Bei erheblichem Wert des mitgenommenen Gegenstandes, der wieder eingeführt werden soll, ist ein Nämlichkeitsnachweis beim Zoll ausstellen zu lassen. Sonst kann man bei Einfuhr nach D Probleme bekommen, muss dann bspw belegen, dass die Uhr hier gekauft wurde. Der Zoll darf die Uhr dann u. U. auch erst mal sicherstellen.