Beiträge von Mr.Rolex

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    Original von RufusMücke


    Reicht das nicht :grb:


    Wie wäre es z.B. mit einem ausnahmsweise konstruktiven Beitrag zum "Fall" anstatt irgendwelcher inhaltsleerer Schmähschriften!?


    Warum das Zitat des Louis Vuitton-Falls? Angeboten wurde eine solche Tasche unter vorerst lediglicher Erwähnung des Herstellernamens bei Bebilderung der tatsächlich zum Verkauf stehenden Tasche.
    Was wurde in "meinem" Fall angeboten? Eine Rolex-Uhr unter Angabe des Herstellernamens mit einem (Zitat) "Rolex-Kaliber" bei Bebilderung der tatsächlich zum Verkauf stehenden Uhr.
    Klingelt"s? Könnten da vielleicht irgendwelche Gedankengänge in Hinsicht eines Quervergleichs kommen...?

    Zitat

    Original von reno114
    und falls du es auf die spitze treiben willst was i.m.h.o bei solchen
    gaunern völlig i.o ist schau mal hier:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…hadensersatz__f15540.html


    ging zwar um ne tasche aber is ja sinngemäß das gleiche!! :pistolero:


    Selbst der Kollege, auf den reno114 hier oben verwiesen hat, scheint der "Klugheit" von den drei hier zuletzt an der Diskussion teilhabenden Wesen mt seinem fundierten Rat wohl offenbar nicht gewachsen zu sein... :lol: :lol: :lol:


    1. Richtigstellung:
    bitte Thread endlich mal genau studieren (hab zwar schon x-mal drauf hingewiesen, aber manch einer scheint wohl doch Schwierigkeiten mit dem Lesen zu haben)!!
    Ich war mir bis zur endgültigen Klärung innerhalb dieses Threads NICHT 100%ig bewusst, dass es sich um ein Plagiat handelt! Daher versuchte ich, mit dem Verkäufer die in der Auktionsbeschreibung angebotene persönliche Übergabe zu verabreden; zwecks Sicherstellung der Originalität bat ich darüberhinaus auch zur Vermeidung vergeblicher Reisekosten etc., die Echtheit vorab durch einen Uhrmacher, Konzessionär o.ä. zu prüfen - nichts geschah.
    NACHDEM (!!!) sich durch tätige Mithilfe eines Members hier schließlich herausstellte, dass die Uhr DEFINITIV nicht echt sein kann (wg. des Uhrwerks 2671 - leider Gottes ist in meinem Erinnerungsvermögen nicht auch noch Platz für hunderte Kaliber-, Ref.- und Band.Nr. der Marke Rolex...), verlangte der Verkäufer von mir (weit bevor ICH jegliche Ansprüche gegen ihn gestellt habe!!!!) die Abnahme des Fakes zum Auktionspreis. Ist doch wohl auch für den Allerletzten leicht verständlich, dass derartig dreistes Verhalten jegliche Rahmen sprengt.


    2. Richtigstellung:
    rechtliche Grundlagen sind nicht gegeben :lol: :lol:!?
    Also, was soll"s, die Zeit muss sein - kleiner Jura-Kurs für absolute Anfänger:
    Geschlossen wurde ein KV bzgl. einer Rolex Datejust. Zum einem ist Bewertungsmaßstab stets die Wertung aus der Laiensphäre, d.h. die Sichtweise eines normalen Käufers. An was würde dieser denken beim Erwerb einer als Rolex Datejust titulierten Armbanduhr (dazu noch lt. Text mit "Rolex-Kaliber"!!)? Wohl kaum an ein Fake. Selbst der relativ günstige Zuschlagspreis kann darauf keinen Einfluss haben, zumal wesentliche Gebotssprünge bekanntermaßen erst wenige Sekunden vor Ablauf üblich sind und der vorherige Stand somit keinerlei indizielle Wirkung hat (Uhr hätte ebenso zu anderem Zeitpunkt, bei genauerer Beschreibung etc. möglicherweise zum mehrfachen Preis versteigert werden können).
    Zum anderen untersagen nicht nur die "einfachen" AGB von eBay, sondern bereits das Markenrecht jegliches Anbieten von Plagiaten aller Art. Demnach hätte etwas anderes als eine originale Rolex Datejust hier nicht einmal zum Aufruf gelangen dürfen (und schon gar nicht unter der nun bekannten und ausdiskutierten Anpreisung als Original).


    Hmmm, Jurastudent!? Da möchte einer seinem persönlichen Profil zufolge wohl erst mal mit dem Studium fertig werden, oder? ;)

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    Original von riesling
    Ist ja echt der Hit.
    Ich ersteigere eine Uhr , deren Echtheit ich von Anfang an bezweifle........um dem Verkäufer eins auszuwischen..........tut mir leid , so`n Schwachsinn kann ich nicht nachvollziehen..........


    Wäre es wohl besser, sowas zu unterstützen bzw. den Verkäufer gewähren zu lassen, damit er einen Blöden findet und die Nr. danach noch 50mal wiederholt!?
    Ebay einfach informieren bringt rein gar nix. Entweder geschah bei den vielen Auktionen, die ich dort zuvor schon gemeldet hatte, überhaupt nichts oder der Fake war für ein paar Tage von der Bildfläche verschwunden und tauchte ein oder zwei Wochen später unter anderen Synonym "zufälligerweise" wieder auf.
    Nene, den meisten, die solche Nummern abziehen kann man es einzig und allein so beibringen.

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    Original von mz5
    Du tust mir leid, daß Du gegen Deinen erklärten Willen zur Zahlung gezwungen wurdest.


    Ich glaub da gibt"s wirklich nur noch eins: :troll:


    Bei manch Einem scheint schon bezüglich der Schulausbildung der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst wieder ganz neue Dimensionen zu erreichen...

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    Original von Emil
    Es geht doch wohl darum, für 450 € eine echte Rolex zu erhalten, oder verstehe ich da was falsch ? Ist das nun Nächstenliebe oder blanker Egoismuss, gepaart mit Selbstdarstellungstrieb ?


    Wenn man schon so schlau schreibt, könnte das Lesen des kompletten Threads vielleicht auch hilfreich sein.
    Zum einen war ich mir anfangs zwar bzgl. der Echtheit der Uhr unsicher, keinesfalls jedoch 100%ig vom "Kauf" eines Plagiats überzeugt. Zum anderen wurde ich im Rahmen meherer Telefongespräche und Mails vom lieben Verkäufer geradezu dazu "gezwungen", nunmehr 432,08 € für einen nunmehr erwiesenen Blender zu bezahlen. Wer sich derart stur stellt noch wissentlich des Verkaufs eines Plagiats als Original dem kann auch ich leider nicht mehr anders helfen als ihm die wirkliche deutsche (Rechts-)welt mal ein wenig vor Augen zu führen.


    Man, man, man, manche haben einfach n" Brett vorm Kopp :bash:


    Achso, mal sehen, wie Du reagierst, wenn Dich der erste in der Bucht oder ähnlichen mal so richtig schön abgezogen hat, dann geht die Heulerei auf einmal los...!
    Jemanden der so schreibt, kann ich bei aller Nächstenliebe nur noch wünschen, beim nächsten Auktions- oder Börsenkauf mal richtig auf die Schnauze zu fliegen...

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    Original von Brägel
    Aber jetzt bin ich schon auch mal gespannt, was da draus wird. Gibts eigentlich auch eine Reaktion von der Bucht selbst?


    Nur das übliche Gefasel, sollte ja nicht so sein, blablabla. Die Mitarbeiterin am Tel. sagte mir, ich solllte dringend die weitere Kommunikation über eBay abwickeln und die Reaktionen noch dringender zwecks Beweislage kopieren. Ja, ach ne... :G

    Ein kleiner Einwurf noch zur Abrundung:
    Nicht, dass hier einer denkt, es sei mein größtes Vergnügen, jeden Anbieter einer solchen Zwiebel auszuquetschen, aber bekanntermaßen macht der Ton die Musik!
    Hätte der Anbieter die Uhr irrtümlicherweise (was aber in der Realität doch sehr selten vorkommt...) als Original reingesetzt, erst nunmehr von der bitteren Wahrheit erfahren und sich bei mir als Käufer entschuldigt, wäre ich der letzte, der auf sowas rumreitet (auch wenn"s rein rechtlich zu meinen Gunsten anders aussieht). Aber tatsächlich lief der Spass hier ja in andere Bahnen: der Typ verlangte von mir (nunmehr sogar wissentlich der Plagiatseigenschaft) die Abnahme zum ersteigerten Preis und da hört nun wirklich auch der letzte Spass bei mir auf!!!

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    Original von Sami


    Also ich sehe diese Art der Formulierung als sehr gewagt an. Du drohst Ihm mit einem empfindlichen Übel -hier Zivilklage und Strafanzeige- und erfüllst selbst in diesem Moment den Tatbestand der Nötigung. Ich denke, dass hier bei uns in der BRD immer noch der Strafverfolgungszwang besteht. Dem solltest Du jetzt einfach nachkommen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der zivilrechtliche Weg kann danach immer noch beschritten werden.


    Just my 2 cents


    Nene, die ledigliche Ankündigung einer Strafanzeige in diesem Rahmen verwirklicht nicht einmal den TB einer Nötigung (vgl. z.B. Schönke/Schröder, § 240), zumal hier von einem rechtlich erlaubten Verhalten die Rede ist. Darüberhinaus wäre schon fraglich, inwieweit die Anführung potentieller Konsequenzen überhaupt ein zur Nötigung erforderliches Übel darstellt.

    Zitat

    Original von RufusMücke
    uuuups, Stefan, na dann. :G


    Selbst wenn es denn solche RAe geben sollte, die sich vorwiegend derartigen wirklichen Problemen des kleinen (na ja, bei ner Rolex wohl doch wieder untertrieben...) Mannes widmen, scheint mir das immer noch wesentlicher angenehmer und erträglicher als nix zu tun zu haben, oder... ;)!?

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    Original von RufusMücke
    ein bisserl geld könnte man dabei auch verlieren, am rande angemerkt.


    von einem guten ruf als RA mal ganz abgesehen.


    Achso, und hunderte von Abzockern oh sorry, ich meinte Abmahner, haben dagegen einen Top-Ruf? Is schon klar... :lol:


    Bisher hat"s demselbsigen meiner Wenigkeit zumindest noch nicht geschadet... :G; motiviert eher gegenteilig diejenigen, die auf sowas wirklich reingefallen sind und vorab zahlten, dagegen vorzugehen und nicht alles mitzumachen.

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    Original von maut
    mir bleibt es ein rätsel, wie man sich freiwillig mit so einem kram beschäftigen mag. klar,
    du wirst hier von vielen als hilfsscheriff gefeiert, vielleicht ist es das? oder geht es ums
    "rechthaben" als solches?


    :rolleyes:


    Was meinst Du, wie viele RAs in Deutschland auf sowas geradezu lauern! Wenn ich sehe, dass auf anderer Ebene utopische Abmahnungen wegen den größten Lächerlichkeiten rausgehen, halte ich das Vorgehen gegen solche Kaliber schon als äußerst angebracht. Was hat der Gemeinbürger von der Abmahnung des Kleinautohändlers X um die Ecke, weil er PS statt KW in die Anzeige der Dorfzeitung setzt!!!??? Andere vor Betrugmaschen zu schützen, bei denen es in vielen Fällen um mehrere Tausend € geht, halte ich zumindest für mehr als sinnvoll!

    Kurze Info zum Stand der Dinge:


    Habe vorhin folgende Mail des "Experten" erhalten:
    "Hallo! Ihnen waren doch die Bedingungen bekannt(keine Rücknahme und keine Garantie)wieso bieten Sie dann mit?wenn Sie sich nicht sicher sind.
    Sie sind mit der Abgabe eines Gebots einen rechtlichen Kaufvertrag eingegangen und haben diese Bedingungen akzeptiert."


    Meine Reaktion:
    "Sehr geehrter Herr XY,
    die Grundbedingung jeglichen Handels in der gesamten Bundesrepublik basiert auf dem ausschließlichen Anbieten ORIGINALER Ware. Der Handel mit Plagiaten verwirklicht neben den zivilrechtlichen Konsequenzen, wie zuvor erwähnt, den Straftatbestand eines Betrugs, dem auch in diesem Fall nachgegangen wird. Wir sprechen desweiteren hier nicht von Rücknahme oder Sachmängelhaftung. Auf zivilrechlicher Ebene stellt ein Ihrer Auktionsbeschreibung entsprechendes Angebot eine arglistige Täuschung dar (Offerte eines Plagiats als Original). Sie haben sich durch den hier unzweifelhaft zustandegekommenen Vertrag dazu verpflichtet, eine Rolex Datejust Stahl/Gelbgold mitsamt eines Originalwerks ("Rolex-Kaliber") zu liefern. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind bzw. durch die in der Auktion angebotene Uhr offensichtlich nicht nachkommen können, fordere ich Sie hiermit auf, gegen meinerseitiger Entrichtung des Kaufpreises in Höhe von 432,08 EUR ein Originaladäquat zu liefern oder aber die mir bei der Beschaffung eines solchen Adäquats entstehenden Kosten zu erstatten. Sollte eine einvernehmliche Lösung auf diesem Wege nicht zu erzielen sein, werde ich die aufgeführten Ansprüche zivilrechtlich geltend machen müssen und selbstverständlich umgehend Strafanzeige erstatten."