ZitatAlles anzeigenOriginal von na klaro
Ist nicht schön wie diese Betrüger wissentlich Leute um ihr Geld bringen wollen.
Aber:
-Warum wird auf so etwas geboten wenn man kundig ist
-sieht es für mich so aus als das man einfach mal mitgeboten hat, den Zugschlag bekommen hat und sich nun windend versucht sich aus der Sache zu Ziehen.
-Sicherlich ist es lobend zu erwähnen das versucht wird den Faker eines auszuwischen, aber hat das Wirkung? Ich denke das für einen geflogenen Faker zwei neue dazukommen. Da muss Ebay was machen.
-schon mal überlegt das der andere wirklich denkt er ist im Recht? Einfach mit ihm zum Konzi gehen und die Sache aufklären.
viel Glück und das nächste mal etwas vorsichtiger Bieten.
Deswegen hat sich in der Bucht seit Gründung auch so viel geändert :G! Ebay schaut zu und greift nur in den mehr als offensichtlichen Fällen ein. Deren Ziel ist in erster Linie, die Angebotsprovision zu kassieren und gut.
Windend aus der Sache ziehen!!?? Rechtlich ist mit der Abgabe des Höchstgebotes ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag bzgl. einer ORIGINALEN Rolex Datejust zustandegekommen. Sobald das Kriterium der Originalität nicht gewährleistet ist, trifft den Verkäufer die Verpflichtung dem Käufer gegen Entrichtung des KP a) ein entsprechendes gleichwertiges Orignal zu verschaffen oder b) die dem Käufer anfallenden Mehrkosten bei einer Ersatzbeschaffung zu erstatten.
Problematisch kann das Ganze in solchen Fällen höchstens für dem deutschen Recht Unkundige sein. Auch kann ein Anfang, solchem Spuk in der Bucht Einhalt zu gebieten, ausschließlich durch solches Vorgehen erfolgen. Warum vorsichtiger bieten, wenn rechtlich bereits in mehrfacher Hinsicht der Handel mit Plagiaten aller Art verboten ist? Nur derjenige Anbieter, der einmal auf das passende Gegenüber traf, wird sich in Zukunft hüten, "Blender" zu verkaufen. Wie war das doch: nur das gebrannte Kind scheut das Feuer!