreibung "Zustand fantstisch" darf man davon ausgehen, das dei Uhr nicht wesentlich beschädigt ist), dann liegt eine Verletzung nach § 433 I 1 BGB vor. Dort steht "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach und REchtsmängeln zu verschaffen". In dem Fall eindeutig ein Sachmangel nach § 434 I 1 BGB womit wir im Sachmangelrecht bei § 437 sind. Dann kommt es darauf an ob der Käufer nachbesserung oder neulieferung der Uhr verlangt (kann sich der Käufer nicht VErkäufer aussuchen!). Wenn das nicht möglich ist eben Schadenersatz statt der Leistung wegen Schlechtleistung nach §§ 280 I, III, 281 I Alt.2 BGB.


    So hab versucht es so verständlich wie möglich zu schreiben. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, wenn auf den Bildern klar ersichtlich ist das die Uhr runter ist, dann siehts schlecht aus. Aber lasst euch nicht über den Tisch ziehen. Meistens reicht auch schon die Drohung mit dem Anwalt, oder man schaltet dann wirklich einen ein.



    Grüße

  • Zitat

    Original von Thies
    Bei meinem Doxa Chrono war auch eine mega Macke auf 10:00.Hab den Verkäufer darauf angesprochen,zumal ebenfalls die Beschreibung "fantastisch" war.
    Wollte mir die Aufarbeitungskosten beim Goldschmied mit ihm teilen(was bin ich nett). :gaehn:
    Aber der Mann sagte einfach NEIN dazu(Punkt aus).


    DAS WAR NICHT NETT


    :pistolero:


    Und? Wann findet seine Beerdigung statt? :bgdev: