Moin,
sorry, aber deine Ausführungen sind nicht leicht zu verstehen, was wohl der Wut geschuldet ist, die noch in dir steckt .
Der Händler gibt dir keinen Leihwagen, da dein Wagen eine Vollkasko-Versicherung hat ? Eine Reparatur dauert bis September, weil der Kotflügel erst dann lieferbar ist ? Musst du bei deiner Werkstatt reparieren lassen und wenn ja, warum, ist doch dein Eigentum das Auto oder nicht und was wolltest du über das Gutachten abrechnen ?
Was willst du genau widerrufen, den Kaufvertrag, weil die Reparatur solange dauert ?
Das Auto ist wohl nicht mehr fahrbereit, daher auch der Wunsch nach dem Leihwagen, der aber finanziell für die Wartezeit bis zur Instandsetzung deines Autos viel zu teuer wird, richtig ?
Meiner Meinung nach könnte der Händler kulant sein, muss es aber nicht, da der Unfall von dir verursacht worden ist (Schuldfrage ist hier egal) und an den Polen kommst du nicht mehr ran.
Ich wüsste nicht, das es einen Anspruch gibt, wie schnell ein KfZ repariert werden muss, gerade wenn der Händler im Vorfeld sagt, wie lange es dauert.
Alles sehr unbefriedigend, aber entweder schnell durch eine Fremdwerkstatt reparieren lassen, falls möglich, oder darauf warten.
Ob du die Karre wirklich zurückgeben kannst, ist fraglich, hatte ja keinen Mangel bei Auslieferung. Ob du es über eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung rückabwicklen kannst, wäre zu prüfen, am besten vom Anwalt.