Wo steht das genau? Danke!
Und was passiert dann mit dem Schlüssel für den Tresor mit elektronischen oder mechanischen Zahlenschloss mind. der Schutzklasse des Waffentresors
Da gibt es ein Urteil in DE dazu, weil der Schlüssel in einem zwar eingemauerten Tresor aufbewahrt wurde, der aber nicht mindestens der gleichen Schutzklasse war. Der Schütze hat zwar nicht die Besitzerlaubnis verloren (weil er in den Augen des Gerichts zwar falsch gehandelt, es ihm aber nicht schuldhaft bzgl. einer unsicheren Verwahrung anzulasten war ... oder so ähnlich) aber Strafe hat er gezahlt und musste es ändern / umbauen.
In AT ist es deutlich einfacher, es muss vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein (keine Vorgabe an Sicherheitsklasse auch wenn die Tresor-Hersteller-Lobby seit Jahren versucht es im Gesetz zu verankern um Umsatz zu generieren), das lässt sich halt mit einem Schlüssel im Normalfall nicht so einfach belegen (schlafen, duschen, Sauna, Knock-Out wegen hohem Fieber, etc), aber viele Schützen machen das und viele Behörden lassen das zu.
Ich will da sicher sein dass niemand (zB Kinder, Besuch, etc) jemals Zugriff auf einen Schlüssel bekommen kann, daher reines Code-Schloss.
Ad Waffen/Munition getrennt - das gibt es auch nur in DE. In AT kannst auch geladen (round in chamber) verwahren, gesetzlich gedeckt.