Nur einmal zur Klarstellung:
Der erste Einbruch mit Lenkrad-Klau fand am 04.09.2023 statt. Zurück bekommen habe ich mein Auto dann am 06.10.2023.
Ein erneuter Einbruch fand am 10.11.2023 statt. Seit dem steht mein Auto wieder in der Werkstatt.
Der Teilkaskoschaden beträgt für beide Raubzüge zusammen fast genau 15.000 €.
Diskussionen hier und a.a.S. sind sinnfrei. Der AMG-GLB ist mein Dienstwagen, auf den ich täglich angewiesen bin. Andere Garagen gibt es hier in zumutbarer Entfernung nicht; schon gar keine Einzelgarage.
Ich habe mit dem Gedanken gespielt, den Wagen zu verkaufen und ein Auto zu kaufen, das weniger Begehrlichkeiten weckt. Ein drei Monate altes, sehr individuelles Auto mit noch nicht einmal 3.000 km zu verkaufen ist wirtschaftlicher Irrsinn. Ein Ankaufangebot habe ich vorliegen. Der Verlust würde ca. 20.000 € netto betragen.
Mein Fachanwalt für Mietrecht hat geprüft, ob ich den Garagenvermieter zur zusätzlichen Sicherung der Tiefgarage zwingen kann. Die eindeutige Aussage ist, dass keine Anspruchsgrundlage besteht.
Die werkseitig verbaute Alarmanlage lässt nach Aussage der LKA-Beamten die Verbrecher nur müde lächeln. Wann immer ich das Auto zurück haben werde, wird es mit einer individuellen Alarmanlage mit versteckt montierter Innenraumkamera aufgerüstet.
Zu guter letzt musste ich gestern noch ganz schnell den Versicherungsgeber wechseln, weil meine bisherige Versicherung den Vertrag kündigen wollte.
Zum Selbstschutz seht es mir nach, dass ich diese Diskussion selbst nicht mehr weiter führe. Ich merke nämlich gerade, das ich beim Schreiben dieser Zeilen schon wieder Hals und Puls bekomme.